Selbstjustiz gesellschaftsfähig ?

Vorweg, eventuell OT.
Auf der Homepage der Bild-Zeitung ist zu lesen, dass
jemand wegen des Besitzes von Kinderpornos im Berufungsverfahren
zu 4 Monaten Haft + Sozialstunden verurteilt wurde.
In dem Ursprungsverfahren wurde er zu 8 Monaten + Geldstrafe
verurteilt.
Die mildere Strafe begründen die Richter damit, dass es
Repressalien aus der Bevölkerung gab ( konkret : Auto demoliert).
Wie geht denn sowas an?
Da begeht einer eine Straftat, dann begeht jemand anders eine
Strafttat zu Lasten des ersten Straftäters und in Zusammenhang mit
dessen Straftat und die Strafe fällt milder aus.
Hätten sie ihn dann gleich noch verprügelt so hätte er gar keine
Strafe bekommen?

MfG

Hier der Link :
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,r…

Also Diggi,

wenn die den jetzt gleich umgebracht hätten, wäre er freigesprochen worden und hätte noch das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen.

Selbstverständlich steht die vollständige Urteilsbegründung in der Blödzeitung, nich wahr?

Anyway merkwürdig. So rein rechtsstaatlich gesehen ist sein Auto nun leider vor der Verurteilung demoliert worden. Also zu nem Zeitpunkt, an dem zum Beispiel auch du, lieber Diggi, eigentlich noch die Unschuldsvermutung für dich als gültig erachten tätest.

Aber egal.

Gilt nur für rechtschaffene Leutchen, unser Rechtsstaat.

So wie ich es verstehe, zwischen beiden Urteilen.
Ich mein ja nur, wie sowas in ein Urteil einfließen kann.