Selbstjustiz

Hallo.
Hab mir als Kind immer vorgestellt im Haus eine Alarmanlage zu bauen, die, falls jemand während unseres Urlaubs einbricht einen Zaun um das Haus aufzieht, den Kühlschrank und DEN FERNSEHER abschliesst und den Einbrecher bis zu unserm Rückkehr aus dem Uralub eingesperrt lässt.

Heute frag ich mich, was denn da eigentlich passieren würde.
Was ist, wenn ich an den Fahrradlenker Sekundenkleber mache, und jemand will es klauen, und bleibt dran kleben ???
Was ist, wenn jemand in’s Grundstück nachts dringt und der Haus-und Wachhund beisst ihm ins Bein ?? Was ist, wenn ich jemand das Auto aufbricht, es kurzschliessst und eine Alarmanlage zündet eine Farbbombe, die Ihn für min ein Jahr blau färbt ???

Ich denke … es gab doch bestimmt schon Leute, die wirklich solche Dinge gebaut haben …

Hallo auch,

ich denke daß du da nach Südafrika auswandern solltest. Dort ist es erlaubt sein Eigentum mit allen Maßnahmen zu beschützen. Flammenwerfer unter dem Auto und so ist dort nicht unüblich um sich gergen Carjacking zu schützen oder wenn ein Auto kurzgeschlossen wird, kann es dem Dieb schon mal passieren, daß er von einer Sebstschussanlage erschossen wird, die unter dem Sitz montiert ist.

Bei uns hättest höchst wahrscheinlich du ein problem.

Gruß Ivo

Beispielfall: Es war einmal vor ein paar Jahren…
…ein böser Räuber, der versuchte einen meiner damailgen Kollegen in Speyer auszurauben.

Der nahm ihn Huckepack, haute ihn ein bißchen, steckte Ihn in den Kofferraum, und fuhr ihn zur Polizei.

Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung gegen den Pizzafahrer.

So sieht es in D aus, wenn Du Dir als rechtschaffender Bürger noch ein bißchen Geld dazuverdienst und überfallen wirst.

gruß

dennis

*der das nicht versteht*

Ich denke … es gab doch bestimmt schon Leute, die wirklich solche Dinge gebaut haben …

Ja, die gab es schon. Und wenn ihre Fallen funktionierten, saßen sie anschließend häufig auf der Anklagebank. Einer hat ein Kofferradio mit einem Sprengsatz versehen, weil ihm schon zigmal die Gartenlaube aufgebrochen wurde. Es gab einen Toten – und danach einen rechtskräftig verurteilten Bombenbastler, dem in dieser Sache ein Dutzend Dinge vom Vergehen bis zur Straftat zur Last gelegt wurde.

Das Problem stellt sich immer dann, wenn vom Rechtsunkundigen die Vorbeugung gleichzeitig mit Bestrafung gepaart wird, falls die Vorbeugung nicht funktioniert. Der Staat hat hat das Gewaltmonopol.

Auf den Notwehrparagraphen kann sich niemand berufen. Dort lautet es:
§ 32. Notwehr. (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Notstand gilt auch nicht.
§ 34. Rechtfertigender Notstand. Wer in einer gegenwärtigen , nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Gegenwärtig!!! Also mußt Du in diesem Moment anwesend sein, um den Notstand auszurufen. Und dann gilt immer die Verhältnismäßigkeit. Du kannst eine Tür eintreten – also zerstören -, wenn dahinter jemand um Hilfe ruft. Aber dem Einbrecher die Dachlatte über den Kopf zu zimmern, weil er mit Omis Silberbesteck über den nächtliche Rasen rennt, hat ein Schädel-Hirn-Trauma zur Folge, für das Du vor Gericht erscheinen wirst.

Soweit zu den Fakten.
Wir werden sie nicht ändern; und jeder Versuch, an dieser Schraube zu drehen, bringt die gebündelten Kräfte unserer gewaltengeteilten Obrigkeit gegen den Bürger auf, der sich gefälligst erst den Schaden zufügen zu lassen hat. Schließlich wollen die Heerscharen der Strafverfolger, Rechtsprecher und Gesetzerlasser auch noch was zu tun haben, oder?

Ich verstehen jeden, der sich einmal in der Position des Opfers sah, dem Schaden zugeführt wurde, dem die Ruhe und die Sicherheit genommen wurde, der sich unvorbereitet und hilflos in einer Situation befand, die ein anderer nicht nur billigend heraufbeschwor, sondern in voller Absicht verursachte. Und ich verstehe jeden, der sich das Schicksal des Nachbarn ersparen will. Solange diese Menschen mit ihren Maßnahmen nicht die Falschen treffen , würde ich ihnen Absolution erteilen. Soll sich doch der Ganove auf der angesägten Kellertreppe das Genick brechen! Sollen doch Jugendliche, die mein Auto für eine Spritztour knacken wollen, sofort mit den Genuss der Abgase im hermetisch dichten Innenraum konfrontiert werden! Schließlich habe ich niemand gezwungen, sich an mir und meinen Dingen zu vergreifen.
Die einseitig benachteiligende Rechtslage, die mir nicht gestattet, mich angemessen und wirkungsvoll zu verteidigen verstehe ich nicht. Unabhängig davon habe ich mich daran zu halten. Schade!

Otto

Ist er denn verurteilt worden??? OWT
OWT

Pflicht zur Verkehrssicherung
Hallo Gerd,

als Immobilienbesitzer hat man z.B. eine Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber unbefugten Eindringlingen. Das bestätigte erst neulich ein Gericht in München.

Jemand war auf der Suche nach seinem entlaufenen Hund bei Dunkelheit in einen fremden Hausgarten eingedrungen, hinter dem Haus in eine Grube gestürzt und hatte nun den Besitzer verklagt.

Der Besitzer wurde zwar freigesprochen, das aber nur deshalb, weil die Grube mit einem Geländer gesichert war. Dieses Geländer, über das der Kläger gestürzt war, sei an der versteckten Stelle hinter dem Hause ausreichend gewesen, um der Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbefugt Eindringenden zu genügen.
Der Kläger hatte seine Forderung nach Schadensersatz damit begründet, daß diese Grube nachts nicht beleuchtet war.

Gruß
Wolfgang Berger

Solange diese Menschen mit ihren Maßnahmen nicht die
Falschen treffen
, würde ich ihnen Absolution erteilen.

Und genau da besteht das Problem: Solche Massnahmen können auch die Falschen treffen: Polizisten, die irrtümlich das falsche Haus durchsuchen, Feuerwehrleute, die eine Gefahr bekämpfen, spielende Kinder, …

In den USA, wo Grundstücksverteidigung soweit gehen kann, einen Eindringling, der der Aufforderung, das Grundstück zu verlassen nicht nachkommt, zu erschießen, hat es mal folgenden Fall gegeben: Ein Ausländer, der kein Englisch sprach, wollte um Hilfe bitten, verstand die Aufforderung, das Grundstück zu verlassen nicht, der Eigentümer erschoss ihn und wurde freigesprochen!

Peace, Kevin.

Ich weiß es wirklich nicht…
…leider hat sich das ganze aus unseren Augen verloren.

Deine Frage ist jedoch durchaus berechtigt, da ja eine Anzeige nicht unbedingt zur Verurteilung führen muß.

Das passierte dann aber kurze Zeit später: http://www.stern.de/servlet/stern.servlet.Diderot?do…

gruß

dennis

Auch Beispiel: Einbrecher…
es war einmal:

Ein Einbrecher, der am hellichten Tage in der Wohnung meiner Schwester stand.

Wir haben ihn festgesetzt
(wenn 4 personen um einen Rumstehen, mit einen SEHR ENTSCHLOSSENEN Gesichtsausdruck, und die kleinste 1,75 m groß ist… macht eine 1 60 große ältere Person nimmer viel…
besonders wenn einer ganz unauffällig eine Maglite in der Hand hält.)

Die Polizei war übrigens in 4 Minuten mit 2 Einsatzwagen vor Ort.
Keine Anzeige gegen uns… wär ja auch noch schöner.

Wir haben ihn aber nicht gehaut und auch nicht in den Kofferaum gesperrt…

Gruß
Mike

Sollen doch Jugendliche, die mein Auto für

eine Spritztour knacken wollen, sofort mit den Genuss der
Abgase im hermetisch dichten Innenraum konfrontiert werden!
Schließlich habe ich niemand gezwungen, sich an mir und meinen
Dingen zu vergreifen.
Die einseitig benachteiligende Rechtslage, die mir nicht
gestattet, mich angemessen und wirkungsvoll zu verteidigen
verstehe ich nicht. Unabhängig davon habe ich mich daran zu
halten. Schade!

Otto

Ich stimme dir vollkommen zu…das solche Massnahmen missbraucht werden können wird wohl immer der Fall sein,aber es kann nicht angehen,das ein Einbrecher ,der eine Leiter von der Hauswand nimmt und sich beim Brechen einer Sprosse das Bein bricht,den Hausbesitzer auf Schadenersatz verklagt.Wie gesagt,genau meine Meinung,was Du da schreibst.
Gruß Andersen