Ich denke … es gab doch bestimmt schon Leute, die wirklich solche Dinge gebaut haben …
Ja, die gab es schon. Und wenn ihre Fallen funktionierten, saßen sie anschließend häufig auf der Anklagebank. Einer hat ein Kofferradio mit einem Sprengsatz versehen, weil ihm schon zigmal die Gartenlaube aufgebrochen wurde. Es gab einen Toten – und danach einen rechtskräftig verurteilten Bombenbastler, dem in dieser Sache ein Dutzend Dinge vom Vergehen bis zur Straftat zur Last gelegt wurde.
Das Problem stellt sich immer dann, wenn vom Rechtsunkundigen die Vorbeugung gleichzeitig mit Bestrafung gepaart wird, falls die Vorbeugung nicht funktioniert. Der Staat hat hat das Gewaltmonopol.
Auf den Notwehrparagraphen kann sich niemand berufen. Dort lautet es:
§ 32. Notwehr. (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Notstand gilt auch nicht.
§ 34. Rechtfertigender Notstand. Wer in einer gegenwärtigen , nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Gegenwärtig!!! Also mußt Du in diesem Moment anwesend sein, um den Notstand auszurufen. Und dann gilt immer die Verhältnismäßigkeit. Du kannst eine Tür eintreten – also zerstören -, wenn dahinter jemand um Hilfe ruft. Aber dem Einbrecher die Dachlatte über den Kopf zu zimmern, weil er mit Omis Silberbesteck über den nächtliche Rasen rennt, hat ein Schädel-Hirn-Trauma zur Folge, für das Du vor Gericht erscheinen wirst.
Soweit zu den Fakten.
Wir werden sie nicht ändern; und jeder Versuch, an dieser Schraube zu drehen, bringt die gebündelten Kräfte unserer gewaltengeteilten Obrigkeit gegen den Bürger auf, der sich gefälligst erst den Schaden zufügen zu lassen hat. Schließlich wollen die Heerscharen der Strafverfolger, Rechtsprecher und Gesetzerlasser auch noch was zu tun haben, oder?
Ich verstehen jeden, der sich einmal in der Position des Opfers sah, dem Schaden zugeführt wurde, dem die Ruhe und die Sicherheit genommen wurde, der sich unvorbereitet und hilflos in einer Situation befand, die ein anderer nicht nur billigend heraufbeschwor, sondern in voller Absicht verursachte. Und ich verstehe jeden, der sich das Schicksal des Nachbarn ersparen will. Solange diese Menschen mit ihren Maßnahmen nicht die Falschen treffen , würde ich ihnen Absolution erteilen. Soll sich doch der Ganove auf der angesägten Kellertreppe das Genick brechen! Sollen doch Jugendliche, die mein Auto für eine Spritztour knacken wollen, sofort mit den Genuss der Abgase im hermetisch dichten Innenraum konfrontiert werden! Schließlich habe ich niemand gezwungen, sich an mir und meinen Dingen zu vergreifen.
Die einseitig benachteiligende Rechtslage, die mir nicht gestattet, mich angemessen und wirkungsvoll zu verteidigen verstehe ich nicht. Unabhängig davon habe ich mich daran zu halten. Schade!
Otto