Hallo,
ich weiß, es ist ein schwieriges Thema und niemand ist perfekt. Aber, was ist davon zu halten: Eine Frau sitzt auf Drängen einer Freundin beim Arzt, der am Ende des Gespräches fragt: „Wie nah sind sie denn dem Tod?“ und die Patientin ehrlich antwortet: „Sehr nah.“ Der Arzt schlägt ihr daraufhin vor, baldmöglichst zu einer Suizidberatung (weiß nicht genau, wie sich diese Stelle nennt) in einbestimmtes Krankenhaus zu gehen. Die Frau macht dies auch und spricht dort mit einer Ärztin, die nach einem zehnminütigen Gespräch der Patientin nahe legt, sich stationär in einem anderen Krankenhaus aufnehmen zu lassen. Die Patientin lehnt das genannte Krankenhaus ab, wäre aber in dem Krankenhaus geblieben, in dem das Gespräch stattfand. Dies war aber nicht möglich, weil für ihre Meldeadresse das von der Ärztin genannte Krankenhaus zuständig war. Patientin sagt, sie werde es sich überlegen, ist aber innerlich sehr empört und frustriert. In der Nacht nimmt sie sich das Leben und drückt in einem Abschiedsbrief auch ihren Kummer über diese Art der Behandlung aus.
Meine Fragen: ist es nicht so, daß bei akutem Verdacht auf Selbstgefährdung ein Patient gar nicht mehr alleine losgeschickt werden darf? Hätte nicht schon der erste Arzt handeln müssen?
Bin ich als Patient wirklich gezwungen in ein bestimmtes Krankenhaus zu gehen? Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, in ein anderes Krankenhaus zu kommen?
Zum Hintergrund: die betreffende Person hatte seit Anfang November eine starke Depression entwickelt mit Gewichtsverlust, Schlafstörungen, Kraftlosigkeit. In der letzten Zeit hatte sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Leuten über Selbstmord, die Möglichkeiten hierzu, die moralische Sichtweise usw. gesprochen.
Gruß
Avera
, täte mir leid!!