Hallo
patient a besorgt, woher auch immer, medikament x das bei
einnahme zum tode führt.
schwester a, angestellte des pflegedienstes die diesen
patienten pflegt
Das nennt man dann wohl eine „Garantenstellung“.
, bereitet dieses medikament vor ( tabletten
ins wasserglas, diese löst sich auf, stellt ein strohhalm in
dieses trinkglas, stellt dieses auf den computertisch, so dass
patient a dort auch ohne probleme daraus trinken kann und
verlässt das zimmer).
patient a kommt in das zimmer stellt die webcam an und sagt
das er geistig klar (sowie bei das meer in mir) ist, trinkt
dann das zeug und stirbt.
hat sich die schwester strafbar gemacht?
Ja. Was sieht das Gericht auf dem Videoclip? Jemanden, der sagt, er sei bei klarem Verstand, ein Glas leertrinkt und daraufhin stirbt. Bei der KTU und im Verhör stellte sich heraus, dass die Schwester das Glas Wasser, von ihr offenbar vermischt mit einem tödlichen Medikament ungeklärter Herkunft, hingestellt hat. Das gibt sie im Prozess auch zu und somit steht einer Verurteilung nach § 211 StGB (Mordmerkmal: Heimtücke) allenfalls noch ihre (ob der offensichtlich fehlenden Handlungsunfähigkeit des Patienten wenig glaubwürdige) Aussage im Weg, aber doch auf sein Verlangen gehandelt zu haben.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__211.html
Variante 1: Der Patient sagt zuvor auch noch, dass er die Schwester A zur Verabreichung eines von ihm besorgten tödlichen Medikaments X bestimmt habe, da sich nunmehr in tödlicher Dosis in dem Glas befinde. (Dieser Zusatz ist aus o.g. Gründen empfehlenswert!)
Dann wird die Schwester vermutlich nach § 216 StGB verurteilt, und zwar wegen der o.g. Garantenstellung; und weil unsicher ist, ob es auch wirklich der „Richtige“ ist, der den Cocktail trinken wird, wohl eher in der „oberen Hälfte“ des Strafmaßes, wenn nicht sogar das Mordmerkmal „Gemeingefährliches Mittel“ zutrifft.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__216.html
Variante 2: Der Patient sagt (wahrheitswidrig), dass er den Giftcocktail selber und ohne Wissen oder Beteiligung Dritter fertiggemischt habe. Die Schwester bleibt vermutlich unbehelligt.
pirat - der wenn, dann vorher natürlich am liebsten die
pflegekosten kapitalisiert haben möchte…
Die Kosten für den Aufenthalt in der JVA und die Steuerausfälle durch die Nichtarbeit der Schwester werden davon abgezogen. Erstere liegen derzeit bei ca. 65 Euro pro Hafttag.
smalbop