Selbstmord mit ein kleinwenig hilfe

moin,

patient a besorgt, woher auch immer, medikament x das bei einnahme zum tode führt.
schwester a, angestellte des pflegedienstes die diesen patienten pflegt, bereitet dieses medikament vor ( tabletten ins wasserglas, diese löst sich auf, stellt ein strohhalm in dieses trinkglas, stellt dieses auf den computertisch, so dass patient a dort auch ohne probleme daraus trinken kann und verlässt das zimmer).
patient a kommt in das zimmer stellt die webcam an und sagt das er geistig klar (sowie bei das meer in mir) ist, trinkt dann das zeug und stirbt.
hat sich die schwester strafbar gemacht?

verdammt neugierige grüße
pirat - der wenn, dann vorher natürlich am liebsten die pflegekosten kapitalisiert haben möchte…

Hallo

patient a besorgt, woher auch immer, medikament x das bei
einnahme zum tode führt.
schwester a, angestellte des pflegedienstes die diesen
patienten pflegt

Das nennt man dann wohl eine „Garantenstellung“.

, bereitet dieses medikament vor ( tabletten
ins wasserglas, diese löst sich auf, stellt ein strohhalm in
dieses trinkglas, stellt dieses auf den computertisch, so dass
patient a dort auch ohne probleme daraus trinken kann und
verlässt das zimmer).
patient a kommt in das zimmer stellt die webcam an und sagt
das er geistig klar (sowie bei das meer in mir) ist, trinkt
dann das zeug und stirbt.
hat sich die schwester strafbar gemacht?

Ja. Was sieht das Gericht auf dem Videoclip? Jemanden, der sagt, er sei bei klarem Verstand, ein Glas leertrinkt und daraufhin stirbt. Bei der KTU und im Verhör stellte sich heraus, dass die Schwester das Glas Wasser, von ihr offenbar vermischt mit einem tödlichen Medikament ungeklärter Herkunft, hingestellt hat. Das gibt sie im Prozess auch zu und somit steht einer Verurteilung nach § 211 StGB (Mordmerkmal: Heimtücke) allenfalls noch ihre (ob der offensichtlich fehlenden Handlungsunfähigkeit des Patienten wenig glaubwürdige) Aussage im Weg, aber doch auf sein Verlangen gehandelt zu haben.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__211.html

Variante 1: Der Patient sagt zuvor auch noch, dass er die Schwester A zur Verabreichung eines von ihm besorgten tödlichen Medikaments X bestimmt habe, da sich nunmehr in tödlicher Dosis in dem Glas befinde. (Dieser Zusatz ist aus o.g. Gründen empfehlenswert!)
Dann wird die Schwester vermutlich nach § 216 StGB verurteilt, und zwar wegen der o.g. Garantenstellung; und weil unsicher ist, ob es auch wirklich der „Richtige“ ist, der den Cocktail trinken wird, wohl eher in der „oberen Hälfte“ des Strafmaßes, wenn nicht sogar das Mordmerkmal „Gemeingefährliches Mittel“ zutrifft.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__216.html

Variante 2: Der Patient sagt (wahrheitswidrig), dass er den Giftcocktail selber und ohne Wissen oder Beteiligung Dritter fertiggemischt habe. Die Schwester bleibt vermutlich unbehelligt.

pirat - der wenn, dann vorher natürlich am liebsten die
pflegekosten kapitalisiert haben möchte…

Die Kosten für den Aufenthalt in der JVA und die Steuerausfälle durch die Nichtarbeit der Schwester werden davon abgezogen. Erstere liegen derzeit bei ca. 65 Euro pro Hafttag.

smalbop

Hallo!

Ja, wenn es so einfach wäre, nicht wahr?

Was sieht das Gericht auf dem Videoclip? Jemanden, der
sagt, er sei bei klarem Verstand, ein Glas leertrinkt und
daraufhin stirbt.

Könnte daraus nicht folgen, dass er wusste, was in dem Glas ist? Und wie kann er das im Fall von Heimtücke wissen?

dass die Schwester das Glas Wasser, von ihr offenbar
vermischt mit einem tödlichen Medikament ungeklärter Herkunft,
hingestellt hat.

Ja, gemischt und hingestellt. Und wo ist der Beweis, dass die Medizin von ihr stammt?

Das gibt sie im Prozess auch zu.

Eben nicht. Sie sagt vermutlich lediglich aus, nicht gewusst zu haben, was für eine Tablette das war.

Aussage im Weg, aber doch auf sein Verlangen
gehandelt zu haben.

Dem Verlangen nach Auflösung einer Tablette nachzukommen, ist nicht verboten.

Grüße

Andreas

Hallo

Was sieht das Gericht auf dem Videoclip? Jemanden, der
sagt, er sei bei klarem Verstand, ein Glas leertrinkt und
daraufhin stirbt.

Könnte daraus nicht folgen, dass er wusste, was in dem Glas
ist? Und wie kann er das im Fall von Heimtücke wissen?

Nein, daraus folgt nur das, was er sagt: dass er klar im Kopf ist. Worauf sich diese seine Aussage bezieht, kann man als Betrachter nicht schlussfolgern, man kann es nur vermuten.

dass die Schwester das Glas Wasser, von ihr offenbar
vermischt mit einem tödlichen Medikament ungeklärter Herkunft,
hingestellt hat.

Ja, gemischt und hingestellt. Und wo ist der Beweis, dass die
Medizin von ihr stammt?

Die Medizin stammt von ihm, das wurde ja im UP gesagt.

Das gibt sie im Prozess auch zu.

Eben nicht. Sie sagt vermutlich lediglich aus, nicht gewusst
zu haben, was für eine Tablette das war.

Die Frage ist die nach der Strafbarkeit ihres Handelns. Gehen wir also davon aus, dass ihr Handeln unstrittig ist.

Aussage im Weg, aber doch auf sein Verlangen
gehandelt zu haben.

Dem Verlangen nach Auflösung einer Tablette nachzukommen, ist
nicht verboten.

Nein, da hast du recht, sofern sie weiß, dass die Tablette gut für den Patienten ist. Aber eine Tablette unbekannter Herkunft zu verabreichen ist für eine Krankenschwester immer noch zumindest eine grobe Pflichtwidrigkeit und damit sehr wohl verboten.

Gruß
smalbop

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In dem Fall fehlen aber noch ein paar Informationen.

Wusste die Schwester, dass es sich um ein tödliches Medikament handelt?

Hätte sie es wissen müssen / können?

Hat der Patient vorher schon Medikamente verabreicht bekommen? Wenn ja welche und wie? (Angenommen, es handelt sich um ein normales, verschriebenes und nicht tödliches Medikament, wäre alleine die Art der Medikamentengabe bereits nicht richtlinienkonform)

Wäre der Patient in der Lage gewesen, die Medikamente selbst zu stellen?

hallo,

Variante 2: Der Patient sagt (wahrheitswidrig), dass er den
Giftcocktail selber und ohne Wissen oder Beteiligung Dritter
fertiggemischt habe…

und was ist, wenn der patient dazu gar nicht in der lage ist?

cya
pirat

hallo,

Wusste die Schwester, dass es sich um ein tödliches Medikament
handelt?

ja

Hätte sie es wissen müssen / können?

ja

Hat der Patient vorher schon Medikamente verabreicht bekommen?
Wenn ja welche

tabletten und kapseln gegen schmerzen, spastiken etc. pp

und wie?

medikamente auf ein löffel und mit verdünntem saft runtergespült.

Wäre der Patient in der Lage gewesen, die Medikamente selbst
zu stellen?

nein

cya
pirat

hallo,

also würde die schwester wahrscheinlich davon kommen, wenn sie sagt sie weiß von nichts? auch wenn das in ihrer schicht passiert??
würde es was nützen wenn patient a in die laufende webcam sagen würde, dass er weiß das er das medikament x einnimmt was zum sofortigen tod führt?

cya
pirat

ps: nein, ich plane nix derartiges!!