Hallo zusammen,
die ganz hM sieht in einem Selbstmord(versuch) einen Unglücksfall iS des § 323c StGB.
Wie seht Ihr das?
mfg
Akkon
Hallo zusammen,
die ganz hM sieht in einem Selbstmord(versuch) einen Unglücksfall iS des § 323c StGB.
Wie seht Ihr das?
mfg
Akkon
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Sorry, bedeutet „herrschende Meinung“ = überwiegende Ansicht in Literatur und Rechtsprechung.
Hallo,
die ganz hM sieht in einem Selbstmord(versuch) einen
Unglücksfall iS des § 323c StGB.
ich meine, dass du das einseitig interpretierst, denn der Unglücksfall ist nicht die Selbsttötung selbst, sondern die evt. durch sie herbeigeführte Gefahrenslage, also wenn du etwa mit dem Auto gegen einen Baum fährst und andere dadurch mitgefährdest
(GrSenBGH 6, 147; 13, 162 sowie BGH 32, 375 und die aM BGH 2, 150).
So jedenfalls Dreher/Tröndle in der 44. Aufl. von 1988.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo Tomas.
Die Gefahrenlage muss/sollte auf ein unerwartetes Ereignis zurückzuführen sein. Dies ist ja bei einem Suizid gerade nicht der Fall - zumindest solange nicht, wie eine freiverantworliche Selbsttötungshandlung zu bejahen ist.
Außerdem finde ich es widersprüchlich ein aktive Selbtmordhilfe straffrei zu belassen (was im übrigen meines Erachtens durchaus richtig ist), aber dann nach der Selbstmordhandlung die tatbestandliche unterlassene Hilfleistung zu eröffnen.
Gruß
Klaus
as, mmjedk! eowT
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Traurig lesen zu müssen, dass ein Kleinhirn auf dem Weg zur Erfüllung gestrandet ist!
Traurig lesen zu müssen, dass ein Kleinhirn auf dem Weg zur
Erfüllung gestrandet ist!
Traurig, lesen zu müssen, daß jemand, der sich mit so einem altehrwürdigen Namen schmückt und schliesslich der ist, der hier was will, gleich beleidigend wird.
Akkon 83-11-1.
Akkon 9/83-1
owT
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