Hallo,
grundsätzlich gilt: für Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren – sofern es sich um den Besitz einer Privatperson handelt. Nur wenn Hausbesitzer vor Ablauf dieser Frist einen Immobilienverkauf tätigen, müssen sie den Gewinn versteuern. Wenn Sie also eine Immobilie als Privatperson erst nach zehn Jahren verkaufen, müssen Sie nicht den beim Verkauf erzielten Gewinn versteuern.
Und bei selbstgenutztem Wohneigentum gilt: beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie bleibt der Wertzuwachs auch innerhalb dieser Frist steuerfrei.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Ihre Freundin und Sie haben das Haus gemeinsam gekauft (ich nehme jetzt mal an jede hat 50% gekauft). Nur Sie nutzen das Objekt zu eigenen Wohnzwecken, Ihre Freundin nicht. D.h. Ihre Freundin müsste Ihren Anteil am Gewinn, den Sie nach 3 Jahren erzielen könnten, wenn Sie das Haus dann wieder verkaufen, auch versteuern, denn Sie hat die Immobilie nicht selbstgenutzt.
Bevor Sie jetzt aber Panik bekommen: rechnen Sie erst einmal, ob Sie überhaupt einen Gewinn machen würden! Denn vom Verkaufspreis gehen alle Kosten ab, die Ihnen entstanden sind: ursprünglicher Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notargebühren usw. Kommt da wirklich ein Gewinn raus? Und selbst wenn Sie z.B. nach Abzug aller Kosten z.B. EUR 20.000 Gewinn machen würden, müsste Ihre Freundin davon EUR 10.000 versteuern, bei 25 - 30% Steuersatz wären das auch „nur“ EUR 2500 bis EUR 3000, die vom Gewinn dann abgingen.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter
Grüsse
Barbara