Selbstsändigkeit: Kleinunternehmer oder nicht?

Hallo!

Ich bin Diplom-Übersetzerin und möchte mich selbstständig machen, jedoch voraussichtich nur für ein Jahr bzw. weniger. Ich bin nun gerade am Fragebogen für die steuerliche Erfassung auszufüllen. Dort wird nach dem voraussichtlichen Einkommen gefragt. Dieses wiederum entscheidet ja darüber, ob man Kleinunternehmer ist (bis 17500 jährlich) oder nicht.
Das Problem ist nur, dass ich nicht weiß, wie es anlaufen wird. Vermutlich erstmal schleppend, da ich ja noch Kunden gewinnen muss. Es könnte somit gut sein, dass ich erstmal auf ein monatliches Gehalt von 1000 Euro komme.
Viele weitere Fragen des Fragebogens richten sich ja danach, ob ich Kleinunternehmerin bin oder eben nicht (Umsatzsteuer etc.).

Was ist nun sinnvoller: Lieber angeben, dass man Kleinunternehmer ist und das bei mehr Gehalt (über 17500 jährlich) dann ändern oder lieber gleich angeben, dass man kein Kleinunternehmer ist und es eventuell „nach unten“ korregieren?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Die überforderte Evita

Hallo,

für ein Jahr oder weniger? Da lohnt sich ja kaum derKundenaufbau! Und steuerlich sollten Sie sich mal beraten lassen, denn ich fürchte Sie bringen da einiges durcheinander: Gehalt und Selbständigkeit passen einfach nicht!

E.

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Hallo,

also, es ist so, dass ich es erst einmal hauptberuflich und dann nebenberuflich machen möchte. Daher auch die Frage, was ich angeben soll. Bzw.: Kann man das dann ganz einfach von hauptberuflich auf nebenberuflich (sprich Kleinunternehmen) ändern oder gibt das irgendwelche steuerlichen Probleme? Das ist eigentlich meine Frage. Weiß das jemand?

Danke.

Hallo!

also, es ist so, dass ich es erst einmal hauptberuflich und
dann nebenberuflich machen möchte. Daher auch die Frage, was
ich angeben soll.

Wenn du noch gar keinen Kunden hast, kannst du da auch 0 angeben oder irgendwas sehr niedriges. Und wenn du dann den Megaauftrag bekommst, der dich über die Grenze katapultiert, kannst du das FA immernoch nachträglich darüber informieren. Kleine Falle: Der Umsatz, der dafür maßgeblich ist, wird im Startjahr aufs ganze Jahr hochgerechnet. Also Anmeldung zum 1.8., dann ist der Jahresumsatz = tats. Umsatz / 5 * 12.

Bzw.: Kann man das dann ganz einfach von
hauptberuflich auf nebenberuflich (sprich Kleinunternehmen)
ändern oder gibt das irgendwelche steuerlichen Probleme? Das
ist eigentlich meine Frage. Weiß das jemand?

Aus Sicht des Gewerbes gibt es keinen Unterschied bzgl. Haupt- oder Nebentätigkeit. Und steuerlich wird einfach alles am Ende zusammengeschmissen, sehr vereinfacht gesprochen.

Gruß M.

Hallo,

der Begriff „Kleinunternehmen“ ist nur für die USt! Also wenn geplant: jährlich unter 17.500,-- umgerechnet auf den Monat, wenn man unterjährig beginnt: 1.458,–, dann ist man nicht verpflichtet eine USt in Rechnung zu stellen, aber man darf! Das hat Vor- und Nachteile. Erst wenn in einem Kalenderjahr mehr als 17.500,-- erreicht wurde, muss man für das nächste Jahr USt berechnen! Wenn man von Anfang an mit USt berechnet, obwohl man Kleinunternehmer bleibt, ist man 5 Jahre an diese USt-Option gebunden.

E.

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Hallo Mettmann,

danke für die Antwort und den Tipp!

Gruß, Evita

Ich bin Diplom-Übersetzerin und möchte mich selbstständig
machen,

Die Antwort ist sehr einfach. Wenn Deine Kunden überwiegend Firmen und Gewerbetreibende sein werden, solltest Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

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Hallo Eugenie,

danke für Deine Hilfe. Jetzt habe ich verstanden. Mir war nicht klar, dass der Begriff Kleinunternehmen sich nur auf die Umsatzsteuer bezieht und dass ich diese nicht in Rechnung stellen muss, wenn ich unter 17,500 Euro bleibe.

Danke nochmal.

Grüße

Servus,

Dir wird es wohl nicht anders gehen als fast allen anderen, die sich auf dieses saure Brot einlassen: Am Anfang der Akquisition stehen die Agenturen.

Auch wenn Du die Chance hast, Endkunden zu akquirieren, wird dabei der Anteil derjenigen, die keine Unternehmer sind, unter 2% liegen.

Es ist also in jedem Fall sinnvoll, auch bei den voraussichtlich niedrigen Umsätzen (nach dem einen Jahr, das Du planst, wirst Du als Übersetzer mit Geduld, Spucke und viel Energie vielleicht auf ein Existenzminimum kommen…) für die Regelbesteuerung zu optieren.

Als Kleinunternehmer verschenkst Du in dieser Situation Geld, das Du notwendig für Nudeln und Brot brauchst.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

danke für die Antwort.
Mir geht es gar nicht darum, dass ich das große Geld mache. Ich bin schließlich Übersetzerin und weiß, wie der Markt aussieht. Die Selbstständigkeitslösung dient lediglich dem Ubergang, bis ich ins Ausland gehe. Genau deswegen stellt sich mir die Frage mit der korrekten Angabe auch, da ich nicht plane, länger als 1 Jahr als „Übergangslösung“ selbstständig zu sein. Würde ich es für länger planen, würde sich mir diese Frage gar nicht stellen.
Danke trotzdem für Deine Hilfe.

Beste Grüße
Evi

bei mehr Gehalt (über 17500 jährlich) dann ändern oder lieber gleich angeben,

Wir haben doch nur noch ein paar Monate in diesem Jahr

dass man kein Kleinunternehmer ist und es eventuell „nach unten“
korregieren?

An das ‚nicht-Kleinunternehmer‘ ist man 5 Jahre gebunden.

Hier gibt es Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Grüße
JoKu

Danke, JoKu, die Homepage ist wirklich gut.

Grüße, Evita

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Hallo

habe hier den Thread gelesen und wollte kurz zusammenfassen ob ich das richtigverstanden habe

Ob Kleinunternehmer oder nicht beizeht sich nur uaf die Ust Abrechnung.
Die höhe der Einkommenssteuer bleibt die selbe richtig?

Ausser der änderung der UstAbrechnung ergeben sich auch keine unterschiede auf einen IHK eintrag (der ist einkommensabhängig) oder?

Hallo Haggy!

Also, wenn Du unter 17500 Euro pro Jahr Einnahmen bleibst kannst Du die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. D.h., dass Du kein Umsatzsteuer berechnen musst/kannst/darfst. Wenn Du das nicht möchtest und darauf verzichtest, bist Du 5 Jahre daran gebunden, Umsatzsteuer zu berechnen.

Die zweite Frage kann ich Dir leider (noch) nicht mit Sicherheit beantworten.

Ich glaube, der IHK Eintrag ist einkommensabhängig.

Beste Grüße,
Evi

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