Selbstschuldnerische Bankbürgschaft in AGB

Darf eine Fertighausfirma eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft vom Besteller des Hauses verlangen, obwohl „Häuslebauer“ gemäß BGB § 648 a Abs. 6 ausdrücklich von einem solchen Sicherheitsbegehren ausgenommen werden.
Hinweis: die Gestellung dieser Bürgschaft ist in den AGB der Fertighausfirma vermerkt. Die Firma behauptet, da in der enstprechenden Klausel kein bezug auf das BGB genommen werde, handle es sich um ein einfaches Sicherheitsbegehren außerhalb des BGB und somit gelte § 648 a Absatz 6 nicht. Daher die Frage: ist die Klausel gültig oder nicht?

Habt Dank im voraus für Eure Antworten!

Hallo

Aus §648a Abs. 7 geht hervor, dass (nur) von den Absätzen 1 - 5 nicht abgewichen werden darf (es sich insoweit um zwingendes Recht handelt.)
Da Abs. 6 jedoch gerade nicht erwähnt ist, gilt im Umkehrschluss, dass davon durchaus abgewichen werden darf.

Die AGB müssten daher nach meiner Meinung insoweit gültig sein.

LG Holger