Hy Leute,
1)Erstmal vorweg: bei dieser Frage soll keine rechtliche „Beratung“ zustande kommen!!! Sie soll lediglich eine Disskusion im Forum Anregen!!!
2)Meine Frage:
2.a)könnte man eigentlich eine „selbstsch. Bürgschaft(!!!)“ umändern das beide Parteien (Vermieter/Bürge) zufrieden sind?
2.b)ist die folgende Bürgschaft in DIESER Formulierung wasserdicht oder hat sich der Vermieter dann was für ihn günstiges Zusammengereimt?
3)Hyphotetische Situation: der Vermieter (bzw. die Verwaltung) würden definitiv eine selbstschuldnerische Bürgschaft sehen wollen. Allerdings und kommt der Bürge damit überhaupt nicht klar!
Hier erstmal eine solche Bürgschaftserklärung: … (name des Bürgen), übernehme für den oben genannnten Mieter die selbst schuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus dem genannten Mietvertrag einschließlich sämtlicher Nebenforderungen unter Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß §§770,771 BGB Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden durch schriftliche Erklärung des Vermieters, dass der Mieter seinen vergenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Diese Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe dieses Urkunde, spätestens aber drei Monate nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtung aus dem Mietverhältnis einschlielich Nebenforderungen.
4)Was den Bürgern hypothetisch stören würde (gelistet nach Wichtigkeit)
4.a)keine erwähnung der (3er)WG Bezug auf Miet-/Schaden den ein eizelne Person verursacht hat fehlt. Möglich???
4.b) die 3 Monate gültigkeit nach beendigung des Mietverhältnisses
4.c) die Formulierung " …sämtlicher Nebenkosten"
4.d)„Verzicht auf Einrede“ (soweit ich weiß ist das aber die Existensbediengung einer „selbstsch. Bürgschaft“)
5)Fürs Hypothetisch stategisch/ taktische sei erwähnt: Die theoretisch existende Verwaltung wäre nur unter verbaler (!) Druck/Schuldzuweisung kooperativ!
- Vielen lieben Dank für die Antworten und ich freue mich schon auf die Diskussion dieses Hypothetischen Falls! Gruß Thomas