Selbstschuldnerische Bürgschaft in einer WG

Hy Leute,

1)Erstmal vorweg: bei dieser Frage soll keine rechtliche „Beratung“ zustande kommen!!! Sie soll lediglich eine Disskusion im Forum Anregen!!!

2)Meine Frage:
2.a)könnte man eigentlich eine „selbstsch. Bürgschaft(!!!)“ umändern das beide Parteien (Vermieter/Bürge) zufrieden sind?
2.b)ist die folgende Bürgschaft in DIESER Formulierung wasserdicht oder hat sich der Vermieter dann was für ihn günstiges Zusammengereimt?

3)Hyphotetische Situation: der Vermieter (bzw. die Verwaltung) würden definitiv eine selbstschuldnerische Bürgschaft sehen wollen. Allerdings und kommt der Bürge damit überhaupt nicht klar!
Hier erstmal eine solche Bürgschaftserklärung: … (name des Bürgen), übernehme für den oben genannnten Mieter die selbst schuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus dem genannten Mietvertrag einschließlich sämtlicher Nebenforderungen unter Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß §§770,771 BGB Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden durch schriftliche Erklärung des Vermieters, dass der Mieter seinen vergenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Diese Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe dieses Urkunde, spätestens aber drei Monate nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtung aus dem Mietverhältnis einschlielich Nebenforderungen.

4)Was den Bürgern hypothetisch stören würde (gelistet nach Wichtigkeit)
4.a)keine erwähnung der (3er)WG Bezug auf Miet-/Schaden den ein eizelne Person verursacht hat fehlt. Möglich???
4.b) die 3 Monate gültigkeit nach beendigung des Mietverhältnisses
4.c) die Formulierung " …sämtlicher Nebenkosten"
4.d)„Verzicht auf Einrede“ (soweit ich weiß ist das aber die Existensbediengung einer „selbstsch. Bürgschaft“)

5)Fürs Hypothetisch stategisch/ taktische sei erwähnt: Die theoretisch existende Verwaltung wäre nur unter verbaler (!) Druck/Schuldzuweisung kooperativ!

  1. Vielen lieben Dank für die Antworten und ich freue mich schon auf die Diskussion dieses Hypothetischen Falls! Gruß Thomas

Hi Thomas,

nie hätte ich bei den vielen Ausrufezeichen gedacht, es mit einem Menschen der männlichen Fraktion zu tun zu haben!

Aber egal.

1)Erstmal vorweg: bei dieser Frage soll keine rechtliche
„Beratung“ zustande kommen!!! Sie soll lediglich eine
Disskusion im Forum Anregen!!!

Das würde im Zweifel aber nix nützen, da du aber sehr ordentlich die Vorschriften eingehalten hast, macht es auch nix.

2)Meine Frage:
2.a)könnte man eigentlich eine „selbstsch. Bürgschaft(!!!)“
umändern das beide Parteien (Vermieter/Bürge) zufrieden sind?
2.b)ist die folgende Bürgschaft in DIESER Formulierung
wasserdicht oder hat sich der Vermieter dann was für ihn
günstiges Zusammengereimt?

a) Man kann es zumindest versuchen
b) Soll das heissen, eine Bürgschaft kann nur akzeptabel sein, wenn sie ausschließlich günstig für den Bürgen ist?

Es scheint mir jedoch so, dass dem Bürgen überhaupt nicht klar ist, was eine Bürgschaft überhaupt ist, und was damit bezweckt werden soll. Denn womit er „überhaupt nicht klar kommt“ sind genau die Dinge die eine Bürgschaft ausmachen (in meinen Augen). Die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis für den Fall, dass der eigentliche Vertragspartner (der Mieter) dies nicht tut oder nicht kann.

Gerade in WGs wo sehr oft junge und/oder finanziell nicht so vorteilhaft ausgestattete Mitbürger wohnen, wird sehr oft eine Bürgschaft verlangt und hier genau so oft von den Eltern des eigentlichen Mieters.

Der VM reimt sich hier sehr günstig zusammen, dass im Fall des Falles eben der Bürge die Miete, die Nebenkosten oder andere Dinge bezahlen.

Zu 4a) Es wäre sicherlich möglich, dass diese Tatsache in der Bürgschaft noch einmal gesondert erwähnt wird, etwa in dem noch einmal gesagt wird, dass der Bürge nur für evtl. Kosten des Mieters XY besteht bzw. für Kosten die dieser in oder an der Mietsache verursacht hat.

Zu 4b) Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Im Bürgschaftstext ist nicht gesagt „3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses“, sondern 3 Monate nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen. Das kann durchaus auch mal wesentlich länger dauern, wenn z.B. noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen.

Zu 4c) Was stört hier? Will der Bürge nicht für sämtliche Kosten einstehen, sondern selektieren? Wenn der VM das mitmacht… Wahrscheinlich aber eher nicht.

Zu 4d) Na ja, der VM will wohl nicht erst monatelang diskutieren, was der Bürge übernimmt oder was er nicht übernimmt. In der Regel hat er diese Diskussionen nämlich schon mit dem Mieter selbst geführt. Tatsächlich wäre aber diese Form der Bürgschaft ohne diese Formulierung nicht möglich, sonst wäre sie keine „selbstschulderische Bürgschaft“ mehr. Möglich wäre aber eine einfache Bürgschaft.

Siehe hierzu auch folgenden Link (gilt auch für Mietverträge) http://kreditlexikon.creditolo.de/selbstschuldnerisc…

Was 5tens noch erklärend hinzuzufügen versucht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Drum prüfe wer sich als Bürge hergibt, was da alles auf ihn zukommen kann, damit er später nicht verwundert ist und ohne Schuld in finanzielle Engpässe gerät.

Gruß
Nita