Selbstschußanlage vortäuschen?

N`Abend,
ist es erlaubt eine Selbstschußanlage vorzutäuschen? Es geht um einen nicht vermieteten Bereich eines Wohnhauses den niemand betreten darf. Ich würde mit einem Warnschild (das aber erst in dem Bereich zu sehen ist) darauf hinweisen und entweder eine Spielzeugpistole oder einfach ein Eisenrohr aus einem Kasten schauen lassen damit die ****** Mieter nicht mehr in den Bereich gehen.

Die ganze Sache würde also nur jemand sehen der Hausfriedensbruch begangen hat indem er in den Bereich eingedrungen ist.

Gibt es juristische Bedenken?

Gruß und Dank
Desperado

Ich könnte mir jetzt auch keinen anderen vorstellen der diese Frage stellen würde😂.
Verboten wird es nicht sein solange keinem etwas passiert. Aber, wohl keiner von deinen Mietern wird dich dann noch ernst nehmen.

Hallo,

und wen, außer sehr junge und sehr unbedarfte Menschen, willst du damit beeindrucken?
Du hast recht: sieht ja nur der, der Hausfriedensbruch begeht.
Und der/die wird, wenn er/sie wirklich Böses im Schilde führt, sich dadurch nicht abschrecken lassen. Zumindest die Anlage austesten. Und feststellen, dass es ein Fake ist (wenn er/sie es nicht schon auf den ersten Blick sieht). Und, ja, siehe das was Huntermaster schrob: dann nimmt dich gar keiner mehr ernst.

Grüße
Siboniwe

Eine weitere Episode aus Desperado’s wunderbarer Welt :joy:

8 Like

Ähm,… das ist eine klasse Idee… wenn das gestattet ist, stell ich mir eine Leo 2 Atrappe in den Garten.

Im Ernst… das ist Nicht dein Ernst?

Wer um Himmels Willen, sollte darauf hereinfallen?

Gruss
Fronk

Tach,

ich würde mal sagen: Mach das einfach.

(Bis zu drei Jahre lang keinen Desperado Artikel mehr…)

Die Androhung des Übels „Erschießung“ zum Zwecke des Verhinderns eines Hausfriedensbruchs IST verwerflich. Zumindest im christlich geprägten Abendland.

Wieso soll es verwerflich sein Einbrecher abschrecken zu wollen? Ist es illegal oder nicht?

Dort wohnt u.a. ein Teenager der sich anscheinend gerne das Taxi sparen will und stattdessen mit grün bzw. blau weißen Autos herumkutschiert wird. Hab ihn nie kennengelernt, hab also keine Ahnung wie naiv er ist.

Hallo,

ich hörte mal den Begriff der „Anscheinswaffen“, also Dinge, die so aussehen als wären sie echte Waffen. (WaffG Anlage 1 zu §1 Abs 4, Punkt 1.6.1) Der Besitz von solchen Imitaten ist nicht verboten. Das Tragen und Hantieren im privaten Raum ist ebenfalls nicht verboten. Im Öffentlichen Raum ist das aber verboten (WaffG §42a). Es droht mindestens ein Bussgeld - bis zu 10.000 €. Zudem sollte man damit rechnen, dass ein solcher Einsatz einer Anscheinswaffe den Einsatz von Polizei und/ oder spezieller Einsatzkräfte nach sich ziehen kann. Und das wiederum kann weitere finanzielle Konsequenzen für den Besitzer nach sich ziehen.

Jetzt wäre zu klären, in wie weit dieser „Bereich“ privat oder öffentlich ist. Ist er problemlos für jeden zugänglich, oder muss man Sperranlagen ähnlich einer Wohnungseingangstür aufbrechen?

Ist dieser Bereich jedem leicht zugänglich, wie zum Beispiel ein ungenutzter Dachboden, der nur mit einer einfachen Tür verschlossen ist, könnte unter Umständen ein Richter entscheiden, dass er „eher“ wie öffentlicher Raum zu behandeln ist. Hier sollte man von der Benutzung einer Anscheinswaffe absehen. Muss man erst einen Schließzylinder umgehen, um auf den Dachboden zu kommen, ist also für das Betreten ein Einbruch nötig, könnte man den Raum als „eher“ privat betrachten.

Grüße
Pierre

WaffG Anlage 1 zu §1 Abs 4, Punkt 1.6.1
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden

Einer von Maus 205/3 - 205/7 wirken evendöll noch besser - schließlich weiß keiner genau, was aus den im Bau befindlichen Exemplaren geworden ist!

Außerdem ist ja E-Antrieb große Mode, da freut sich doch die Nachbarschaft.

Schöne Grüße

MM

Danke, um den Bereich zu betreten muss man entweder eine Türe aufbrechen oder eine Holzwand entfernen - man kann sich also nicht damit herausreden dass man einfach mal herumspaziert ist.

Warum nicht eine Schreckschußanlage draus machen?..

Ja, ne Maus … wäre ne Überlegung wert… für alle nicht Insider (blödes Denglisch… ich weiss)

Der Panzerkampfwagen VIII „Maus“ war ein von dem Unternehmen Porsche produzierter überschwerer Panzer der Wehrmacht, von dem bis Ende 1944 zwei Prototypen fertiggestellt wurden, die aber nie zum Kampfeinsatz kamen. Übertroffen wurde er in der Größe nur noch von den Entwürfen für den P-1000 und P-1500. Die Porsche-interne Projektnummer für die Maus lautete 205, wobei die erste fertiggestellte Maus die Nummer 205/1 und die zweite die Nummer 205/2 trug

Quelle Wikipedia

Ps… immerhin ein Porsche…