Selbstschutz & Falschangaben bei Internet-Geschäft

„Schutz der persönlichen Identität vs. bewusste Falschangaben zur Identität bei Internet-Geschäften“ bzw. „Selbstschutz vs. unterstellter Betrugsversuch“

Hallo,
ich frage mich schon seit einiger Zeit, wie weit die „Wahrheits-philie“ von Dienste-Anbietern im Internet gehen kann - und wie weit Bürger/Nutzer das Recht haben, im Schutze tatsächlicher Anonymität im Netz Geschäfte machen zu können.

Der Hintergrund ist folgender:

Wer zum Bäcker um die Ecke oder ins Kino geht, der wird nur selten nach seiner Identität oder seinem PA gefragt. Menschen beginnen auch langsam den Gegenwert von Kundenbindungs-Instrumenten à la Payback zu erkennen und werden vorsichtiger, nicht mehr überall ihreDatenspuren hinterlassen zu wollen. In der physischen Welt kann man - IMO aus guten Grunde - viele Geschäfte auch noch anonym tätigen.

Im Internet verkehrt sich nun die Situation: Für jeden „Pups“ wird man quasi gezwungen, seine Daten zu hinterlassen, was ich (und eine wachsende Gruppe medienkompetenter Internet-Nutzer) als ziemlich problematisch empfinde - und daher unter Pseudonymen/Avatar-Identitäten agieren. Solange dabei niemand geschädigt wird, dürfte das vermutlich unproblematisch sein.

Nun habe ich aber in den AGB eines VoIP-Anbieters gesehen, dass die Falschangaben mit einer Straf- bzw. „Bearbeitungsgebühr“ i.H.v. mehr als 100€ zur Ermittlung der wahren Identität des Nutzers bei Falschangabe ahnden wollen. Der (an sich seriöse) Anbieter bedroht damit auch Prepaid-Angebote, d.h. Angebote, bei denen Leistung ohnehin nur auf Guthabensbasis erbracht werden.

Der Kunde/Nutzer, der hier falsche Angaben macht, der wird doch durch so eine Klausel direkt zum Betrüger. Auch wenn er dem Anbieter durch die Falschangabe bei normaler Nutzung überhaupt nicht schädigen kann und der Anbieter dessen Authentizität für das Geschäft gar nicht benötigt, entsteht bei (IMO legitimer) Angabe falscher Identitätsdaten ein Schaden durch die angekündigte „Bearbeitung“, der sich der Nutzer durch den die Falschangaben scheinbar gleichsam entzieht (und so zum Betrüger wird).

Ich finde das problematisch, weil so tatsächlich jeder im Internet gekaufte Schnuller zur Preisgabe der Identität zwingen wird und wir damit alle in Richtung gläserner Konsument/Nutzer/Bürger/Mensch „konvergieren“ und durch die über uns gespeicherten Informationen plan-, überwach- und steuerbar werden.

Wie weit darf man derzeit in Deutschland gehen, um sich durch bewusste Falschangaben (ohne Betrugsabsichten!) der Offenlegung der Identität zu entziehen? Kann so eine AGB-Klausel das tatsächlich wirksam verhindern?

F. Mayer

Hallo,

Wer zum Bäcker um die Ecke oder ins Kino geht, der wird nur
selten nach seiner Identität oder seinem PA gefragt.

Nun habe ich aber in den AGB eines VoIP-Anbieters gesehen,
dass die Falschangaben mit einer Straf- bzw.
„Bearbeitungsgebühr“ i.H.v. mehr als 100€ zur Ermittlung der
wahren Identität des Nutzers bei Falschangabe ahnden wollen.
Der (an sich seriöse) Anbieter bedroht damit auch
Prepaid-Angebote, d.h. Angebote, bei denen Leistung ohnehin
nur auf Guthabensbasis erbracht werden.

schonmal in einen T-Punkt etc. gegangen und einen neuen Anschluss bestellt, ohne Ausweis? Viel Spaß dabei…

Grüße

Hallo,

Wer zum Bäcker um die Ecke oder ins Kino geht, der wird nur
selten nach seiner Identität oder seinem PA gefragt.

schonmal in einen T-Punkt etc. gegangen und einen neuen
Anschluss bestellt, ohne Ausweis? Viel Spaß dabei…

Zeiten ändern sich, und nur weil Omi Schulze zum Telefonieren noch zur Firma mit dem T watschelt, bedeutet das nicht dass alle das - vor allem in der Zukunft noch - so machen müssen, im Gegenteil.

Wer sich einen SIP-Provider irgendwo auf der Welt sucht, wird wohl kaum ernsthaft auf seine Identität zu überprüfen sein. Insofern magst Du in der analogen Welt „recht“ haben, mir ging es aber um die moderne Gegenwart und die Zukunft. In der analogen Welt von Omi Schulze war das mit der informationellen Selbstbestimmung ja auch nur in wenigen Extremsituationen (Volkszählung) von Bedeutung. Zukünftig wird das uns alle täglich beschäftigen - vor allem wird es aber unsere Handlungsfreiheit beeinträchtigen, inwieweit wir noch Herren über die Daten sind, die uns persönlich beschreiben. Und wenn wir nicht in der Lage sein werden, auch mal einen Avatar „über die Klippe“ springen zu lassen (weil es ein Datenleck bei Anbieter/Händler XY gab), dann werden wir von denen abhängig sein, die mit Hilfe dieser Daten über uns Herrschen. Wenn sie es geschickt machen, dann merken wir es noch nicht einmal, sondern verkennen die Einschränkung unserer Dank- und Handlungsfreiheit als vermeintlichen Mehrwert.

Das Internet darf, bezogen auf die persönlichen Daten von uns Nutzern/Bürgern, kein rechtsfreier Raum sein. Sowie die Daten aber Deutschland verlassen, entziehen sie sich de-facto unserem Einfluss. Da sich aber gerade größere Firmen hinsichtlich ihrer Datenhaltung schwerlich kontrollieren lassen, im Zuge von Cloud-Computing niemandem mehr klar sein wird, in welchem Teilder Erde die Daten gerade gespeichert oder gespiegelt werden und wir daher auf den Abfluss von persönlichen Daten (gewollt oder ungewollt) in keinster Weise mehr Einfluss nehmen können, müssen wir Daten"besitzer", als Souverän des Staates, Strategien und Handlungsoptionen besitzen und/oder entwickeln, unserer Entmachtung entgegen zu wirken (mal etwas pathetisch aber IMO nicht unpassend formuliert).

Das mal als Hintergrund, woher ich mein Recht ableite, die Datenbestände von Anbietern mit Falschinformation bewusst zu „verschmutzen“ …

Frank

und was würdest du machen, wenn das impressum der firma falsch wäre mit der aussage, passiert ja alles auf rechung, kann dem kunden ja egal sein, mit wem er zu tun hat…

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Hallo,

wenn man seine Daten sicher wissen will sollte man eben gewissenhaft die Firma aussuchen, die man mit der Dienstleistung beauftragt, Lecks können überall auftreten, Wenn du danach gehst musst du autark leben.

Wenn ich nicht irre sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, einen Namen und eine Adresse zu einer Nummer/IP etc nennen zu können. Wenn nun also ein Scherzkeks denkt, er kann einen auf superanonym machen, könnte dies Probleme für den Anbieter zur Folge haben, weil dieser eben nicht einfach so den Nutzer bestimmen kann. In diesem Fall, ist es mehr als gerecht, wenn sich der Anbieter mit seinem Recht dagegen wehrt, dass du dein „Recht“ ausübst und diese problematischen Datensammlungen mit Falschinformationen „verschmutzt“… imho

Grüße

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