„Schutz der persönlichen Identität vs. bewusste Falschangaben zur Identität bei Internet-Geschäften“ bzw. „Selbstschutz vs. unterstellter Betrugsversuch“
Hallo,
ich frage mich schon seit einiger Zeit, wie weit die „Wahrheits-philie“ von Dienste-Anbietern im Internet gehen kann - und wie weit Bürger/Nutzer das Recht haben, im Schutze tatsächlicher Anonymität im Netz Geschäfte machen zu können.
Der Hintergrund ist folgender:
Wer zum Bäcker um die Ecke oder ins Kino geht, der wird nur selten nach seiner Identität oder seinem PA gefragt. Menschen beginnen auch langsam den Gegenwert von Kundenbindungs-Instrumenten à la Payback zu erkennen und werden vorsichtiger, nicht mehr überall ihreDatenspuren hinterlassen zu wollen. In der physischen Welt kann man - IMO aus guten Grunde - viele Geschäfte auch noch anonym tätigen.
Im Internet verkehrt sich nun die Situation: Für jeden „Pups“ wird man quasi gezwungen, seine Daten zu hinterlassen, was ich (und eine wachsende Gruppe medienkompetenter Internet-Nutzer) als ziemlich problematisch empfinde - und daher unter Pseudonymen/Avatar-Identitäten agieren. Solange dabei niemand geschädigt wird, dürfte das vermutlich unproblematisch sein.
Nun habe ich aber in den AGB eines VoIP-Anbieters gesehen, dass die Falschangaben mit einer Straf- bzw. „Bearbeitungsgebühr“ i.H.v. mehr als 100€ zur Ermittlung der wahren Identität des Nutzers bei Falschangabe ahnden wollen. Der (an sich seriöse) Anbieter bedroht damit auch Prepaid-Angebote, d.h. Angebote, bei denen Leistung ohnehin nur auf Guthabensbasis erbracht werden.
Der Kunde/Nutzer, der hier falsche Angaben macht, der wird doch durch so eine Klausel direkt zum Betrüger. Auch wenn er dem Anbieter durch die Falschangabe bei normaler Nutzung überhaupt nicht schädigen kann und der Anbieter dessen Authentizität für das Geschäft gar nicht benötigt, entsteht bei (IMO legitimer) Angabe falscher Identitätsdaten ein Schaden durch die angekündigte „Bearbeitung“, der sich der Nutzer durch den die Falschangaben scheinbar gleichsam entzieht (und so zum Betrüger wird).
Ich finde das problematisch, weil so tatsächlich jeder im Internet gekaufte Schnuller zur Preisgabe der Identität zwingen wird und wir damit alle in Richtung gläserner Konsument/Nutzer/Bürger/Mensch „konvergieren“ und durch die über uns gespeicherten Informationen plan-, überwach- und steuerbar werden.
Wie weit darf man derzeit in Deutschland gehen, um sich durch bewusste Falschangaben (ohne Betrugsabsichten!) der Offenlegung der Identität zu entziehen? Kann so eine AGB-Klausel das tatsächlich wirksam verhindern?
F. Mayer