Es gibt die Möglichkeit bei der EKS-Erklärung einen Verpflegungsmehraufwand als pauschale Sonderausgabe abzuziehen. Stichwort: „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“. Dies umfasst sowohl Geschäftsreisen als auch „Fahrtätigkeiten“ (z. B. Taxifahrer, Berufskraftfahrer)und/oder Berufe, die keinen festen Arbeitsort haben. Kuriere/Zusteller fallen allerdings nicht unter „Fahrtätigkeit“. Nach einem neueren Gerichtsbescheid könnte das zwar angezweifelt werden (Fahrtätigkeit = 80% Fahren: 20% andere Tätigkeiten) aber vielleicht genügt schon der Umstand: kein fester Arbeitsort, -platz. Weiß das jemand genauer?
Hi !
Weiß das jemand genauer?
Verpflegungsmehraufwand (VMA) erhält man nur dann, wenn man UNUNTERBROCHEN innerhalb von 8 Stunden weder zu Hause noch an der regelmäßigen Arbeitsstätte auftaucht. Als regelmäßige Arbeitsstätte kann die Wohnung, aber auch jede andere Einrichtung des Kurierfahrers zählen, zu der er regelmäßig zurückkehrt (Zentrale, Distribution, … NICHT aber Kundenräume).
Es dürfte relativ aufwendig sein, hier für jeden Tag nachzuweisen, dass man zwischendurch weder zu Hause noch „in der Firma“ war, wenn man nicht von vornherein ordentliche Unterlagen (Fahrten-/Tourenbuch) führt. Und wenn diese Unterlagen nicht da sind, fällt es dem Finanzamt nun mal sehr leicht, die VMA abzulehnen, weil man es selbst ja nicht beweisen kann.
Führt man allerdings diese Nachweise, kann man die VMA gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) geltend machen.
BARUL76
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Danke für die Antwort! Das hört sich doch relativ vielversprechend an - Fahrtenbücher werden zwar nicht geführt - dafür Auftragslisten, in der Zeitpunkt des Auftrags, Abholort und Empfängeradresse festgehalten werden.