Selbstst. Grafiker ohne Ausbildung -Freiberuflich?

Hallo Zusammen,

ich würde gerne Nebenbei meine Grafikdienste anbieten, das aber gerne offiziell.
Ich würde die erstellung von Flyern, Visitenkarten, Logos, Werbeanzeigen, Auftragsmalerei, Bilder für Bücher u. Ä. anbieten.
Was muss ich dafür anmelden? Fällt das noch unter den Freiberufler?? Ich bin in diesem Beruf nicht ausgebildet (kann aber einige Jahre Praxiserfahrung vorweisen) und es klappt leider erst nächstes Jahr ein Studium, möchte es aber vorher schon anbieten.
Ich möchte weiterhin arbeiten (es sei denn auf einmal klappt das so gut dass ich davon leben kann :smiley: ), ich möchte also ungern zuviel Krankenversicherung, Gewerbesteuern usw selbst zahlen, wenn einen Monat mal nichts reinkommen sollte.
Ich habe auch eine Firma, die mir ab und zu ein paar Aufträge geben möchte, allein schon deshalb MUSS ich doch irgendwas anmelden, oder?

Gibt es da eine Lösung für oder hört sich das jetzt total naiv an und man kann es nicht so einfach nebenbei laufen lassen?

Liebe Grüße
Rebecca

Hallo,

aber gerne offiziell.

gut

Fällt das noch unter den Freiberufler??

Ja.

Ich habe auch eine Firma, die mir ab und zu ein paar Aufträge
geben möchte, allein schon deshalb MUSS ich doch irgendwas
anmelden, oder?

Nur die Steuernummer holen beim FA

Ich möchte weiterhin arbeiten

Bist irgendwo angestellt? Dann bist Du eh krankenversichert etc.
Versteuern musst Du Deine Einnahmen aber natürlich schon.

Viel Erfolg
Richard

hallo,

das wäre freiberuflich - nur steuernummer beim finanzamt holen. und dann versuche am besten, in die künstlersozialkasse zu kommen.

schöne grüße
ann

Danke für die Antwort!

Ich brauch mich also nicht selbst versichern? Ich dachte, dass hätte dann Vorrang, also dass ich alles zahlen muss und nichtmehr mein Arbeitgeber (?), aber gut :wink:

Einkommenssteuer ist klar, muss ich zahlen. Mehrwertsteuer ist auch klar (bzw. kann doch auch beantragen sie wegzulassen, oder? Also darf sie nicht auf Rechnungen ausweisen und sie aber natürlich auch nicht abziehen. (Wegen geringem Jahreseinkommen) Weiß aber nicht, ob das so sinnvoll ist)
Was ist denn mit der Gewerbesteuer? Muss ich die zahlen? Wird die vom Gewinn berechnet? Und was, wenn ich in einem Monat nichts einnehme? GIbt es da einen Grundsatz den ich trotzdem zahlen muss?
Hab ich da noch eine Steuer vergessen, die ich zahlen muss???

hallo,

Was ist denn mit der Gewerbesteuer? Muss ich die zahlen?

Nur, wenn Du Gewerbe anmeldest. Und das musst Du als Grafiker nicht.
Fällt unter die Freiberufler.

Grüßerle
Richard

mir ist da noch was eingefallen:
Was ist wenn ich arbeitslos werde (kann ja immer mal passieren). Ich bekomme dann Arbeitslosengeld, wenn ich nicht so viel verdiene denke ich, ich denke, dass wird als Verdienst dann abgezogen vom ALG, soweit ok. Aber dann muss ich ja auch die Krankenversicherung usw. selbst zahlen, und das ist ja nicht wenig, da geht dann wahrscheinlich mein ganzes ALG drauf. Oder bezahlt die Arbeitsagentur einem dafür mehr? Bestimmt nicht, bin ja Selbstständig. Aber dann hät ich ein Problem und hab dann ja nichts für MIete und Rechnungen…

Könnte hier dringend noch ein bisschen Rat gebrauchen, und danke für die bisherigen Antworten! :wink:

da habe ich aber gewisse Zweifel…so ganz ohne Berufausbildung Gebrauchsgrafik zu machen…sollte mal versuchen den Fall zu erläutern und eine die GewSt-Pflicht verneinende Averbindliche Auskunft des FA zu bekommen

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hallo,

Aber dann muss ich ja auch
die Krankenversicherung usw. selbst zahlen, und das ist ja
nicht wenig, da geht dann wahrscheinlich mein ganzes ALG
drauf. Oder bezahlt die Arbeitsagentur einem dafür mehr?

Sorry, ist nicht meine Baustelle. Normal bezahlt die AfA die
Versicherung, aber der Zuverdienst ist sehr begrenzt und wird
angerechnet. Wie das ist, wenn man über den jew. Grenzen liegt, weiß
ich nicht. Vielleicht mal im Versicherungsbrett fragen. Oder bei Ämtern
allgemein? Oder bei Obi?

Servus,

ziemlich klar ein Gewerbebetrieb. Schön, dass Du das zuerst sagst, ich will mir nicht schon wieder esoterische Ohrfeigen einsammeln.

Vieles dazu gibts im benachbarten Gebiet des SV-Rechtes, wo haufenweise Unternehmer die KSK scheuen wie der Deubel das Weihwasser und alles dafür tun, nur ja keine Künstler zu sein und in eine der günstigsten Altersversorgungen überhaupt reingezwungen zu werden.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ziemlich klar ein Gewerbebetrieb.

sehe ich genauso, war mir aber ob der hiesigen überzeugenden meinungen nicht 100% sicher…

gruß inder

hallo,

ziemlich klar ein Gewerbebetrieb.

ganz unesoterisch -
von den rund einem Dutzend, mit dem ich zusammenarbeite, haben 100 %
den Status eines Freiberuflers.

Richard

Hallo, kenn ich auch nur so.
Ich bin seit 22 Jahren (diplomierte) Grafik-Designerin und habe die
meiste Zeit freiberuflich gearbeitet - wenn ich irgendwo ne
Anstellung hatte auch nebenher.
Einkommen ist zu versteuern, Anschaffungen/Ausgaben können von der
Steuer abgesetzt werden und je nach Einkommern erhöht sich der zu
zahlende Krankenkassenbeitrag.
Wenn man das nebenher macht, hat man wenig bis keine Chancen in die
Künstlersozialversicherung reinzukommen, leider.

grüssle
bettina

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Liebe Leute, das ist doch immer mal wieder eine spannende Frage und die Antworten verwirrend.
Die KSK ist an der Eingruppierung Freier Beruf/Gewerbe überhaupt nicht interessiert, auch Gebrauchsgrafik ist KSK-fähig.
Das Gewerbeamt ist auch nicht wirklich interessiert, die wissen meist nicht Bescheid und lassen den Freien Beruf gerne bei GrafikerInnen durchgehen.
Nicht dass das Finanzamt Bescheid wüßte. Kunst ist laut ESTRecht Freier Beruf. Buchillustrationen zählen z.B. dazu. Die Gebrauchsgrafik womöglich nicht. Soweit ich weiß hat es noch kein entscheidendes Urteil dazu gegeben beim BFH. Insofern kann man zwar einfach für sich entscheiden ein Freier Beruf zu sein, doch spätestens ab einem Gewinn von über 24.500 € im Jahr interessiert sich die Welt tatsächlich dafür, was man ist, denn ab diesem Einkommen wird von Gewerbetreibenden die Gewerbesteuer verlangt…
Bei einem Einkommen unter dieser Summe ist die korrekte Definition vornehmlich entscheidend für die beitragsbewehrte Zwangsmitgliedschaft in der IHK und für die Kosten des Gewerbescheins…
Sonnige Tage,
Birgitt

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Madmae,

DAS ist der entscheidene Unterschied… Dipl.-Dingens!!!

Freiberufler zu sein setzt einen katalogberuf vor, etwas Künstleriesches…oder was einem Katalogberuf gleichkommt, ähnlich ist und eine qualifizierte Ausbildung eforderlich macht…so Hochschulähnlich

also kann Frau Dipl-Graf freiberuflern…derjenige, der meint, er kann gut zeichnen und fängt mal so an, könnte gewerblich sein…

Das Ganze ganz in Kürze…ganze Bibliotheen sind mit den Abgrenzungen zwischen Gewerbe und Freiberufler gefüllt

Die KSK ist an der Eingruppierung Freier Beruf/Gewerbe
überhaupt nicht interessiert

hm.
ich mußte noch „künstlerische tätigkeit“ anhand von
referenzen nachweisen. das ist allerdings über zehn jahre
her, hat sich das geändert?

ansonsten ist die ksk recht auskunftsfreudig, wenn man
einfach mal anruft und fragt.

e.c.

Servus Richard,

(1) was bedeutet „Status“? Falls es sich um die Ergebnisse von Statusfeststellungsverfahren durch die Rentenversicherung handelt: Da geht es um eine ganz andere Abgrenzung, nicht die des freien Berufes vs. Gewerbebetrieb. Falls es sich um die Ergebnisse von Veranlagungen zur ESt handelt, bitte ich zwei Dinge zu berücksichtigen:

(1a) Erstmal alle aussondern, deren Gewinn weniger als 24.500 € im Jahr ausmacht. Bei denen ist die Veranlagung zur ESt für unsere Frage völlig belanglos.

(1b) Dann alle aussondern, die über eine qualifizierte Ausbildung (Uni oder FH) verfügen. Bei denen ist die freiberufliche Tätigkeit auf dieser Schiene begründet.

(2) Und bei denen, die dann übrigbleiben, ist es wichtig, den vorgelegten Sachverhalt genau zu lesen:

Ich würde die erstellung von Flyern, Visitenkarten, Logos, :Werbeanzeigen, Auftragsmalerei, Bilder für Bücher u. Ä. anbieten.

Es geht hier ausschließlich um Auftragsarbeiten, abgesehen vielleicht von der Illustration von Büchern. Die Frage Auftragsarbeit oder eigenständige Schöpfung ist in der ständigen Rechtsprechung zum Thema ein wichtiges Kriterium. Wie sieht es denn mit diesem Abgrenzungskriterium bei den von Dir angeführten Fällen aus?

Wie viele bleiben nach diesen Operationen noch übrig, und worauf genau begründet sich der von Dir postulierte Status? Erfolgreich geführte Widersprüche gegen OWi-Verfahren wg. unterlassener Gewerbeanmeldung, erfolgreich geführte Widersprüche gegen Kammermitgliedschaft, Veranlagungen zur ESt?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Birgitt,

Die KSK ist an der Eingruppierung Freier Beruf/Gewerbe
überhaupt nicht interessiert

Das stimmt nicht. In dem Moment, wo sich jemand gegen die KSK-Pflicht wehrt, begründet er dieses mit dem Argument, er gehe einer gewerblichen Tätigkeit nach. Dazu gibts einiges an Rechtsprechung, hier darf sich dann die steuerliche Beurteilung an die SV-rechtliche anlehnen - sonst ists eher umgekehrt.

Das Gewerbeamt ist auch nicht wirklich interessiert, die
wissen meist nicht Bescheid und lassen den Freien Beruf gerne
bei GrafikerInnen durchgehen.

Das ist die harmloseste Seite am Ganzen: Das gibt maximal einen harmlosen Knollen - da kommts wirklich drauf an.

Nicht dass das Finanzamt Bescheid wüßte. Kunst ist laut
ESTRecht Freier Beruf. Buchillustrationen zählen z.B. dazu.

Aber: Wenn unter mehreren ausgeübten Tätigkeiten nur eine dem § 18 I EStG entspricht, reicht das nicht aus, um den Gewerbebetrieb zu verneinen. Im Gegenteil, schon eine einzige gewerbliche Tätigkeit macht steuerlich das Ganze zum Gewerbebetrieb.

Also z.B. sowas:

Erstellung von Flyern, Visitenkarten, Logos, Werbeanzeigen, :Auftragsmalerei

Im übrigen gehe ich mit Dir einig, abgesehen davon, dass ich die Äußerung, „man könne für sich entscheiden, einem freien Beruf nachzugehen“ ziemlich verwirrend finde, weil sie eine Optionsmöglichkeit suggeriert, die es nicht gibt.

Schöne Grüße

MM

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Die KSK ist an der Eingruppierung Freier Beruf/Gewerbe
überhaupt nicht interessiert

hm.
ich mußte noch „künstlerische tätigkeit“ anhand von
referenzen nachweisen. das ist allerdings über zehn jahre
her, hat sich das geändert?

Ich habs nicht geschafft reinzukommen - weil ein Teil meiner Arbeit
nicht als künstlerische Tätigkeit gilt. Ich wär aber gern
reingekommen, habs zweimal probiert.
Haben sich die Voraussetzungen geändert? Wenn Du darüber was weisst,
wäre sehr daran interessiert.

ansonsten ist die ksk recht auskunftsfreudig, wenn man
einfach mal anruft und fragt.

Habe leider eine NICHT auskunftsfreudige Dame am Telefon erwischt.
Sagte, in den beiden Ablehnungen wären die Gründe vermerkt und
fertig. Ich könnte NICHT nochmal beantragen, weil ich diese Tätigkeit
schon so lange ausübe …

e.c.

Wie gesagt, wenn du mehr weisst …

grüssle
Bettina