Selbstständig

Hallo,

ich möchte mich selbstständig machen, bin aber arbeitslos zur Zeit und werde mit der Selbstständigkeit nicht viel verdienen, kann ich nebenher arbeitslos bleiben und wie läuft das sonst so, ich habe leider gar keine Ahnung davon, kann mir jemand sowas erklären? Ich will es auch machen weil ich sehr hohe Studiengebühren habe und man mir gesagt hat, die könnte ich dann absetzen.

Freue mich auf Antwort

Eileen

Das Wort selbständig an sich sagt es aus: du bist sofort selbst und ständig für deine einkünfte und deinen Lebenstandard selbst verantwortlich.

Wer mit seiner Selbstädnigkeit nicht nachhaltig genügende ausreichende Gewinne erzielt oder erzielen will, sollte lieber in der sozialen Hängematte liegen bleiben anstatt sich der Risiken der Selbständigkeit hinzugeben.

Wer selbständig arbeitet ist nicht arbeitslos und steht dem Arbeitsmarkt auch nciht zur Verfügung.

du kannst allerdings zur Errichtung einer Selbständigkeit Förderungen durch das AA erhalten. (Ich-AG, Überbrückungsgeld u.a.)

Wer studiert ist ebenfalls nicht arbeitslos.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was so nicht ganz richtig ist. Klar, wer selbständig ist, der muss selbst für alles aufkommen. Ich werde jedoch u.U. in die Lage kommen, über den Winter mich arbeitslos zu melden und nebenher die Firma als geringfügige Beschäftigung laufen zu lassen. Dann dürfen natürlich (noch) gewisse Stundenzahlen und Gelder nicht überschritten werden. Das ist zwar keine erstrebenswerte Lösung, aber vielleicht nicht umgehbar.

greets… Bastian

ich möchte mich selbstständig machen, bin aber arbeitslos zur
Zeit und werde mit der Selbstständigkeit nicht viel verdienen,
kann ich nebenher arbeitslos bleiben und wie läuft das sonst
so, ich habe leider gar keine Ahnung davon, kann mir jemand
sowas erklären? Ich will es auch machen weil ich sehr hohe
Studiengebühren habe und man mir gesagt hat, die könnte ich
dann absetzen.

Hallo,
Du kannst auch die Selbständigkeit als Nebentätigkeit ausüben, da gibt es allerdings einige Begrenzungen, unter anderem zeitlich. Da darf Deine selbständige Tätigkeit einen bestimmten Zeitaufwand pro Woche, ich glaube 15 Stunden, nicht überschreiten. Das können Dir die Leute vom Arbeitsamt aber genau sagen und da gibt es im bürokratischen Deutschland sicherlich auch irgendein „Merkblatt“ oder ähnliches.
Schwieriger wird es da schon mit den Freunden vom Finanzamt. Da kannst Du wiederum nur richtig was absetzen, wenn Du wirklich selbständig bist, mit entsprechendem zeitlichen und finanziellen Aufwand und auch wirklich was umsetzt, sonst erkennen die Deine Selbständigkeit und Deine Ausgaben nicht an. Vor allem: Wenn Du nichts ins Töpfchen des Finanzamts einzahlst, kannst Du natürlich auch nichts zurückbekommen.

Gruß

Kater

…Muss nochmal ergänzend hinzufügen das es sich bei dem Studiengebühren um ein Fernstudium und diverse Onlinekurse handelt, bin also in dem Sinne kein Student. Ich habe schon gehört das sich Leute die arbeitslos sind, mit einer selbstständigen Nebentätigkeit, diverse Dinge absetzen können. Das ich als Arbeitslose nicht über 15 Stunden kommen darf das leuchtet mir ein. Muss ich mich dann auch wie einer der richtig Selbstständig ist selbst versichern???

Eileen

Die Grenze liegt bei 15 Stunden und ca. 165 € - alles weitere wird vom Arbeitslosengeld abgezogen und nützt Dir gar nichts mehr. Auch absetzen wird wohl nix werden - hast ja offensichtlich keine Steuern, die Du drücken könntest. Unterhalb dieser Grenzen musst Du Dich nicht selbst versichern, da Du weiterhin arbeitslos bleibst.

Viele Grüße

Walter

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Hay!
Na wie sieht das denn aber aus? Ich bin momentan komplett selbständig. Ich werde mich allerdings u.U. demnächst arbeitslos melden, da das Geld noch nicht reicht. Mein Gewerbe lasse ich nebenbei laufen (max. 15h/Woche 165€). Ich kann doch dann trotzdem die Kosten, die ich habe beim Finanzamt absetzen (PKW-Pauschale, Bürokram, Telefon und sonst alles was ich für den Betrieb brauche), oder etwa nicht?

greets… Bastian

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Hallo Eileen,

leuchtet mir ein. Muss ich mich dann auch wie einer der
richtig Selbstständig ist selbst versichern???

Nur wenn du bestimmte Freibeträge überschreitest mit deinem Einkommen. Sonst bleibst du „hauptberuflich“ arbeitslos. Die Sache mit den 165 Euro stimmt auch nur teilweise. Denn für Selbstständige gilt: die 165 Euro betreffen den „Gewinn“, also das, was dir nach Abzug der Ausgaben und einer Steuerpauschale bleibt.

Sehr gute Infos darüber bietet:

http://akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkei…

(für 2 Wochen kann man die Mitgliedschaft auch kostenlos testen, du kannst also die relevanten Artikel lesen, ohne zahlen zu müssen.)

Grüßli,

barbara

Sehr gute Infos darüber bietet:

http://akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkei…

(für 2 Wochen kann man die Mitgliedschaft auch kostenlos
testen, du kannst also die relevanten Artikel lesen, ohne
zahlen zu müssen.)

Aber Vorsicht Eileen: laut den AGB von akademie.de reicht schon ein mehrfaches Einloggen aus und das Widerrufsrecht erlischt, d.h. zweimal mit deiner ID eingelogt und nach Infos geschaut - schon drin im kostenpflichtigen Vertrag.

Danke!
für den Hinweis, das hab ich nicht gewusst.

Grüßli,

Barbara