Selbstständig als 'Nebenberuf'

Hallo,

ich habe neben meiner reg. Arbeit als Angestellter noch die Möglichkeit als Dozent an der VHS zu unterrichten und zus. 1x mal unter der Woche an meinem freien Tag einer anderen Firma als Coach zur Verfügung zu stehen.

Meine Frage:

Wie bekomme ich das jetzt gebacken (nicht zeitlich :wink:)? Was muss ich beachten, welche Form (Freiberufler etc,) ist sinnvoll? Vor allem: was wenn ich mehr durch die nebenberuflichen Tätikeiten erwirtschafte als mein Angestelltengehalt?

Fragende Grüsse Tim

Zu aller erst musst Du klären, ob Dein (regulärer) Arbeitgeber mit diesen Tätigkeiten einverstanden ist bzw., wenn nicht, ob sein Veto haltbar ist. Ferner musst Du, wenn Du Rechnungen für Deine Dienste schrieben willst, ein Gewerbe anmelden (Dich selbstständig machen).

mein AG ist Einverstanden damit, er profitiert selber davon (aber nicht im Sinne von Schein-Selbstständig)

Gruss

Tim

Wie bekomme ich das jetzt gebacken (nicht zeitlich :wink:)? Was
muss ich beachten, welche Form (Freiberufler etc,) ist

Ich habe selbst so eine Konstellation für lange Zeit durchgeführt.

Zunächst habe ich ein Gewerbe angemeldet. Danach bekam ich einen Fragebogen vom Finanzamt, dort musste ich dann mein geschätztes Einkommen für das erste Geschäftsjahr angeben (ich habe dann erstmal 0.00 eingetragen, weil ich ja im Gründungsjahr auch hohe Kosten für Anschaffungen etc. hatte). Wenn Du mit nennenswerten Einkünften rechnest, solltest Du diese realisch einschätzen, dann musst Du zwar Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuer zahlen, dafür fällt die Nachforderung vom Finanzamt nicht so hoch aus.

Krankenkasse: Ganz wichtig. Da ich mein Haupteinkommen als Angestellter hatte, interessierte die KK mein Nebengewerbe nicht. Wenn Du Selbständig mehr verdienst als Du von Deinem Chef als Gehalt bekommst, dann musst Du Dich bei der KK freiwillig versichern. Der Beitrag wird dann jeweils einmal im Jahr nach Deinen tatsächlichen Einkünften berechnet. Infos bekommst Du sicher auch von deiner Krankenkasse.

Rentenversicherung: Als Lehrer (auch wenn’s nur die VHS ist) bist Du grundsätzlich Rentenversicherungspflichtig. Da Du sowieso angestellt bist, musst Du sowieso an die Bfa zahlen. Deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit müsstest Du aber bei der Bfa mit angeben, weil sich dann ja Dein Rentenbeitrag entsprechend erhöht. Die Sache ist ziemlich kompliziert. Ich habe selbst gerade diverse längere Gespräche mit meinem Steuerberater geführt.

Im schlimmsten Fall, werden alle Deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit als RV-Pflichtig eingestuft, wenn die Dozententätigkeit überwiegt. Da kann Dir wahrscheinlich ein Steuerberater näheres erzählen. Ich würde sowieso empfehlen, zumindest eine Erstberatung bei einem guten Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Das Geld dafür kannst Du steuerlich absetzen und es ist wirklich gut investiert, wenn der Steuerberater wirklich gut ist. Suche also jemanden, der nicht nur Lohnsteuersachen bearbeit, sondern sich auch mit der Problematik der Freiberufler und Selbständigen auskennt.

sinnvoll? Vor allem: was wenn ich mehr durch die
nebenberuflichen Tätikeiten erwirtschafte als mein
Angestelltengehalt?

Das ist dann im Wesentlichen relevant für die Krankenkasse (siehe oben). Das Finanzamt trennt die Einkünfte, und Du musst sowieso jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Bezüglich Rentenversicherung muss ich auf den Steuerberater verweisen. Voraussichtlich wirst Du da ca. 20% RV-Beitrag (höchstens ca. 450 Euro) von Deinen Einkünften aus eigener Tasche abführen müssen.

Gruß
Marian

Hallo Tim,

als Dozent hast Du gewisse Einkünfte steuerfrei. Das waren mal 3.100 DM, den Euro-Betrag habe ich nicht präsent. Natürlich darfst Du mit dieser Selbständigkeit auch Kosten haben, d.h. die 3.100 DM gelten als Gewinn. Du musst abklären, ob Du wirklich ein Gewerbe anmelden musst oder die Tätigkeit als Freiberufler gilt. (Freie Berufe und ähnliche Berufe sind zu prüfen. Es geht da um geistige, künstlerische oder sonstwie geartete Tätigkeiten, die eher dem Wohle der Allgemeinheit dienen als der Gewinnerzielungsabsicht - Ärzte wollen ja gar nichts verdienen, sondern nur helfen …) Letzteres finde ich günstiger wegen weniger bürokratischem Aufwand.
Zur Rentenversicherungspflicht: Da Du mit Deinen Tätigkeiten eine nebenberufliche Selbständigkeit begründest, solltest Du prüfen, ob Du Dich von der RV befreien lassen kannst. Das war bis vor kurzem auf jeden Fall noch für die Dauer von drei Jahren möglich.

Wenn Du mehr mit der nebenberuflichen Tätigkeit erwirtschaftest - herzlichen Glückwunsch. Aber: Deine Kosten werden doch auch entsprechend hoch sein, denke nur an Dein Arbeitszimmer bzw. Dein kleines Büro und dann wird der Computer abgeschrieben, der ja auch auf einem Schreibtisch stehen muss. Dann muss man ja mal einen Kunden zum Essen einladen, wegen der Folgeaufträge usw.

Anja