Ugh.
Nehmen wir mal an Webseiten und die ein oder andere
Desktopapplikation, alles für private und kleine Unternehmen.
OK, nehmen wir mal an, August Dengel Schlosserei erstellt ihre Rechnungen mit Excel. Der Umsatzsteuersatz ändert sich, und das soll unser hypothetischer Schöler erledigen. Dieser tut das (Arbeitszeit 10 Minuten, berechnet eine Stunde, kassiert 15 Euro) - ändert aber wegen Murphys Gesetz den Satz von 19 auf 2 statt auf 20%.
Meister Dengel merkt das erst im nächsten Jahr, weil ihn sein Steuerberater drauf schubst - und hat somit ein Jahr lang viel zu wenig USt eingenommen. Bei einem Jahresumsatz von 100000 Euronen sind das 18000 Euronen Sachschaden durch Fahrlässigkeit des Programmierers. Teurer Spaß … abgesehen davon, dass noch mittelbar größere Schäden entstehen könnten, wenn August seine Steuererklärung selbst macht und dann mit dem Finanzamt ins Würgen kommt, oder so.
Zum Beispiel, dass er nicht für entstandene Schäden haftet,
Klar, wenn man jemanden findet, der sich darauf einlässt, dann ist alles in Ordnung - obwohl ich nicht mit letzter Sicherheit behaupten würde, dass eine solche Klausel im Schadensfalle greifen würde. Man schließt nämlich mit dem Kunden einen Werkvertrag ab, ob mündlich oder schriftlich oder sonstwie (ist völlig Banane). Und ein Werkvertrag impliziert nach meinem zugegebenermaßen alten Kenntnisstand auch Mängelhaftung.
Aga,
CBB