Selbstständig als Servicetechniker ohne Meister?

Hallo liebe leut,hab da mal ne Frage.Ich weiß dass man sich als Elektriker ohne Meisterbrief in Deutschland ziemlich herb tun kann, aber meine Frage ist:

Wie sieht es aus wenn man sich auf Gerätetechnik spezialisiert hat bzw. Verkauf, Service und Reparaturarbeiten an diversen Geräten (Gastronomiegeräte,Stand-und Spiralautomaten etc)?Denn diese darf man ja sowiso nur Reparieren wenn man die entsprechenden Schulungen bei der Herstellern erfolgreich absolviert hat.Und die netten Herrschaften der Handwerkskammer kennen sich auf diesem Gebiet auch nicht gerade gut aus.

Ist das nun alles rechtens oder nicht??
Gruß euer grizly86

Ich würde einmal unter Recht nachfragen.
Soviel ich weiß berechtigt der Meisterbrief u.a. zur Lehrlingsausbildung.
Aber in der Elektrotechnik würde ich mich nur mit guten Kenntnissen der VDE-Vorschriften selbstständig machen
Vile Spass beim lernen,
Werner

hi,

mein (etwas veraltetes) Wissen sagt mir, dass du als Nicht-Meister fertige Komponenten zusammenfügen darfst.
Also zB Platinen, Baugruppen austauschen, fertige Bauteile zu einem Gerät zusammenfügen …

Etwas herstellen, ein Gerät (im Rechtssinn) verändern, löten, Kabel und Anschlüsse etc herstellen darfst du nicht.

Und das ist wohl auf Dauer recht schwierig in dem Job Servicetechniker. Es kann lange gut gehen, aber wenn einmal ein Rechtsstreit ansteht, wirst du wohl oder übel den Schw… einziehen müssen. Bitter für dich wenn ein Kunde mal einfach nicht zahlen will

Beispiel: Ein Fenstermonteur darf fertig gelieferte Fenster einbauen ohne Meister
…aber daran sägen oder feilen darf er nicht

armes Deutschland

Hallo

wieso armes Deutschland ?
wenn das nicht so wie jetzt geregelt wäre, könnte jeder selbsternannte „Fachmann“ an Geräten oder Anlagen rumschrauben.
Das sehe ich ich persönlich als recht gefährlich und unverantwortlich an. (siehe manche Tips und Erklärungen auch hier im Forum an)

Gruß schwubbi1877

1 Like

Hi

Stand zum 01.01 2006

Ich war bis zum damaligen Tag selbständig im Elektrohandwerk mit einem in Belgien gemachten Elektrotechniker Schein , der in etwa dem deutschen Industriemeister entspricht .
dieser Schein wurde übersetzt und beglaubigt und ich durfte einen Fachbetrieb für Service im Bereich Unterhaltungselektronik führen.

Am besagten Tag kam die änderung :
Elektrofachbetrieb mit Service und Kundendienst nur noch mit DEUTSCHEN Meisterbrief .
Ausnahme : Der Fachbetrieb besteht zu dem Zeitpunkt schon mindestens 15 Jahre , oder der Chefmechaniker /Inhaber hat zu dem Zeitpunkt sein 45 Lebensjahr überschritten und der Fachbetrieb ist kleiner als 4 Mitarbeiter .

Ich war 43 und die Firma gab es seit 6 Jahren .

Resumee , ich bin wieder Angestellter

Toni

da geb ich dir natürlich Recht. Hat auch sein Gutes

Ich spielte auf das Beispiel an, dass du fertige Bretter zusammenfügen darfst, aber keins davon zurechtsägen, weil du dann ein neues Werk herstellst. War ja auch nur als so eine Art Grussformel gedacht - gedankenlos - wenn solch aufmerksame Leser mitlesen

War selber schon 2 Jahre selbstständig in dem Job, bevor ich Meister gemacht habe (machen musste). Die deutschen Behörden stellen sich da aber wirklich etwas hinterwäldlerisch an, bis du das auch machen darfst, was du kannst. Schliesslch war ich auch bis dahin schon hochqualifiziert mit dem 2-jährigen Technikerstudium - im Gegensatz zur 1-jährigen Meisterschule. Is ja nun mal doof, lieber zahlen sie dir ewig und drei Tage ALG

Meine Schlussbemerkung war aber mehr darauf gerichtet, dass es noch nicht lange her ist, dass in Deutschland für „Handwerke“ wie Pfeifenmacher, Hutmacher, Geigenbauer, Pflastersteinleger …
der Meisterzwang aus dem 14.Jh gefallen ist. Oder war es das 13.Jh.?

Mein Paps war Kunstmaler, malte Ölbilder und musste Zeit seines Lebens mit der HWK kämpfen, weil er „Werke“ herstellte ohne diesen einen bestimmten Titel dafür zu haben…

Hi

Ich stimme aber dem armen Deutschland zu , da gibt es Bürokratie , für die man dem , der sie beschlossen hat , einmal volles Brett gegen den Kopf hauen muss .

Wie schon oben beschrieben , habe ich eine Ausbildung zum Kommunikationselektroniker .
hierzu gehört auch die Technik eines Computers .
also reparieren und konfigurieren .
da gehören zum Gesellenbrief Prüfungsfragen zu dem Thema .

Ich habe das während meiner Selbstständigkeit auch Berufsmässig gemacht , Kunden PC’s repariert .
Im Jahre 2007 , also nach der Selbstständigkeit ,holte ich einen Kunden PC auf die schnelle über den abgesicherten Modus wieder ins Leben zurück und bekomme eine Abmahnung wegen „Illegalen Hackerwissen“ weil ich keinen Computerkurs der VHS , bzw keinen Computerführerschein besitze .

heisst ich habe den Meisterbrief , aber nicht diesen Kurs , also kann ich das nicht !

Jeder normal denkende Mensch sollte doch eigentlich wissen , das ein Meistertitel eine wesentlich bessere Ausbildung ist , als 10 Abendkurse bei der VHS … typisch Bürokratie !

Inzwischen habe ich rund 10 Lehrgänge Kurse mitgemacht , damit ich einen Schein habe , dessen Inhalt eigentlich zu meiner Ausbildung zum Gesellenbrief oder zu dem Meisterbrief gehörte .
und 2 Zulassungen bekomme ich nicht mehr , weil ich Linkshänder bin und somit den vorgeschriebenen Arbeitsaablauf nicht einhalte .

das muss man sich mal geben !!!

Da macht ein Meister 20 Jahre seine Arbeit , ohne jegliche Reklamation , ohne das es je zu einem Unfall oder so etwas kam , dann kommt eine Vorschrift , der Linkshänder macht es Seitenverkehrt , Vorschrift ist Vorschrift , kein Schein !!! ( z.b. Motorsäge )

Toni