Selbstständig:Anfangs hoher Verlust

Hallo,
ein Gedankengang.

Wenn ich mich im ersten Jahr meiner Selbstständigkeit mit Waren eindecke und genau diese dann in den nächsten Jahren gemächlich verkaufe, muss ich dann innerhalb von 4 Jahren insgesamt in der Gewinnzone sein oder innerhalb des Jahres?
Beispiel:
Verlust Jahr 1 50000
Gewinn Jahr 2 5000
Gewinn Jahr 3 5000
Gewinn Jahr 4 5000
usw…
Gilt das dann als Liebhaberei?

muss ich dann innerhalb von 4 Jahren
insgesamt in der Gewinnzone sein oder innerhalb des Jahres?

An sich innerhalb von 4 Jahren, also alle Jahre addiert.

Beispiel:
Verlust Jahr 1 50000
Gewinn Jahr 2 5000
Gewinn Jahr 3 5000
Gewinn Jahr 4 5000
usw…
Gilt das dann als Liebhaberei?

Wenn dem FA der Grund ausreichend dargelegt werden kann, und dargelegt werden kann, wann mit Gewinnen zu rechnen ist, nicht.

Hi,

Verlust Jahr 1 50000
Gewinn Jahr 2 5000
Gewinn Jahr 3 5000
Gewinn Jahr 4 5000
usw…
Gilt das dann als Liebhaberei?

mit guter Begründung nicht unbedingt, aber ich gebe zu bedenken, dass Ware wirtschaftlich veraltet. Warum soll im ersten Jahr für 50.000 Ware angeschafft werden? Viele Waren unterliegen einem modischen Wandel oder es stellt sich später raus, dass die Kunden einen anderen Geschmack haben, usw.

Da kann man schnell begründen, dass der Betrieb aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht profitabel geführt wird. Und das führt zur Liebhaberei, wenn nur künstlich im ersten Jahr ein Verlust produziert wird.

Schöne Grüße
C.

Hi, vielen Dank für die Info.

Dann sollte es für das Amt ok sein - die Art von Ware, an die ich denke, steigt vermutlich im Preis und unterliegt im Normallfall keinem Preisverfall. Das ist auch ein Teil des Geschäftsmodells. Es ist geschäftlich sinnvoll, vorab möglihst viel zu kaufen. Reicht das dem Amt als Begründung?

VG,
Silversurfer777

Hallo Clematis,

An sich innerhalb von 4 Jahren, also alle Jahre addiert.

Woraus ergibt sich denn diese 4-Jahres-Frist?

Viele Grüße
Frank

Hi,

Dann sollte es für das Amt ok sein - die Art von Ware, an die
ich denke, steigt vermutlich im Preis und unterliegt im
Normallfall keinem Preisverfall.

Gold???
falls ja, recherchiere ich da weiter, denn ich denke, dazu gibt es Spezialrechtsprechung.

Das ist auch ein Teil des
Geschäftsmodells. Es ist geschäftlich sinnvoll, vorab möglihst
viel zu kaufen. Reicht das dem Amt als Begründung?

na ja, wenn die Begründung überzeugt…

Schöne Grüße
C.