selbstständig & auf lohnsteuerkarte arbeiten

hi
ich bin selbstständig und hab auch angebote auf lohnsteuerkarte zu arbeiten.
wie verhält es sich da steuerrechtlich?
ich bin im erstenjahr selbstständig, habe mich im oktober via gewerbeschein für promojobs bereit gemacht und arbeite nun im 5ten monat für dieverse veranstaltungen.
nun kann ich aber auch auf der dtm auf lohnsteuerkarte arbeiten.
wie ist das steuerlich machbar? muss ich was, bzw was muss ich denn beachten?
und wie verhält es sich mit meiner versicherung?
noch bin ich nicht privat versichert.
wer hat erfahrung oder tipps?
mfg
eric

hi
ich bin selbstständig und hab auch angebote auf
lohnsteuerkarte zu arbeiten.
wie verhält es sich da steuerrechtlich?

Hallo,

als Selbständige seit mehreren Jahren bin ich natürlich auch immer auf der Suche nach neuen Auftraggebern. Darum studiere ich auch die Stellenanzeigen und habe da eine gute neue Kundin gefunden. Beim Bewerbungsgespräch wies ich sie auf die Vorteile hin, wenn man einen Subunternehmer einstellt: Geringerer Verwaltungsaufwand aufgrund der fehlenden Sozialabgabearbeiten / steuerlicher Vorteil aufgrund derabsetzbaren Fremdkostenrechnung / ein Teil des Mehrwertsteuerabzugs.

Viele Grüße von Roberta

Viele Grüße von Roberta

Servus,

selbstverständlich kann man als Selbständiger auch gleichzeitig nichtselbständig beschäftigt sein.

Wichtig ist, um dabei nicht ganz den Faden zu verlieren - bitte nicht krumm nehmen, wenn ich das etwas lauter sage, Du bist nicht persönlich gemeint:

EINE OPTION „AUF LOHNSTEUERKARTE“ ODER „AUF RECHNUNG“ GIBT ES NICHT. PUNKTUM. AUCH WENN MILLIARDEN VON FLIEGEN ES AN JEDER THEKE NEU WIEDERKÄUEN.

Der Unterschied zwischen selbständiger und nichtselbständiger Arbeit besteht darin, dass nichtselbständige Arbeit weisungsgebunden ausgeführt wird und selbständige Arbeit ebent selbständig. Ob Sozialversicherungspflicht besteht und (durchaus geringfügige) Unterschiede in der Besteuerung, richtet sich ausschließlich danach, wie der Arbeitnehmer/Auftragnehmer organisatorisch und technisch in den Betrieb eines Unternehmens eingebunden ist.

Es ist Unfug, bei einem Arbeitgeber als Subunternehmer arbeiten zu wollen. Entweder, er schafft an, und zwar in jeder Hinsicht - Ort, Zeit, Art der Durchführung der Arbeit -: Dann geht es um nichtselbständige Arbeit. Oder allein das Ergebnis zählt: Dann geht es um selbständige Arbeit.

Wenn ein selbständiger Unternehmer - z.B. Gipser- und Stukkateurmeister - um über Wasser zu bleiben im Gruppenakkord für Philipp Wassermann Neubauten mit Innenputz versieht, dabei vorgeschrieben kriegt, wann er anzutanzen hat und wie er das - gestellte - Material mit - gestelltem - Handwerkszeug zu verbraten hat, dann ist das klar eine nichtselbständige Arbeit.

Die kann er natürlich auch parallel zu seinem Gewerbe ausüben. Mindestens vierzig Jahre seit dem Krieg hat z.B. ein erheblicher Teil der selbständigen Landwirte in Deutschland genau so gelebt und gearbeitet: Früh- oder Nachtschicht in der Fabrik, Abend und Samstag auf dem Acker. Geschlafen wird immer zum Ende des Monats.

Die Frage der Kranken- und Sozialversicherung lässt sich dabei bloß im Einzelfall beurteilen; genau wie bei der berühmten Frage der Scheinselbständigkeit - die bei Promotern wohl häufiger vorliegt als nicht vorliegt - kann man sie nicht durch Abhaken von irgendwelchen Checklisten beantworten. Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Für den scheinselbständigen Arbeitnehmer ist Scheinselbständigkeit in dem Moment eine leckere Sache, wo er von Arbeitgeber Siebengescheit nichts mehr will: Mit etwas Witz kann er damit fer umme Punkte auf dem Rentenkonto und bei der Bundesagentur verdienen, für die sich andere Arbeitnehmer ihre Anteile abziehen lassen müssen. Siebengescheit hat in diesem Fall mit Recht die Arschkarte gezogen und kriegt eine richtig dicke Rechnung von der Rentenversicherung Bund präsentiert.

Aber zurück zur Frage:

Rein steuerlich ist selbständige Tätigkeit und nichtselbständige Arbeit gleichzeitig überhaupt kein Problem.

Schöne Grüße

MM

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BARUL76
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