Hallo,
ein Selbstständiger zur Absicherung einen 2. Job als Angestellter beginnen, dort RV und AV bezahlen und damit Anspruch auf Leistungen erwerben. Natürlich nur passend zur Höhe der geleisteten Zahlungen, aber immerhin etwas.
Danke
Es ist grundsätzlich möglich, als Selbständiger weiterhin einkommensbezogene Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings entfällt dann der Arbeitgeberzuschuss. RV-pflichtig wäre man als nichtselbständiger Arbeitnehmer immer. Die selbständige Tätigkeit daneben berührt diesen Status nicht. Arbeitslosenversicherung ist m. E. sinnlos, da man bei Verlust des Arbeitsverhältnisses ja immer noch selbständig wäre und damit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld generieren könnte. Im übrigen kann man sich als Existenzgründer auch bei Selbständigkeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern; zumindest noch bis Ende 2010. Die Regelung wird vermutlich auch danach fortgesetzt.
Guten Tag,
Es ist grundsätzlich möglich, als Selbständiger weiterhin
einkommensbezogene Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu
zahlen.
Das mach m.e. nicht wirklich sinn !
RV-pflichtig wäre man als nichtselbständiger Arbeitnehmer
immer. Die selbständige Tätigkeit daneben berührt diesen
Status nicht.
OK, für den ‚nicht selbstständigen‘ Teil mag das ok sein
Arbeitslosenversicherung ist m. E. sinnlos, da
man bei Verlust des Arbeitsverhältnisses ja immer noch
selbständig wäre und damit keine Ansprüche auf
Arbeitslosengeld generieren könnte.
Umgekehrt wird schon ein Schuh draus …
Selbstständig pleite, und danach Pech, z.b. durch Schließung der Filliale o.ä.
im übrigen kann man sich
als Existenzgründer auch bei Selbständigkeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern; zumindest noch bis Ende 2010. Die Regelung wird vermutlich auch danach fortgesetzt.
Als Existenzgründer schon, als ‚sterbender‘ Selbstständiger nicht 
Such dir nen Job, und wenn die Selbstständigkeit nicht mehr läuft, hoffe das der Job dir (wenigstens ein Jahr) bleibt. Danach bist du wieder „Normal“
Max