Hallo … die Gewerbeabmeldung wäre die einzige schnelle Möglichkeit Ihren Mann familienversichern zu können. Die Einkommensgrenze liegt dieses Jahr bei 375, im nächsten Jahr bei 385 EUR pro Monat. Maßgeblich sind die Einkünfte die im Steuerbescheid ausgewiesen werden. Da schwankende Einnahmen zum Wesen einer selbständigen Tätigkeit zählen, werden diese erst berücksichtigt, wenn Sie durch einen Steuerbescheid rechtkräftig festgestellt werden (das wäre also erst im nächsten Jahr möglich). Rückwirkend tritt die Wirkung des Steuerbescheides auch nicht ein. Der Steuerbescheid gilt ab dem Tag der Erstellung durch das Finanzamt bis zum nächsten Steuerbescheid.
Etwas anderes gilt nur dann wenn eine wesentlich Änderungen in der Erwerbstätigkeit Eintritt… z.B. der Verkauf eines Beitriebsteils, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung in eine Nebengewerbe usw… Dann kann eine Umstellung ggf. noch im laufenden Jahr erfolgen.
Auch ist eine Familienversicherung nicht möglich, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die wichtigesten Kriterien - bei denen noch eine Familienversicherung möglich wäre sind:
- Arbeitszeit unter 20Stunden pro Woche
- keine Angestellten, die zusammen mehr als 400,00 EUR pro Monat verdienen und
- Einkommen unter 375 (bzw. nächstes Jahr 385) EUR pro Monat.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Daher meine Empfehlung: Ummeldung des Gewerbes in ein Nebengewerbe (ggf. rückwirkend). Reduzierung der Arbeitsezeit aus unter 20 Stunden. Dann - unter Vorlage einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (d.h. Gewinn- und Verlustrechnung) bei Ihrer Krankenkasse die Familienversicherung beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch rückwirkend (ab Gewerbeummeldung in das Nebengewerbe und Arbeitszeitreduzierung) die Familieversicherung möglich.
Gruß, Christian