ich habe da mal eine Frage. Ich bin Angestellte. Mein Mann hat sich vor einigen Jahren selbstständig gemacht. Dieses Jahr läuft aber sehr schlecht. Bisher hat er netto 4.200,- EUR an Umsatz gemacht. Gewinn natürlich deutlich weniger.
Jetzt meine Frage. Da er, sollte nichts mehr dazu kommen, dieses Jahr gerade am 350,- EUR verdienst hat, könnte er doch über meine Krankgenversicherung beitragsfrei mitversichert werden oder? Geht das dann auch rückwirkend auf das ganze Jahr?
Wir sind am überlegen, sein Gewerbe abzumelden. Wäre es möglich dieses nur kurzfristig abzumelden? Die Abmeldung wäre nötig, da einige Verträge laufen, die nur mit der Aufgabe gekündigt werden können.
Hallo … die Gewerbeabmeldung wäre die einzige schnelle Möglichkeit Ihren Mann familienversichern zu können. Die Einkommensgrenze liegt dieses Jahr bei 375, im nächsten Jahr bei 385 EUR pro Monat. Maßgeblich sind die Einkünfte die im Steuerbescheid ausgewiesen werden. Da schwankende Einnahmen zum Wesen einer selbständigen Tätigkeit zählen, werden diese erst berücksichtigt, wenn Sie durch einen Steuerbescheid rechtkräftig festgestellt werden (das wäre also erst im nächsten Jahr möglich). Rückwirkend tritt die Wirkung des Steuerbescheides auch nicht ein. Der Steuerbescheid gilt ab dem Tag der Erstellung durch das Finanzamt bis zum nächsten Steuerbescheid.
Etwas anderes gilt nur dann wenn eine wesentlich Änderungen in der Erwerbstätigkeit Eintritt… z.B. der Verkauf eines Beitriebsteils, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung in eine Nebengewerbe usw… Dann kann eine Umstellung ggf. noch im laufenden Jahr erfolgen.
Auch ist eine Familienversicherung nicht möglich, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die wichtigesten Kriterien - bei denen noch eine Familienversicherung möglich wäre sind:
Arbeitszeit unter 20Stunden pro Woche
keine Angestellten, die zusammen mehr als 400,00 EUR pro Monat verdienen und
Einkommen unter 375 (bzw. nächstes Jahr 385) EUR pro Monat.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Daher meine Empfehlung: Ummeldung des Gewerbes in ein Nebengewerbe (ggf. rückwirkend). Reduzierung der Arbeitsezeit aus unter 20 Stunden. Dann - unter Vorlage einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (d.h. Gewinn- und Verlustrechnung) bei Ihrer Krankenkasse die Familienversicherung beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch rückwirkend (ab Gewerbeummeldung in das Nebengewerbe und Arbeitszeitreduzierung) die Familieversicherung möglich.
Nach § 8 SGB IV kann der Ehepartner bei weniger als 375€ Verdienst nach dem § 10 Sozialgesetzbuch über die Familienversicherung versichert werden. Bitte dazu nachsehen unter : www.akademie.de/wissen/krankenversicherung-gr…
nachsehen. Über Google eingeben: „Gewerbe abmelden und bei Ehefrau versichern wegen geringem Einkommen“.
Da stehen mehrere interessante Kommentare.
Alles Gute- Schaddie
Super, vielen Dank für die schnellen und vor allem hilfreichen Antworten.
Wobei mir die Ummeldung im Moment doch am Besten gefällt. Mein Mann hätte für´s Frühjar 2013 schon Anfragen. Dann müssten die Verträge, die auf die Firma laufen aber weiterlaufen, weil es das Gewerbe ja noch gibt.
Was wäre aber, wenn er sein Gewerbe doch abmelden würde. Könnte er es unter Umständen nach einigen Monaten wieder anmelden?
Wenn er es nur ummeldet auf Nebentätigkeit müsste er sich aber sicherlich arbeitssuchend melden, oder?
ich habe nun mit der Krankenkasse gesprochen. Die bstehen auf die Ummeldung oder die Abmeldung.
Meine Steuerberaterin meinte, es müsse auch ohne gehen…leider nicht.
Er wird das Gewerbe somit wohl auf nebenberuflich ummelden. Hat das dann steuerliche Auswirkungen oder läuft alles quasi so weiter wie bisher?
Ist es dann ein Problem, wenn er im Frühjahr wieder zurück ummeldet? Also von den Behörden her. Für die Krankenkasse ist das egal.
gib bitte unter Google folgendes ein: „Gewerbe auf nebenberuflich umstellen- wie ist es mit der Steuer?“
Es gibt da mehrere fundierte Kommentare und ich denke, die werden weiterhelfen. Steuerlcih sieht es jedenfalls sehr gut aus.
Alles Gute- Schaddie