Servus,
Gibt es eine eine
Einkommesgrenze für den Ehepartner? Oder kann man das Gehalt
selbst bestimmen.
Weder - noch: Bei Anstellungsverträgen unter Angehörigen kommt es darauf an, dass sie vereinbart und durchgeführt werden, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre. Wenn ein Taxiunternehmer seine Ehegattin als Nachtfahrerin anstellt, wäre z.B. ein selbst bestimmter Lohn von 177.000 € p.a. sicherlich nicht steuerlich wirksam als Aufwand oder Betriebsausgabe anzusetzen.
Wird das dann wie beim Selbstständigen als Privatentnahme
versteuert, obwohl ein Angestelltenverhältnis besteht, mit
Arbeitsvertrag?
Wie eine Privatentnahme (= nicht gewinnmindernd) würde der Arbeitslohn versteuert, wenn der Ehegatten-Anstellungsvertrag steuerlich nicht wirksam ist, z.B. wegen einer unangemessenen Entlohnung.
Der Vertrag ist ein Teil des Ganzen, die tatsächliche Durchführung ist aber genauso wichtig.
Schöne Grüße
MM