Selbstständig, Ehefrau angestellt

Hallo,

eine allgemein Frage, als Selbstständiger (Einzelunternehmer) beschäftigt man seine Ehepartner. Gibt es eine eine Eikommesgrenze für den Ehepartner? Oder kann man das Gehalt selbst bestimmen.

Wird das dann wie beim Selbstständigen als Privatentnahme versteuert, obwohl ein Angestelltenverhältnis besteht, mit Arbeitsvertrag?

Danke im voraus für die Antworten

Gruss Tanja

Servus,

Gibt es eine eine
Einkommesgrenze für den Ehepartner? Oder kann man das Gehalt
selbst bestimmen.

Weder - noch: Bei Anstellungsverträgen unter Angehörigen kommt es darauf an, dass sie vereinbart und durchgeführt werden, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre. Wenn ein Taxiunternehmer seine Ehegattin als Nachtfahrerin anstellt, wäre z.B. ein selbst bestimmter Lohn von 177.000 € p.a. sicherlich nicht steuerlich wirksam als Aufwand oder Betriebsausgabe anzusetzen.

Wird das dann wie beim Selbstständigen als Privatentnahme
versteuert, obwohl ein Angestelltenverhältnis besteht, mit
Arbeitsvertrag?

Wie eine Privatentnahme (= nicht gewinnmindernd) würde der Arbeitslohn versteuert, wenn der Ehegatten-Anstellungsvertrag steuerlich nicht wirksam ist, z.B. wegen einer unangemessenen Entlohnung.

Der Vertrag ist ein Teil des Ganzen, die tatsächliche Durchführung ist aber genauso wichtig.

Schöne Grüße

MM

Wenn man seinen Ehepartner oder Familienangehörigen anstellt ist in der Tat darauf zu achten , dass das Gehalt dem üblichen Gehaltszahlungen an eine fremde Person entspricht. Gleichfalls ist jedoch auch darauf zu achten, dass die Nettogehaltsauszahlungen auf das Konto wie in diesem Fall der Ehefrau geleistet werden müssen. Es wird von dem Finanzamt nicht anerkannt, wenn diese Zahlungen bar (Kassenbuch) oder auf ein „und/oder Konto“ (Kontoinhaber auch der Ehemann) geleistet werden.
MfG
Heidi Müller

Servus Heidi,

bitte beachte das „z.B.“ in meiner Antwort. Der Punkt, den Du beschreibst, ist ebenfalls einer von sehr vielen, die man hier beachten muss. Wenn aber der Eindruck entstünde, mit den beiden Punkten wäre die Chose in trockenen Tüchern, wäre dieses höchst fatal.

„Vereinbart und tatsächlich durchgeführt wie unter Fremden“ ist tatsächlich die einzige Antwort, die man hier geben kann, wenn man nicht viele Seiten schreiben will.

Schöne Grüße

MM