Selbstständig Elterngeld?

Guten Abend!

Ich bräuchte dringend mal eine Hilfestellung, da ich nicht genau weiter weiß.

Folgende Situation:

Ich habe eine Tochter (7 Jahre) für die ich Kindergeld und Unterhaltsvorschuß von Jugendamt bekomme (Vater kann nichts zahlen)

Jetzt bin ich wieder schwanger und werde ab April (Geburtstermin 1. Mai) nicht mehr arbeiten können.

Ich bin Selbstständig und arbeite für 2 unterschiedliche Firmen, die 100 km entfernt sind (Anwesenheit überwiegend erforderlich) Ein Unternehmen befindet sich in Holland, zudem habe ich eine halbe Stelle in Holland, da verdiene ich ca. 600 Euro. Zusätzlich aus selbstständiger Tätigkeit ca. 2.300 brutto. Ich arbeite seint Jan. 2007 und habe noch nie eine Steuererklärung gemacht.
Nun werde ich nicht mehr arbeiten können.

Der Vater des neuen Kindes zahlt ca. 2.000 Euro Unterhalt an Exfrau und Kinder (davon ca 800 Euro Ehegattenunterhalt) und hat 900 € im Monat für sich bzw seine neue Familie, also uns.

Wir wohnen offiziell noch nicht zusammen.

Wo kann ich welche Unterstützung bekommen?
Kann ich dann noch Wohngeld oder Arbeitslosengeld oder sowas beantragen? Mit was für einem Elterngeld kann ich rechnen? Wo kann ich mich informieren? Wann muss ich dem Jugendamt mitteilen, dass ich nicht mehr alleinerziehend bin, wenn dem so wäre?

Ich bin über eine holländische Krankenversicherung versichert (die zahlen mir den Betrag für die deutsche Krankenkasse, so das ich in beiden Ländern versichert bin)

Möglicherweise kann ich aber auch ein paar Sachen von zu hause aus arbeiten. Wie geht das dann? Wie wird das berechnet?

Ich danke sehr für die Antworten!
Bin total planlos.

Hallo,

auch wenn Sie selbststäändig sind, steht Ihnen Elterngeld zu. Sie müssen Ihrer Elterngeldstelle Ihre Einkünfte der letzten 12 Monate vor Geburt belegen. Vom Nettobetrag gibts 67 % Elterngeld. Evtl. müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, der entsprechende Bescheid gilt dann als Einkommensnachweis.

Siehe auch:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service…

und

http://www.elterngeld.net/

Wenn Sie bislang keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, steht Ihnen auch kein Arbeitslosengeld zu.

Als gesetzlich bzw freiwillig Krankenversicherte steht Ihnen während er Mutterschutzfrist (=6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.

Als privat Versicherte bekommen sie Mutterschaftsgeld vom Staat. Näheres hierzu unter www.mutterschftsgeld.de

Selbstverständlich können Sie auch Wohngeld beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Viele Grüße und alles Gute
A-Barbara

Schau mal hier:
http://www.eltern-zentrum.de/Themenbereiche/Eltern/E…

Ziemlich schwierig also bei Dir. Ich würde mich an deiner Stelle direkt mit der für dich zuständigen Behörde in Verbindung setzen und mich VOR der Geburt informieren lassen.