Moin.
Mr X wird wieder ein Gewerbe anmelden, er peilt einen Gewinn von monatlichen € 365 maximal an. Über seine Ehefrau Mrs Bond wird er in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein.
Wie berechnet Mr X seine € 365 Gewinn? Wäre das der Betrag, den er nach oder vor dem Abzug all seiner Kosten verdienen darf? Da er ein kleines Ladengeschäft betreibt und Waren einkaufen muss darf er diese Beträge doch von seinem Gewinn abziehen, bevor er den Betrag der Krankenkasse meldet?!
Darf er vor der Ermittlung seines Gewinnes auch Ausgaben wie einen neuen für’s Ladengeschäft erforderlichen PC mit einbeziehen oder ein paar neue Einrichtungsgegenstände?
Konkret: handelt Mr X rechtens, wenn vor dem Ende des Abrechnungsmonates für ausreichend berufsbedingte Unkosten sorgt? Und wenn ja, gibt es eine Definition für diese betriebsbedingten Ausgaben?