Selbstständig, Familienversicherung, € 365

Moin.

Mr X wird wieder ein Gewerbe anmelden, er peilt einen Gewinn von monatlichen € 365 maximal an. Über seine Ehefrau Mrs Bond wird er in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein.

Wie berechnet Mr X seine € 365 Gewinn? Wäre das der Betrag, den er nach oder vor dem Abzug all seiner Kosten verdienen darf? Da er ein kleines Ladengeschäft betreibt und Waren einkaufen muss darf er diese Beträge doch von seinem Gewinn abziehen, bevor er den Betrag der Krankenkasse meldet?!

Darf er vor der Ermittlung seines Gewinnes auch Ausgaben wie einen neuen für’s Ladengeschäft erforderlichen PC mit einbeziehen oder ein paar neue Einrichtungsgegenstände?

Konkret: handelt Mr X rechtens, wenn vor dem Ende des Abrechnungsmonates für ausreichend berufsbedingte Unkosten sorgt? Und wenn ja, gibt es eine Definition für diese betriebsbedingten Ausgaben?

Moin.

Mr X wird wieder ein Gewerbe anmelden, er peilt einen Gewinn
von monatlichen € 365 maximal an. Über seine Ehefrau Mrs Bond
wird er in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein.

Wie berechnet Mr X seine € 365 Gewinn?

Hallo,

Betriebskosten, Warenkauf, etc. also Ausgaben abzüglich der Einnahmen ergeben i.d.R. den Gewinn. Zu berücksichtigen ist natürlich die ladenmiete, Energie, ggf. Werbung, Haftpflicht etc., auch ein PC; ob die Krankenkasse einen auf 365 € „geplanten“ Gewinn in der Familienversicherung so akzeptiert, kann nicht ohne geklärt werden.

MfG

Wäre das der Betrag,

den er nach oder vor dem Abzug all seiner Kosten verdienen
darf? Da er ein kleines Ladengeschäft betreibt und Waren
einkaufen muss darf er diese Beträge doch von seinem Gewinn
abziehen, bevor er den Betrag der Krankenkasse meldet?!

Darf er vor der Ermittlung seines Gewinnes auch Ausgaben wie
einen neuen für’s Ladengeschäft erforderlichen PC mit
einbeziehen oder ein paar neue Einrichtungsgegenstände?

Konkret: handelt Mr X rechtens, wenn vor dem Ende des
Abrechnungsmonates für ausreichend berufsbedingte Unkosten
sorgt? Und wenn ja, gibt es eine Definition für diese
betriebsbedingten Ausgaben?

Mr X wird wieder ein Gewerbe anmelden, er peilt einen Gewinn von monatlichen € 365 maximal an.

Dafür der ganze Aufwand eienr Selbständigkeit ?

Wie berechnet Mr X seine € 365 Gewinn?

Einnahmen minus Ausgaben.

Darf er vor der Ermittlung seines Gewinnes auch Ausgaben wie
einen neuen für’s Ladengeschäft erforderlichen PC mit
einbeziehen oder ein paar neue Einrichtungsgegenstände?

Wenn die fürs Geschäft notwendig sind.

Konkret: handelt Mr X rechtens, wenn vor dem Ende des Abrechnungsmonates für ausreichend berufsbedingte Unkosten sorgt?