Kann X die Z-GmbH grundsätzlich als selbstständiger/freiberuflicher Geschäftsführer führen, dh ohne Anstellungsverhältnis sondern indem er der Z seine Leistungen berechnet?
Mein erster Gesprächspartner verneinte dies und sagte, der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sei stets Angesteller.
Kann X die Z-GmbH grundsätzlich als
selbstständiger/freiberuflicher Geschäftsführer führen, dh
ohne Anstellungsverhältnis sondern indem er der Z seine
Leistungen berechnet?
der GF ist aufgrund der weisungsabhängigkeit angestellter. da dies in der natur des GF liegt, kann dies auch nicht geändert werden.
du weißt offenbar nicht, dass ein Anstellungsverhältnis nicht ein Arbeitsverhältnis sein muss, sondern auch ein Dienstvertrag sein kann. Ein GF kann nicht aufgrund Werkvertrag zur Gesellschaft tätig sein.
ich hatte diesen Fall gerade in ein Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung.
Der GF kann unentgeltlich für die GmbH tätig sein und parallel Leistungen in Form von Rechnungen an die Gesellschaft stellen.
Natürlich unter Berücksichtigung aller Gesetze und Vorschriften.
Wo steht das, das nicht geht. Die einzigen, die dort intervenieren könnten sind die Gesellschafter.