Kann X die Z-GmbH grundsätzlich als selbstständiger/freiberuflicher Geschäftsführer führen, dh ohne Anstellungsverhältnis sondern indem er der Z seine Leistungen berechnet?
Mein erster Gesprächspartner verneinte dies und sagte, der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sei stets Angesteller.