Hallo Forum,
Herr S. ist selbstständig und besitzt für alle Geschäftsfahrten zu Kunden etc. ein Firmenfahrzeug.
Zudem besitzt er für seine Privatfahrten ein Privatfahrzeug.
Kann er das Geschäftsauto komplett (entsprechend der gültigen Abschreibungsregel) abschreiben und alle anfallenden Kosten 1:1 (Benzin, Reparaturen, Versicherung) als Betriebsausgaben absetzen? Oder gilt auch in diesem Fall noch eine 1% Regel oÄ?
Ist er weiterhin verpflichtet ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen zu führen?
Viele Grüße,
Kevin
Kann er das Geschäftsauto komplett (entsprechend der gültigen
Abschreibungsregel) abschreiben und alle anfallenden Kosten
1:1 (Benzin, Reparaturen, Versicherung) als Betriebsausgaben
absetzen?
Ja, kann er .
Oder gilt auch in diesem Fall noch eine 1% Regel oÄ?
Wenn er kein Fahrtenbuch führt, ja!
Ist er weiterhin verpflichtet ein Fahrtenbuch für den
Firmenwagen zu führen?
Dazu verpflichtet ist er nicht. Er kann auch die 1%-Regel anwenden.
Wenn er das nicht möchte, kann er ja Fahrtenbuch führen.
Hallo,
welchen Vorteil hat Herr S. dann eigentlich überhaupt noch dadurch dass er zwei Fahrzeuge besitzt?
Weniger wird der Verwaltungsaufwand scheinbar nicht.
Die anfallenden Ausgaben (Versicherung, Reparaturen, Benzin) muss Herr S. anteilig auf die angefallenen Geschäftsfahrten verteilen?
Bedeutet wenn er das Fahrzeug zu 95% geschäftlich nutzt kann er nur 95% der Netto Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen, richtig?
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Gilt auch hier nur eine anteilige Berechnung?
Zu guter Letzt:
In welcher Form können die Anschaffungskosten abgeschrieben werden? Ist hier degressive Abschreibung mit anfänglichen 30% erlaubt oder muss es linear auf 6 Jahre sein? Spielt es hier eine Rolle ob der Geschäftswagen im ersten oder zweiten Halbjahr gekauft wurde?
Viele Grüße,
Kevin
Hallo,
welchen Vorteil hat Herr S. dann eigentlich überhaupt noch
dadurch dass er zwei Fahrzeuge besitzt?
Wer sagt, dass er einen Vorteil haben muss?
Weniger wird der Verwaltungsaufwand scheinbar nicht.
Nein
Die anfallenden Ausgaben (Versicherung, Reparaturen, Benzin)
muss Herr S. anteilig auf die angefallenen Geschäftsfahrten
verteilen?
Nein
Bedeutet wenn er das Fahrzeug zu 95% geschäftlich nutzt kann
er nur 95% der Netto Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen,
richtig?
Nein, er setzt erst mal alle Kosten als BA ab, und rechnet dann bei den Einnahmen die 5% dazu.
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Gilt auch hier nur
eine anteilige Berechnung?
Ja
Zu guter Letzt:
In welcher Form können die Anschaffungskosten abgeschrieben
werden? Ist hier degressive Abschreibung mit anfänglichen 30%
erlaubt
Kommt auf das Jahr der Anschaffung an
Spielt es hier
eine Rolle ob der Geschäftswagen im ersten oder zweiten
Halbjahr gekauft wurde?
Nein, weil im Jahr der Anschaffung sowieso monatsgenau abgeschrieben wird!
Vielleicht sollte sich der Herr S. mal vor Ort von einem Fachmann beraten lassen?
Hallo,
Vielleicht sollte sich der Herr S. mal vor Ort von einem
Fachmann beraten lassen?
Ja… ich denke das sollte er. 
Viele Grüße,
Kevin