Hallo Kajedde,
ich gehe mal davon aus, dass du mit „Steifung“ eine „Stiftung“ meinst. Alle Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden. Ich weiß nicht, ob du in einer Einkommenssteuererklärung die Möglichkeit hast, die Einnahmen aus der Web-Site-Gestaltung anzugeben. Das könntest du beim Finanzamt selber erfahren.
Wenn nicht, müsstest du ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit anmelden, das heißt dann Selbstständigkeit. Bis 17.500 Einnahme würdest du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen können, so dass keine zusätzlichen Steuern anfallen.
Allerdings ist es kein Unterschied, wie du die Web-Site-Einnahmen angibst, sie unterliegen der Einkommenssteuer und werden einfach auf die Einnahmen aus deiner 20-Stunden-Tätigkeit draufgerechnet. Entweder bleibst du in der prozentualen Einkommenssteuerklasse, oder du kommst in eine höhere. Wenn du genaue Zahlen hast, könntest du das auch beim Finanzamt erfragen oder googeln, ich weiß es nicht. Kurz gesagt: deine Zusatzeinnahmen werden genauso versteuert, wie deine Haupteinnahmen.
Wenn dein Gewerbeschein für das Finanzamt, bei dem du derzeitig bist, gilt, wäre das eine einfache Möglichkeit, ihn wieder aufleben zu lassen.
Alles in allem ist das eine sehr gute Ausgangssituation, mit einem festen Einkommen eine Selbstständigkeit zu beginnen.
Außerdem verstehe ich dein Denken in Bezug auf sparen, aber eine Selbstständige will nicht sparen, sondern Gewinn machen. Auch könntest du das, was du abgeben musst, auf den Preis der Web-Site-Gestaltung draufschlagen.
Viele Grüße und viel Erfolg