Moin, Moin.
Meine Freundin und ich haben einen Entschluß gefasst.
Wir werden uns selbstständig machen im Garten- und Landschaftsbau. Schwerpunkt wird im Bereich Gartengestaltung und deren Pflege werden, aber auch Pflasterarbeiten und Gehölzschnitt werden regelmäßig vorkommen.
Meine eigentliche Frage aber ist: Welche Rechtsform sollten wir nehmen? Wir überlegen eine GbR zu Gründen.
Oder sollte nur meine Freundin sich selbstständig machen und mich einstellen? Wir würden beide einen Gründerzuschuß vom Arbeitsamt bekommen. Das steht schon mal fest.
Lohnt es sich, wenn wir beide selbstständig sind (GbR) und uns jedem ein angemessenes Gehalt zahlen? Oder besser einer selbstständig und den anderen Anstellen?
Würde das Arbeitsamt einen zusätzlichen Zuschuß geben, wenn nur einer von uns selbstständig ist und den anderen einstellt?
Termin bei einem Steuerberater werden wir im Dezember machen, auch wegen der Erstellung eines Buisinessplans.
Auch den Termin bei einem freien Versicherungsmakler zwecks diversen Versicherungen (Betriebshaftpflicht, PKV, PKW, Arbeitslosenversicherung, etc.) werden wir im Dezember vereinbaren.
Die Firmengründung soll im März starten. Bis dahin müssen wir alles zusammen haben.
Übrigens: Ein kleiner LKW, ein Anhänger und diverse Maschinen und Werkzeuge sind schon vorhanden. Diese habe ich von meinem Versicherungsgeld, welches ich vor kurzem erhalten habe, günstif gekauft. Es ist alles von Stihl, Lumag und Dolmar.
Hallo Seuterjung,
das ist ja mal ein Fragen- und Problemkomplex. Ich kann das hier nur ganz grob anreißen:
Zur Rechtsform
Hier gibt es etliches zu bedenken. Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei einer GbR jeder Partner mit seinem gesamten (auch zukünftigen) Vermögen haftet. Das kann serh unangenehm werden. Mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft kann die Haftung wie bei einer GmbH eingeschränkt werden. Die Gründungskosten belaufen sich auf sparsame 200 - 300 Euro. Die Höhe des Haftungskapitals kann ab einem Euro aufwärts gewählt werden. Steuerlich kann eine Unternehmergesellschaft wiederum Vor- aber auch Nachteile haben. Dazu wird Ihr Steuerberater Sie sicherlich gut beraten können.
Gehaltszahlung
Bei Gründung einer GbR können Sie (beide) sich zwar im Prinzip ein Gehalt zahlen. Steuerlich gilt dies jedoch als Gewinnvorauszahlung. Lohnkosten werden in diesem Fall nicht steuerlich anerkannt.
Bei einer Unternehmergesellschaft liegt der Fall anders. Hier können auch mit den Gesellschaftern Anstellungsverträge (mit allen Rechten und Pflichten) geschlossen werden. Wenn Sie beide jedoch mit 50 % beteiligt sind, ist anzunehmen, dass Sie mit Hinsicht auf die Sozialversicherung als selbständig gelten. Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen Krankenkassen und die Rentenversicherungsanstalt.
Fördermittel
Bezüglich der verschiedenen Fördermittel kann ich von hier kaum etwas sagen, weil das von zu vielen Umständen abhängt. Gründsätzlich steht jedoch eine große Auswahl an Fördermitteln sowohl von der Arbeitsagentur, wie auch von anderen Institutionen zur Verfügung. Übrigens stehen Ihnen auch nicht unerhebliche Zuschüsse für die Förderung einer Gründungsberatung zu. Diese können bis zu 75 % der Kosten ausmachen.
Versicherungen
Seien Sie vorsichtig mit dem schnellen Abschluss von Versicherungen. Hier gehen Sie Verpflichtungen ein, die Sie unter Umständen lange unnütz belasten. Wenn Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler haben, ist das sicher ein guter Anfang. Aber auch diese verdienen nur dann Geld, wenn sie Versicherungen verkaufen und nicht alles ist von Beginn an nötig. Holen Sie sich ggf. eine 2. Meinung ein. Ein Tipp: viele Krankenversicherungen bieten Sondertarife für Existenzgründer.
Beratung
Ich empfehle Ihnen dringend, eine solche Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Auskünfte und eine erste Beratung erhalten Sie kostenlos bei Ihrer IHK oder Handwerksammer, die Ihnen übrigens auch Auskunft erteilt, ob Sie einen Meisterbrief für den Betrieb benötigen. Diese Gründungsberatung kann übrigens ein Steuerberater nicht so gut leisten. Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Gründung ist auch die Erstellung eines Marketingplans. Schließlich wollen Wie ja so schnell wie möglich eine hinreichende Zahl an Kunden gewinnen.
Deshalb noch einmal mein Tipp:
Unbedingt Kontakt mit einer Kammer aufnehmen und eine Erstberatung in Anpruch nehmen. Hier in NRW sind das z. B:
http://www.landwirtschaftskammer.de/
http://www.galabau-nrw.de
Ich hoffe, Ihnen damit zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben. Ausnahmsweise bin ich bereit, Sie auch noch einmal telefonisch zu unterstützen, wenn Sie das wollen. Meiner Rufnummer erhalten Sie über meine Internetadresse.
Viel Erfolg für Sie und Ihre Partnerin.
Uwe Küpper
Gründungsservices
www.kr-berater.de
Individuell beraten lassen!
Neben Steuerberater und „freiem“ Versicherungsmakler, vielleicht auch Unternehmens-/Existenzgründungsberater.
Gründungsberatungen bietet auch die Landwirtscahftskammer an.
Einen schönen guten Morgen,
zuerst einmal vielen Dank für die interessante Frage und das Vertrauen, uns ausgesucht zu haben.
Wir hoffen Ihnen mit unserer Antwort und unserem Angebot etwas helfen - bzw. Sie in Ihren Entscheidungen positiv beeinflussen zu können
Wie Sie schreiben sind Sie beide in der Situation und empfangen zurzeit noch ALG1 und sind berechtigt den Gründungszuschuss zu erhalten. Ist das sicher – haben Sie das jeweils mit Ihren Fallmanagern bei der Agentur abgeklärt?
Eine Gründung muss 90 Tage vor Ablauf Ihres ALG 1 vollzogen werden um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben. Dazu müssen Sie einige Dinge Ihrem Fallmanager bei der Agentur vorlegen. Zum einen Ihr Konzept und Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme und die Gewerbeanmeldung.
Wir begleiten Existenzgründer vor – während und nach der Gründung im Rahmen verschiedener Förderprogramme die zum einen von der KFW Bankengruppe mitfinanziert werden bzw. über das RKW – welches auf länderebene angesiedelt ist. Bei beiden Institutionen sind wir akkreditiert und dürfen diese Beratungen durchführen und abrechnen.
Das würde für Sie bedeuten, da wir schon für GALA Unternehmen Konzeptionen erstellt haben, die heute erfolgreich am Markt sind, könnten wir Ihnen anbieten, eine Konzeption, Businessplan und die fachkundige Stellungnahme von uns zu erhalten. Abrechnung geht über das für Sie zuständige RKW und einem geringen Eigenanteil.
Von einer Gründung als GbR würden wir in der Konstellation die Sie beschrieben haben abraten. Innerhalb einer GbR haften Sie gegenseitig für einander. Wie wäre es denn, wenn Sie beide ein Gewerbe anmelden? Beide könnten dann gegen Rechnung arbeiten – Material und Maschinen könnten gemeinsam eingekauft und genutzt werden.
Sollte es mal zu einem Schnitt kommen, aus welchen Gründen auch immer – wäre eine saubere und klare Trennung möglich ohne große Kosten.
Folgenden Vorschlag – melden Sie sich bitte per Mail bei uns unter [email protected] gern werden wir Ihnen eine Vorabberatung am Telefon anbieten. Über uns können Sie sich informieren unter: http://beraterboerse.kfw.de/index.php?ac=consultant_…
Wie gesagt, wir frühen das Vorgründungscoaching des RKW durch aber auch das KFW Gründercoaching Deutschland.
Wir hoffen Ihnen ein wenig geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Neckarsulm
Zott Consulting
Oliver Zott
Erst einmal Glückwunsch zum Entschluss. Zunächst würde ich euch eine umfassende Gründungsberatung empfehlen, da dieses Forum eine ausführliche Beratung nicht ersetzt. Idealerweise wendet ihr euch an die IHK oder an die Handwerkskammer, die enstprechende Beratungen anbietet.
Jedoch um ganz kurz auf Deine Fragen einzugehen:
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Als Rechtsform eine GbR zu wählen halte ich aus haftungstechnischen Gründen für suboptimal. Ich würde euch die Gründung einer UG haftungsbeschränkt empfehlen (UNternehmergesellschaft). Dort könnt ihr euch dann beide oder einzeln anstellen. Der Gründungsaufwand ist nicht wesentlich höher und die Gründungskosten gering. Das Haftungsrisiko kann jedoch erheblich minimiert werden. Während ihr die UG habt, bildet ihr quasi solange Rücklagen, bis ihr die UG in eine GmbH mit dem entsprechenden Stammkapital umwandeln könnt. Dies wäre m.E. nach die beste Rechtsform für euer Vorhaben - sofern ihr nicht gleich eine GmbH gründen wollt. Ggf. können Lkw & Co. als Stammeinlage mit eingebracht werden. Durch die Gesellschaft könnt ihr euch anstellen bzw. einer kann als GF fungieren. Dies würde ich jedoch auch so gestalten, dass im Zweifelsfall eine „saubere Trennung“ möglich ist.
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Darüber hinaus möchte ich zu bedenken geben, dass körperlich aktiv mitarbeitende Freundinnen / Frauen im Handwerk und Landschaftsbau häufig von Kunden- und Kooperationspartnern oder anderen Handwerkern negativ bewertet werden. Dies kann schnell einen Imageschaden verursachen. Anders, wenn Deine Freundin die Buchhaltung o.ä. macht. Dies ist jedoch natürlich eure Entscheidung und möchte euch diesbezüglich auch nicht zu Nahe treten. Dies sollte jedoch in Punkto Außenwirkung und Außenauftritt beachtet werden.
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Einen Businessplan würde ich tendenzielle her von einem Gründungsberater als von einem Steuerberater erstellen lassen. Der Stb. ist sehr wichtig, was den Zahlenteil, Rentabilitätsvorschau u.ä. angeht, ersetzt m.E. nach jedoch keine fundierte Gründungsberatung (in Punkto Personal, Marketing, Strategie etc.). es gibt zudem als erste Orientierungshilfe sehr gute Businesspläne im Netz (bitte nur als Orientierung verwenden).
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Ähnlich beim Versicherungsmakler. Hier würde ich auf einen unabhängigen Versicherungsmakler zurückgreifen. Aber auch in diesem Punkt kann die IHK, Handwerkskammer oder auch ggf. Verbraucherschutzbehörde weiterhelfen. In Sachen Versicherungen ist es wichtig, die Risiken korrekt abzusichern ohne sich überzuversichern, wo insbesondere Gründer häufig zu neigen.
Ich hoffe, dass ich Dir in den ersten Zügen weiterhelfen konnte und wünsche Dir/ Euch viel Erfolg mit der Gründung. Des Weiteren bitte die ehrliche Einschätzung meinerseits (insbes. was mitarbeitende Familienangehörige / Freundin) angeht nicht überbewerten - sind jedoch Erfahrungen bei zu gründenen Handwerksbetrieben die nicht von der Hand zu weisen sind.
Beste Grüße und viel Erfolg
Andre
hallo seuterjung,
da ich seit 3 monaten selbständig bin kann ich dir aus eigner erfahrung berichten.
meines wissens ist eine gbr nicht ganz kostenfrei zu gründen und ein einzelunternehmen auch von zwei geschäftsführern machbar. natürlich haftet ihr beim einzellunternehmen auch mit privatvermögen. jedoch sollte euch das nicht abschrecken, denn ihr könnt ja das unternehmen aufgeben bevor ihr millionen von schulden habt. sprich mann merkt ja wenns dauerhaft nicht läuft.
bezüglich des gründerzuschuss kann ich nicht genau sagen ob das möglich ist für euch beide wenn ihr die selbe firma gründet.
Tipp: hebt euch alle rechnungen auf die bei Firmengründung entstehen. (eure geräte, fahrtenbuch führen zu allen terminen bei behörden und ämtern, kosten für behördenbescheinigungen…)
mfg chris
Moin, Moin.
Meine Freundin und ich haben einen Entschluß gefasst.
Wir werden uns selbstständig machen im Garten- und
Landschaftsbau.
Meine eigentliche Frage aber ist: Welche Rechtsform sollten
wir nehmen? Wir überlegen eine GbR zu Gründen.
Oder sollte nur meine Freundin sich selbstständig machen und
mich einstellen? Wir würden beide einen Gründerzuschuß vom
Arbeitsamt bekommen.
Hallo,
eine pauschale Aussage, welche Form der Gründung besser geeignet ist, kann euch natürlich niemand geben. Wenn aber einer von euch angestellt wird, entstehen für das Unternehmen Fixkosten, ob ihr diese gerade zu Beginn der Tätigkeit tragen könnt, ist jedoch fraglich. Bei der GbR habt ihr den Vorteil, dass ihr beide gleichermaßen Entscheidungen treffen könnt. Daneben gibt es noch weitere, mögliche Rechtsformen, die auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/diese-rechtsfo… gut erläutert werden. Der Termin beim Steuerberater gibt euch hier aber sicher genauere Anhaltspunkte zur richtigen Rechtsform.
Hallo
Also aus der Sicht gesehen das Ihr beide Förderung bekommen könnt vom AA, würde ich euch definitiv die GbR empfehlen. Eine Einstellung wird heutzutage vom Amt nicht mehr gefördert außer der zukünftige Arbeitnehmer hat eine körperliche / geistige Einschränkung oder hat ein gewisses Alter erreicht was dann auch noch an der Dauer der vorangegangen Arbeitslosigkeit gekoppelt ist. Da Ihr ja auch schon viele Geräte habt, könnt ihr diese auch in die Firma einbringen und dann beim zuständigen Finanzamt geltend machen, sprich Abschreibungen etc.
Eine Einstellung ist auf jeden Fall mit Mehrkosten verbunden durch die mtl Abgaben als wenn man sich ein eigenes Gehalt zahlt.
Und nicht vergessen: Am Anfang lieber auf etwas Gehalt verzichten und die Firma in Schwung bringen
Paule
Kann ich leider nicht weiter helfen.
Gruß Gerda77