Hallo liebes Forum,
ich bin Mitte 40 und muss jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen.
Die Selbstständigkeit war schon immer mein Ziel und jetzt realisiere ich es endlich.
Aber was heisst jetzt?
Das ist schon mein erstes Problem.
Ich bin in ungekündigter Stellung.Seit 16 Jahren in einer Firma, bei der ich jetzt zum 31.08. gekündigt habe.
Da ich den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen möchte, muss ich, laut Aussage einer Arbeitsamtmitarbeiterin, mindestens 1 Tag arbeitslos sein.
Aber die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur beantragt werden.
Verstehe ich das richtig:
am 1. September arbeitslos melden
am 2. Sept. Gründungszuschuss beantragen
am 3. September die Firma gründen (Anmeldung beim Gewerbeamt)
Und wie ist das, da ich ja uU. „ohne wichtigen Grund“ gekündigt habe, und jetzt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit ruht (wie lang?), dann erhalte ich für diesen Zeitraum keinen Gründungszuschuss.
Wird das nachgezahlt?
Verringert sich die Grundungszuschuss-Summe?
Wann kann ich denn letztendlich Gründen?
Zieht sich das uU. auch um diese Sperrfrist hinaus?
Nichts als Fragen.Ich hoffe, diese Fragen sind jetzt nicht zu spezifisch und fallen unter die Board FAQ:2607.
Mit vielen Grüssen von der Wühlmaus