Selbstständig in Angestelltenverhältnis

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage. Ich bin Selbstständig, seit fast einem Jahr und privat Kranken versichert. Habe nun zum 01.01.2012 meine KV auch gewechselt. Jetzt hätte ich vielleicht einen tollen Job in Aussicht, aber nur unter Anstellungsverhältnis. Kann ich meine private KV behalten? Ich möchte auch noch Selbstständig bleiben. Also beides existiert dann, wobei das Angestelltenverhältnis überwiegt. Gibts da einen Weg? Möchte da nicht immer Angstellt bleiben. Vielen Dank für eure Tipps.

Ganz liebe Grüße

Hallo, Susi,

wird denn in Zukunft das Einkommen aus der Anstellung das höhere Einkommen sein? Oder überwiegt weiterhin die Selbständigkeit? Das ist für die gesetzliche oder private Krankenversicherung insofern relevant, weil bei überwiegend angestellter Tätigkeit dann entscheidend ist, ob Du über der Versicherungspflichtgrenze liegst. Die Pflichtgrenze ist mit brutto jährlich 50.850,- Euro schon recht hoch. Dafür zählt auch nur das Einkommen als Angestellte. Liegst Du darunter, mußt Du in die gesetzliche Kasse zurück. Überwiegt das Einkommen als Selbständiger, bleibst Du natürlich weiterhin in der PKV.

Wenn es die GKV wird, ist zu beachten, daß auch die selbständigen Einkünfte zur Ermittlung des Beitrags herangezogen werden müssen. Mitunter zahlt man dabei auch den Höchstsatz in der GKV, und kann trotzdem nicht in der PKV sein. Bei (vorübergehender) Pflichtversicherung in der Kasse solltest Du erwägen, eine Anwartschaft zu vereinbaren, um die alten Rechte (oder einen Teil davon) zu erhalten. Welche Möglichkeiten es gibt, solltest Du direkt mit der zuständigen PKV klären.

Hilft Dir das weiter?

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Hallo,

grundsätzlich wird man aufgrund eines Angstelltenbverhältnisses versicherungspflichtig und muss sich in der gesetzlichen KV versichern. Es gibt aber Ausnahmen:
Einmal, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient oder unter 400 Euro.
Weiterhin wäre es eine Ausnahme, wenn man weiterhin hauptberuflich selbständig tätig wäre.

Dies müsste eine Krankenkasse prüfen, hier geht es einmal um den Vergleich der selbständigen Tätigkeit zur Beschäftigung. Geprüft wird, wie viele Stunden man die Tätigkeiten jeweils ausübt, wieviel man jeweils verdient und opb man ggf. noch anderes Einkommen hat bzw. seinen Lebensunterhalt anderweitig sicherstellt. Ebenfalls ist von Interesse, ob man selber Angestellte beschäftigt.

Da es ja nach dem auch eine Ermessungsfrage (bei knappen Entscheidungen) gibt, würde ich mich einfach mal an die letzte gesetzl. KV wenden, denen die Daten mitteilen (eventuell auch pers. vorbeigehen), die können dann sagen, wie die weitere Versicherung läuft.

Grüße,
Andreas

Ja, danke. Ich dachte, ich könnte es bleiben. Leider überwiegt dann das Angestelltenverhältnis und ich komme wahrscheinlich nicht über diese Grenze. Ach, das doch Mist.

Hallo Susi,
nein Du kannst Deine private Krankenvollversicherung nicht behalten, denn das Sozialgesetzbuch besagt, dass du dann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst und somit der Versicherungspflicht unterliegst. Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Wenn Du über der Versicherungspflichtgrenze liegst, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) genannt, JAEG 2011: 4.125,00 € / Monat – 49.500 € / Jahr oder Versicherungspflichtgrenze 2012: 50.850 EUR, dann kannst Du weiterhin privat Krankenversichert bleiben.

Tip: wenn Du in absehbarer Zeit wieder in die private Krankenversicherung zurück möchtest, so stelle bite Deine private Krankenversicherung nur ruhend, also bitte nicht kündigen und mache Lückenlos Deine ZusatzKV ebenfalls beiom selben Versicherungsunternehmen. Dann behälst Du nämlich den gesundheitlichen Stand, auf dem Du vorher warst und kannst jederzeit, also auch wenn Du in der Zwischezeit erkrankst wieder zurück in die Private Krankenversicherung.

Ich hoffe ich konnte Helfen.

VG Roland Brandl

ich kann dir zu deiner frage nur die seite http://www.selbststaendig-machen.net/ empfehlen. hier habe auch ich die ersten schritte in die selbstständigkeit mit bravur bestanden.