Hallo,
wenn ein Selbstständiger zusätzlich ein Studium in Teilzeit aufnimmt mit mind. 30 Std. Vorlesungen monatlich, ändert sich da der Versicherungsstatus, bzw kann man als regulärer Student in der PKV eingestuft werden?
Greift die 20 Std-Regel bei Selbstständigen ebenfalls?
Vielen Dank schon mal für Antworten!