Kein Problem.
Auf dem Fragebogen trägst du genau wie eine Angestellte die Arbeitszeiten ein - nur gibt es halt keinen Arbeitgeber der dir die Stunden bestätigt. Aber das Jugendamt hat wohl keine Zweifel das Selbstständige schon 8 Stunden am Tag arbeiten.
Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern musst du das mitteilen, dann wird der Elternbeitrag neu berechnet. Falls dein Einkommen am Anfang der Selbstständigkeit niedrig ist kann dein Elternbeitrag auch niedriger ausfallen.
Viele Grüße,
J.S. (selbständig mit zwei Zwergen in Kita in Ottensen)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]