hallo
ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf
meine Frage finde.
Die Frage: hat man als Selbstständiger anspruch
auf Kindergeld?
Vielen Dank
Krieger
hallo
ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf
meine Frage finde.
Die Frage: hat man als Selbstständiger anspruch
auf Kindergeld?
Vielen Dank
Krieger
Bist du Kind oder hast du ein Kind?
gruss
Bist du Kind oder hast du ein Kind?
gruss
Ich bin das Kind!
Anspruch auf Kindergeld
Hi!
Den Anspruch auf Kindergeld haben nur die Eltern. In einigen Familien wird das Kindergeld allerdings von den Eltern an die Kinder weitergeleitet. Der Anspruch der Eltern auf das Kindergeld steht im Einkommensteuergesetz (EStG). Wann ein Kind im Sinne des Kindergeldes noch als Kind gilt, ist in § 32 Abs. 4 EStG definiert, der wie folgt lautet:
"(4) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat , nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist[1] oder
noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und
a)
für einen Beruf ausgebildet wird oder
b)
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder
c)
eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
d)
ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms „Jugend“ (ABl. EG Nr. L 117 S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes leistet oder
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist."
Zusätzlich sind noch die Einkunftsgrenzen des Kindes zu berücksichtigen.
Aus dem oben genannten ergibt sich, dass die Eltern eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und selbständig arbeitet keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
BARUL76
Es gelten bestimmte EK-Grenzen. Wenn du mal etwas runterscrollst oder ins Archiv schaust fidnest du einige Artikel mit ausreichend Antworten dazu.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich bin das Kind!
Eine Menge zu diesem Thema aus unserer eigenen Erfahrung hier:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm