Selbstständig Krankschreibung selbe Krankheit

Ein Selbständiger der Krankenversichert ist und Anspruch auf Krankengeld ab dem 22.Tag hat.

Der hat eine Rhizarthrose in beiden Händen.
Er wird krankgeschrieben für 2 Wochen, da er schmerzen hat. Er soll operiert werden.
Dann geht er arbeiten für 2Wochen wieder arbeiten.
Anschließend wird eine OP für eine Hand gemacht und wird für 6 Wochen krankgeschrieben.
Werden die ersten 2Wochen mit angerechnet?

Was ist, wenn er nach ca. 5Monaten wieder operiert wird, aber an der anderen Hand?
Wird hierbei wieder die 2 Wochen mit angerechnet?
Oder gleich die 6Wochen?

Hallo
soweit ich weiß gelten die 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres wenn es dieselbe Krankheit ist.
Aber das kann eventuell verschieden sein
mfg

Bei der GKV handelt es sich um einen Fall, bei der PKV ist ggf. in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

MfG
CKH