selbstständig machen mit ebay

hallo ihr leute hier bei wer weiss was…

mal angenommen person x will sich mit ebay und dem dortigen verkauf von diversen artikeln selbstständig machen.

Person X meldet hierzu also ein gewerbe bei seiner zuständigen städtischen stelle an.

Ist es nun zwingend erforderlich, das Person X, welche nun auf dem Gewerbeschein steht, die selbe Person ist, der das Mitgliedkonto bei Ebay gehört? oder darf das mitgliedskonto z.b. auch auf dem namen des ehepartners angemeldet sein?

Vorgeschichte:
Person X war mal ebay mitglied, hat dann aber die ebay gebühren nicht gezahlt da besagte person knapp bei kasse war (und auch immer noch ist, aber gerne etwas daran mit geplanter selbstständigkeit ändern möchte), was zur folge hatte das die mitgliedschaft seitens ebay gelöscht wurde und die offenen forderungen nun bei dem zuständigen inkassounternehmen liegen.

MfG
Fabian

Hallo,

Ist es nun zwingend erforderlich, das Person X, welche nun auf
dem Gewerbeschein steht, die selbe Person ist, der das
Mitgliedkonto bei Ebay gehört? oder darf das mitgliedskonto
z.b. auch auf dem namen des ehepartners angemeldet sein?

Sowas wird sich wohl mit Geschäftsführern, etc. regeln lassen. Die müssen allerdings im Impressum alle gelistet sein.

Vorgeschichte:
Person X war mal ebay mitglied, hat dann aber die ebay
gebühren nicht gezahlt da besagte person knapp bei kasse war
(und auch immer noch ist, aber gerne etwas daran mit geplanter
selbstständigkeit ändern möchte), was zur folge hatte das die
mitgliedschaft seitens ebay gelöscht wurde und die offenen
forderungen nun bei dem zuständigen inkassounternehmen
liegen.

Schlecht, man hört immer wieder, dass ebay „Sippenhaft“ praktiziert und ebay Mitglieder mit ähnlichem Nachnamen und / oder gleicher Adresse ebenfalls sperrt.

Stephanie