Selbstständig machen oder nicht ?

Hallo,

ich bin momentan über Personalleasing in einem grossen Konzern eingesetzt und bin hier im Bereich Rechnungsprüfung und Controlling tätig.
Da aus verschiedenen Gründen in nächster Zeit keine Übernahme möglich ist, jedoch eine Zusammenarbeit als Dienstleister mit geregeltem Dienstleistervertrag. Dies wurde mir angeboten und würde sich für mich finanziell (fast das 5fache Brutto ) und zeitlich ( mind. 2 Tage die Woche über Homeoffice) sicherlich lohnen

Hier nun meine Frage/n

  1. Was würdet Ihr mir raten?
  2. Wie ist das mit der Scheinselbständigkeit?
  3. Kann ich da ein einfaches Gewerbe anmelden (Bürodienstleistungen) oder muss ich gleich eine „Firma“ gründen?

Vielen lieben Dank !

Gruss,
Sabrina

Hallo Sabrina,

ich bin momentan über Personalleasing in einem grossen Konzern
eingesetzt und bin hier im Bereich Rechnungsprüfung und
Controlling tätig.
Da aus verschiedenen Gründen in nächster Zeit keine Übernahme
möglich ist, jedoch eine Zusammenarbeit als Dienstleister mit
geregeltem Dienstleistervertrag. Dies wurde mir angeboten und
würde sich für mich finanziell (fast das 5fache Brutto ) und
zeitlich ( mind. 2 Tage die Woche über Homeoffice) sicherlich
lohnen

Hier nun meine Frage/n

  1. Was würdet Ihr mir raten?

Also auf den ersten Blick sicher eine interessante Idee. Allerdings muss man auch sehen, dass „Outsourcing“ auch in solchen Bereich für die Unternehmen immer lukrativer wird. Es könnte aber auch sein, dass man sich auf diese Weise „unproblematischer“ von den Leuten trenne kann, etwa wenn die konjunkturelle Lage schlechter ist, oder ganz einfach andere Dienstleister es billiger machen. Abfindungen werden hier dann nicht fällig. Auch entfallen etwaige Versicherungsleistungen durch das Unternehmen.

Daher wäre es dann schon gut, wenn Du diese Tätigkeiten auch einer breiteren Kundschaft anbieten könntest. Allerdings wird sich hier das Problem stellen, dass Du durch diesen einen „Kunden“ so ausgelastet sein dürftest, dass er Dich zu 100% in Anspruch nimmt. Wenn Du dann mal nicht mehr „benötigt“ wirst, kann es vielleicht eine Weile dauern, bis Du etwas Neues gefunden hast.

Hast Du Deine Kenntnisse durch ein Studium erlangt bzw. anderweitig durch vertiefende Lehrgänge ? Ich frage deshalb, weil man sich in solchen Bereich leichter selbstständig machen kann, wenn man seine Kenntnisse -etwa für Durch ein Diplom in Betriebswirtschaft- nachweisen kann.

  1. Wie ist das mit der Scheinselbständigkeit?

Ja, man hört öfters, dass es so gestaltet wird, bzw. darauf hinauslaufen soll. Kann ich jetzt aber nicht soviel dazu sagen.

  1. Kann ich da ein einfaches Gewerbe anmelden
    (Bürodienstleistungen) oder muss ich gleich eine „Firma“
    gründen?

Na ja, es kommt immer auch darauf an, wie es steuerlich und vor allem auch in Fragen der Haftung aussieht. Gerade in Fragen der Rechnungslegung treffen die Beteiligten Personen immer größere Pflichten und sie werden auch zunehmend in die Haftung einbezogen. Von dieser Seite aus würden sich Gedanken über die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft schon lohnen.
Alles in allem, wirst Du Dich dabei aber auf einem recht hartumkämpften Markt wiederfinden. Es wird letztlich auch auf Deine Beziehung zu dem Unternehmen ankommen und inwieweit Du die Zukunft dort „vorhersehen“ kannst.

Viele Grüße
TraderS

Was wir raten würden?
**Was wir raten würden?

Ganz einfach… erstmal den Fall zu präzisieren!**

1. Frage:… Wer bietet hier überhaupt wem etwas an?
Bietet Ihnen die Personalleasing an, zukünftig gewerblich „auf Abruf“ für sie tätig zu werden, oder ist es der Konzern, der Ihnen anbietet, „direkt“ für ihn tätig zu werden?

Wenn es tatsächlich der Konzern ist, dann sollte geprüft werden, inwieweit Sie sich strafbar machen, wenn Sie auf eine solche Regelung eingehen. Bei einer Abwerbung müssen die Unternehmen den Personalleasinggesellschaften normalerweise den Mitarbeiter durch einen im Vorfeld schon festgelegten Betrag abkaufen und dies soll dann vermutlich durch die gewerbliche Beschäftigung verdeckt werden. Dies sähe dann so aus, dass Sie bei der Personalleasinggesellschaft kündigen und hinter deren Rücken gewerblich bei dem Konzern wieder anfangen. Wenn dem so sein sollte, dann handelt es sich hier um einen Betrug, der eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann. Denn der Personalleasinggesellschaft entsteht Schaden in der Differenz der zuvor durch die Entleihung eingenommenen Beträge, abzüglich Ihrer Lohnkosten und diese Differenz wird man zeitraumbezogen ersetzt haben wollen. Für Personalleasinggesellschaften ist so etwas eine gängige Praxis, die haben Erfahrung mit abgeworbenen Mitarbeitern und wissen, wie man gegen so etwas vorgeht, um seine Interessen zu wahren!

2. Frage:… Scheinselbständigkeit?
Im Grunde ist es eine Scheinselbständigkeit, denn Sie arbeiten auf Anweisung und nach Vorgaben des Arbeitgebers und sind zum Report verpflichtet. Einzig die Arbeitszeit und Arbeitsort könnten vage Indizien dafür sein, dass Sie gewerblich tätig sind, wenn dem aber keine nach Außen gerichtete Werbung folgt, die darauf schliessen lässt, dass Sie nach weiteren Kunden suchen, dann wird man dies als Scheinselbständigkeit einstufen.

3. Frage:… Gewerbeanmeldung?
Entweder mit einfacher Gewerbeanmeldung und einem vertraglichen Haftungsausschluss oder zumindest einer Haftungsbegrenzung, dies ist so üblich, oder im schlimmsten Fall… Begrenzung auf das Betriebsvermögen durch Gründung einer GmbH.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB