Selbstständig machen - Was muß ich beachten?

Hallo alle zusammen,

ich möchte mich gerne mit einem Grabpflegeservice selbstständig machen. Ich habe bei uns im Ort etwas recherchiert und so etwas gibt es hier nicht, dann habe ich ein Inserat in der lokalen Zeitung aufgegeben und die Leute sprechen darauf an.
Für diesen Service benötige ich kein Eigenkapital, jedenfalls nicht das ich wüßte (Gartengeräte sind verfügbar).
Ich befinde mich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis, bin aber in Elternzeit. Für meinen Arbeitgeber ist das kein Problem, wenn ich während der Elternzeit etwas anderes annehmen/machen würde.
Da man mit dem Grabpflegeservice nicht reich werden kann, würde ich es auch gerne noch, nach der Elternzeit, neben meinen Job ausüben, so als Zusatzeinkommen (400 Euro-Basis o.ä.). Das wäre so meine Vorstellung, aber wahrscheinlich nur ein Hirngespinst, oder?

Nun meine Fragen:
Darf ich mich, neben meinen Job, selbstständig machen?
Wie mache ich mich selbstständig und was muß ich dabei alles beachten? Was muß ich anmelden und wie läuft das alles mit den Versicherungen (Rente, Kranken, usw.)?

Lieben Dank schonmal für Eure Hilfe!

Sandra

Hallo Sandra,

mit der Erlaubnis Deines Chefs kannst Du Dich parallel zu Deiner Angestelltentätigkeit Selbstständig machen. Wichtig für Deinen Chef ist nur:
1.) Die Tätigkeit hat keinerlei Einfluß auf die Leistungsfähigkeit bei Ihm (Du kommst immer mit Ringen unter den Augen in Büro)
2.) Die Tätigkeit steht in keiner Konkurrenz zu seiner Tätigkeit (z.B. Du arbeitest bei Ihm im Gartencenter)

Solange Du angestellt tätig bist, laufen auch Deine Versicherungen wie gewohnt weiter. Du brauchst Dich nicht selber versichern.

Nun die negative Seite: Grabpflege ist wahrscheinlich ein Gewerbe. Das müsstest Du beim Finanzamt anmelden und auch bei der HWK (Handwerkskammer). Glaube nicht, dass ein Meisterzwang hier besteht. Mußt Du Dich aber schlau machen. Bein Arbeitsamt findest Du Unterstützung für Deine Selbstständigkeit und würde ich auch während deiner „freien“ Zeit alles raus suchen und Kurse u.ä. absolvieren. Die sind normalerweise Tags über.
Gerade für Frauen gibt es hier viel Unterstützung bei dem Weg in die Selbstständigkeit.

Deine Steuererklährung wird um einiges schwieriger und eventuell mußt Du sogar jeden Monat MWSt an den Staat abführen (beim Finanzamt nachfragen).

Es ist schon ein Projekt, aber ich denke, es lohnt sich. Eventuell kannst Du auch mal bei der IHK nachfragen. Wo wohnst Du denn (in welcher Gegend)? In Aachen und Umgebung könnte ich Dir vielleicht noch was weiter helfen.viel Erfolg und lass Dich nicht entmutigen.

Gruß

Martin

p.s.: Werbung ist extrem wichtig, damit du auch was zu tun hast und das Finanzamt nicht sagt, das ist nur Liebhaberei. z.B. Auch unter www.xing.de

Jetzt erst einmal

Hallo Martin,

erstmal vielen Dank für Deine Hilfe!
Du hast mir schon sehr viele Fragen beantwortet.
Ich wohne nicht in der Nähe von Aachen, sondern zwischen Bremen und Hamburg.
Ich weiß von einem Kollegen, der sich mit einem Online-Shop selbstständig gemacht hat, daß er keine Mwst. zahlen muß, wenn er sie seinen Kunden auch nicht berechnet. Ob das so stimmt, weiß ich nicht, aber das werde ich dann beim Finanzamt erfragen.
Beim Arbeitsamt hätte ich so jetzt nicht nachgefragt, weil ich doch nicht arbeitslos bin… aber ich mach mich jetzt auf jeden Fall dort schlau.

Wo melde ich mein Gewerbe denn an? Beim Ordnungsamt? Muß ich mir vorher eine Genehmigung von jemanden geben lassen (Gemeinde, Bürgermeister,…?)? Kostet die Anmeldung etwas? Und wenn es doch nicht klappt, kostet die Abmeldung etwas?

Frohe Pfingsten, Sandra

hallo Sandra,

viel gutes hast du schon gemacht. Du hast Dich informiert, eine Anzeige geschaltet und hast die Investitionen abgecheckt.
Jetzt mußt du mit deinem Arbeitgeber reden und Die schriftl. ds OK geben lassen, das Du auf 400 € nebenbei arbeiten kannst. Dann Gewerbe anmelden und sich nen Steuerberater suchen. Eine Betriebshaftpflicht ist auch nötig. Von deinem zu erwartetenden Gewinn werden dann die üblichen Steuern bezahlt.

Gruß Mario

Hallo Sandra,

schöne Idee und wenn es auch noch Spaß macht und bei den Leuten ankommt…super!!!
Leider wird der Verdiens 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Egal ob es Selbstständig ist oder nicht. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 15 Stunden in der Woche arbeiten. Aber bei einer Selbstständigkeit kann man daran ja einiges drehen…
Sie müssen ab Beginn der Tätigkeit der L-Bank melden wieviel Sie für den letzten Monat eingenommen haben, im nächsten Monat wird das dann abgezogen.
Neben dem Job dürfen Sie natürlich selbstständig sein, solange ihr AG nichts dagegen hat.
Anmelden müssen Sie das beim Gewerbeamt. Am besten als GbR als Kleinunternehmer. Da müssen Sie keine Vorsteuer bezahlen. Können aber auch keine MwSt. bei Einkäufen abziehen.
Solange die Selbstständigkeit bei 400 € bleibt müssen Sie sich auch nicht privat Krankenversichern.
Jedoch ist eine Steuererklärung pflicht. Aber das lassen Sie sich einmal von einem Steuerberater erklären, dann können Sie die nächsten selber machen.

Bei uns werden Grabpflegepakete von den örtlichen Blumenhändlern angeboten. Da ist für jede Preisklasse was dabei. Sowas könnte ich mir für Sie auch vorstellen. So haben Sie schonmal jeden Monat einen festen Betrag den Sie einnehmen. Ganz wichtig ist, daß Sie so einen Art Vertrag ausarbeiten, falls Sie Jahres oder Halbjahres-„Abos“ machen möchten. Da würde ich genau festhalten was der Kunde zu welcher Jahreszeit haben möchte und wie oft das Grab von Unkraut o. ä. befreit wird. Ist für später einfach besser…da kann keiner behaupten Sie hätten was anderes versprochen.

Solange Sie nur nebenher für ein paar Euro was machen bleibt eigentlich soweit alles wie bisher. Sollten Sie aber mal nur die selbstständige Tätigkeit machen oder sogar komplett, also Vollzeit, einsteigen dann würde ich vorher ein Existenzgründerseminar besuchen (kostet ca. 20 € bei der Stadt). Da wird genau erklärt was man wo anmelden muß und auf was man zu achten hat. Da wird sicherlich auch die Gründungsform verändert werden müssen, Sie müssen sich privat Krankenversichern, eine Betriebshaftpflicht abschließen usw…

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Viele Grüße
Lore

Hallo Sandra,

Gewerbe sollte beim Finanzamt angemeldet werden. Die sagen Dir dann auch wo sonst noch. Ich würde aber einen "Wie mache ich mich selbstständig-Kurs beim Arbeitsamt versuchen zu belegen.
Wenn man keine MwSt berechnet ist das i.a. auch als Schwarzarbeit bekannt, zumindest in Deutschland. :wink:
Ich selber habe eine Freiberuflichkeit, kein Gewerbe. Daher kenne ich mich nicht so damit aus. Am besten Arbeitsamt. Das Finanzamt will eigentlich immer ein Gewerbe verkaufen. Bringt mehr Steuern.

Wünsche noch viel Erfolg bei Deiner Selbstständigkeit.

Viele Grüße

Martin

Hallo alle zusammen,

ich möchte mich gerne mit einem Grabpflegeservice
selbstständig machen.
Ich befinde mich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis,
bin aber in Elternzeit. Für meinen Arbeitgeber ist das kein
Problem, wenn ich während der Elternzeit etwas anderes
annehmen/machen würde.
Da man mit dem Grabpflegeservice nicht reich werden kann,
würde ich es auch gerne noch, nach der Elternzeit, neben
meinen Job ausüben, so als Zusatzeinkommen (400 Euro-Basis
o.ä.).
Nun meine Fragen:
Darf ich mich, neben meinen Job, selbstständig machen?
Wie mache ich mich selbstständig und was muß ich dabei alles
beachten? Was muß ich anmelden und wie läuft das alles mit den
Versicherungen (Rente, Kranken, usw.)?

Lieben Dank schonmal für Eure Hilfe!

Sandra

Hallo,

grundsätzlich kann jeder neben dem Angestelltenverhältnis eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Hier sollte nur darauf geachtet werden, dass man nicht zum Konkurrenten des Arbeitgebers wird, was im beschriebenen Fall wohl nicht so ist. Über das Angestelltenverhältnis werden die Kranken- und Rentenversicherung getragen. Die Krankenversicherung kann aber bei einem zeitlichen Aufwand von mehr als 15 Wochenstunden zusätzliche Beiträge verlangen. Was es noch alles zu beachten gilt, ist im E-Book unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-haeufigste… bestens erläutert und sollte ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit sein.