Selbstständig mit Gewerbeschein welche Rechtsform?

Grüße!
Ich habe mich letzes Jahr selbständig gemacht und einen Gewerbeschein beantragt. Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzstuererklärung waren alle recht verständlich. Nun muss ich aber noch meine Gewerbesteuererklärung laut Finanzamt machen und weis leider nicht was ich bei der Angabe der Rechtsform eintragen soll. Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Was ich gestellt habe war:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen Tätigkeit…mit verzicht auf Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbeschein

Desweiteren müsste ich ja noch die Einnahmeüberschussrechnung machen. Ich habe aber eine Fristverlängerung meiner Einkommensstuererkläung gestellt. Wird die dann auch automatisch mit verlängert?

hallo,
du gibst die rechtsform an, die du hadt eintraggen lassen bzw. die du gewählt hast. in deinem fall wird das einzelperson sein.

einnahemn/überschußaufstellung ist teil der ekst-erklärung, ich würde mir die verlängerte frist aber schriftlich bestätigen lassen.

saludos, borito

Danke für die schnelle Antwort. Die Bestätigung für die Fristverlängerung habe ich mir schriftlich geben lassen. Also sollte ich da dann ja auf der sicheren Seite sein.

Das Problem ist das ich immer noch nicht weis welche der 9 Gruppen bzw. dann eben auch noch der ganzn Unterkategorien an Rechtsformen ich angehöre.

Meine Überlegung war jetzt das ich als Einzelperson wie du sagtest unter Gruppe 1 „Natürliche Personen“ falle.
Jedoch weis ich nicht ob ich mich dann als „Sonstiger Einzelgewerbetreibender ohne Hausgewerbetreibende und ähnliches“ oder als „sonstige selbständig tätige Person“ bezeichnen sollte. Oder bin ich in der Gruppe schon vollkommen falsch?

Beste Grüße

Die Rechtsform heißt in Ihrem Falle wohl Einzelunternehmer. Da die EÜR zur Einkommensteuererklärung dazu gehört, gilt die Fristverlängerung automatisch für alle Anlagen.

Hallo gutmensch,

die einnahmenüberschußrechnung solltest schnellstmöglichst machen und mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Soweit mir bekannt ist,bokommst du als „Neuling“ automatisch mitgeteilt. ob du Gewerbesteuer zahlen mußt, denn da gibt es Einkommenshöchstsätze, ab da du dann erst Gewerbesteuer zahlen mußt, wenn du drüber bist.
Als REchtsform hast wahrscheinlich Einzelunternehmen angegeben oder hast eine GmbH o ähnliches gegründet? Dies hättest aber bei einem Notar eintragen lassen bzw. hättest eine Handelsregisternummer.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Guten Tag
erstmal: ein Selbstaendiger braucht kein Gewerbeschein.
Hier startet die Verwirrung.
Um alles im Griff zu bekommen, schlage ich vor dass Sie sich bei der IHK erkundigen.
Und einen Steuerberater besuchen: er wird Ihnen einiges erzählen was es zum Thema Steuer zu tun gibt. Erfahrungsgemaess ist das investierte Geld in einem Steuerberater-Gespräch sehr hilfreich für die Zukunft.
Gruss,
Pascal
PS: schauen Sie dich die verschiedene STatis

  • Gewerbe
  • Selbstaendig
  • Limited, GmbH, KG… im Internet an.

Hallo,

Fristverlängerung gilt in der Regel auch für EÜR.

Als Rechtsform geben Sie Einzelunternehmer an.