Hallo!
Ich werde ab Oktober studieren. Um mir das Studium zu finanzieren habe ich nun mir einen Studentenjob gesucht. In diesem verdiehne ich 600 Euro. Da es aber nur ein zeitlichbegrenzter Vertrag ist (drei Monate), habe ich mir nun eine zweite Stelle gesucht. Dort meinten sie es wäre für mich einfacher wenn ich ein Gewerbe gründen würde und per Rechnung für sie arbeite. Zudem könnte ich nebenher noch meinen selbstgefertigten Schmuck verkaufen (bin Goldschmiedemeisterin) oder für Kunden reparieren. Kann ich für die beiden Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden? Wenn ich in dem Zeitraum keinen Schmuck verkaufe bin ich dann Scheinselbstständig da ich ja nur einen Arbeitgeber habe?
Hallo Smoff,
das mit der Scheinselbständigkeit zu beachten, halte ich für sehr wichtig. Jedoch gibt es in der Gründungsphase noch „Welpenschutz“. Sonst frag doch mal beim Finanzamt nach.
Viele Grüße
Hallo SMOFF,
in deinem Schreiben stecken einige Fragen, die unterschiedlichste Antworten erfordern.
Mach dich mal im INet schlau, ich habe auf der Seite http://www.arbeit-job-karriere.de unter Existenzgründung einige gute thematische Hinweise gelesen.
Viel Erfolg
Alex