Selbstständig neben der Schule, Gewerbe anmelden?

Hallo,
Ich besuche zurzeit eine Technikerschule und beziehe Meisterbafög und Kindergeld.
Da ich in meiner Freizeit Musikerbedarf baue würde ich diesen gerne über eine Homepage verkaufen. Bis 400€ pro Monat, dass ich sicher nicht erreichen werde dürfte das mit kindergeld und Bafög keine Probleme geben, oder?
Nun meine Frage: muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie ist das mit der Mehrwertsteuer bei teilen die ich kaufe und verkaufe? Und könnte es sein dass ich aus der famielienversicherund über meine Eltern rausfalle?

Vielen dank im vorraus

Hallo Friedmann,

der Anfang einer Selbstständigkeit kommt einem wie ein Dschungel vor. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis alle behördlichen Angelegenheiten abgearbeitet sind.
Ich versuche mal, deine Fragen angemessen zu beantworten.

Wenn du etwas verkaufst, dann will das Finanzamt mitverdienen, und dazu musst du ein Gewerbe anmelden.
Bei einer Umsatzgrenze unter 17.500 € fällst du unter die Kleingewerberegelung und musst noch keine Mehrwertsteuer abführen. 400 € x 12 = 4.800 € sind weit darunter.

Nur ist es so, dass man bei Selbstständigkeit nicht von gleichbleibenden monatlichen Einkünften ausgehen kann. Wenn da plötzlich die Nachfrage steigt, wirst du die Kunden bedienen wollen/müssen.

Wenn du dann später mit Mehrwertsteuer arbeitest, dann ziehst du die Steuer vom Einkauf von der Steuer aus dem Verkauf ab und erhältst so die Zahllast ans Finanzamt. Von Beginn an mit Mehrwertsteuer zu arbeiten lohnt sich nur, wenn du große Ausgaben für Anschaffungen tätigen willst. Ohne Steuer kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen, mit Steuer hast du allerdings gleich den Tüddelkram mit dem Errechnen der Steuer und den fristgerechten Zahlungen.

Ein anderes Thema ist die Einkommenssteuer. Dein Gewinn (Umsätze minus Betriebsausgaben) wird einkommenssteuerlich veranlagt.

Von den 400-€-Verkäufen pro Monat ( wenn man so rechnen kann) wirst du noch Betriebsausgaben abziehen. Was du aber an Gewinn errechnest, das ist dein bzw. erhöht dein Einkommen, das bei der Kindergeldberechnung evtl., beim Bafög aber auf jeden Fall, berücksichtigt wird, ob beim Meisterbafög auch, das weiß ich nicht. Auch bei der Familienversicherung, wenn da euer gemeinsames Einkommen anzugeben ist, wird weiteres Einkommen eine Rolle spielen.

Bei einem Start in die Selbstständigkeit entstehen aber immer einige Kosten, z.B. das Bauen der Internetseite, Werkzeuge etc, so dass anfangs unterm Strich kein hoher Gewinn übrig bleiben wird - und nur auf den Gewinn sind Steuern zu zahlen, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und ich weiß nicht, welche noch.

Ich hoffe, es hilft dir weiter. Viel Erfolg. Selbstständigkeit bringt Spaß!!!

Hallo Marcel,

zunächst mal muß man immer ein Gewerbe anmelden wenn man etwas mit Rechnung verkaufen möchte. Und bei deinem Vorhaben gehen ich mal davon aus, daß du das benötigst.
Da es hierbei um kleinere Summen geht, könnte man das über die Kleinunternehmerklausel machen. Heißt, daß du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und bezahlen mußt, kannst aber auf den Rechnungen keine MwSt. ausweisen und die MwSt. beim Einkauf auch nicht abziehen.
Erspart aber viel Papierkram.
Mit dem Kindergeld kommt es auf den Gesamtverdienst an, da der aber nur bei 400€ liegt, bleibt das Kindergeld unberührt. Bafög-Bestimmungen kenne ich nicht, müßtest du mal nachlesen, aber das dürfte sicher auch kein Problem darstellen.
Die Familienversicherung…du meinst die Haftpflicht? Da dürftest du schon lange rausgefallen sein. Ab 18 Jahren braucht jeder eine eigene…da würde ich mal genau nachlesen ob es für Schüler eine Altersgrenze gibt.

Alles Gute

Gruß Lore