Hallo,
ich wollte mal fragen wie es mit dem Bafög aus sieht wenn man selbständig ist und zusätzlich noch einen Nebenjob hat ? Detailliert befasse ich mich mit der Frage der Abrechnung und zwar sieht das beim BaföG ja so aus das man in einem Nebenjob 4205 Euro pro Abrechnungszeitraum verdienen darf (920+ 21,5%Sozialversicherungspauschale + 2580 Freibetrag (215 mtl.). Und Bei selbständigen Gewinn - Sozialabgabenpauschale - Freibetrag verdienen darf.
Aber wie ist das jetzt im genauen kombinierbar ???
Bsp. man verdient 2800 im Nebenjob:
2800 - 920 (Werbungskostenpauschale) - 405 (von Restbetrag sozialabgabenpauschale) = 1475 € - Freibetrag 1475 € = 0 im Nebenjob
Freibetrag: 2580 - 1475 (schon verbrauchter Freibetrag)= 1105 €
Heißt das jetzt soweit das ich noch 1105 € Gewinn in der Selbständigkeit machen kann ??? Darf man die Sozialabgabenpauschale auch noch einmal bei der Selbständigkeit abziehen oder nicht ???
WEITERES THEMA ZUR SELBSTÄNDIGKEIT:
Wenn ein Gewerbeangemeldet worden ist ist man ja selbständig hat allerdings keine Firma gegründet wenn ich jetzt als Beispiel ein Auto extra für die Selbständigkeit kaufe (also Privat wagen auch vorhanden) wie ist dann eine Abgrenzung zwischen Privatvermögen und (Firmen-)vermögen zu setzten? Also Kauf von Auto ich muss ja nur eine EÜR machen dann kann ich ja die AFA und die sonstigen Kosten absetzten wie mach ich denn dem FinAmt den Unterschied klar ???
Letztes:
Mir wurde gesagt das wenn man ein Auto ins Firmenvermögen aufnehmen will das der Wagen neu sein muss stimmt das ??? Und wenn nicht wie so oft gelesen wie kann man dann Abschreiben bsp. 3 Jahre alter Wagen Gebraucht gekauft für 10.000 hat der dann immer noch eine Nutzungsdauer von 5 Jahren wie üblich oder was schreibt man dann pro Jahr ab ???
Ich weiß bisschen lang aber bedanke mich schon mal im voraus !!!
LG Bastian