ich bin selbstständig und möchte einen 400,-euro job annehmen.wer weiß, wie dieser versteuert werden muss? lg sabine
dein arbeitgeber macht mir dir einen vertrag über den netto betrag und muss die nebenkosten,ca . 31 -32 % an die bundesknappschaft abführen. fertig.
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sabine
hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen… sorry
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sabine
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sabine
Hallo
Rufe das Finanzamt an, aber eigentlich versteuerst Du ja bereits deine Selbständige Tätigkeit. Was sein kann, ist dass das FA den Zugewinn, als Einnahme zählen wird.
Am Besten FA anrufen und Nachfragen
Lg
Hallo Sabine,
ein 400,- € Job kann vom AG pauschal versteuert werden. Damit ist alles erledigt und du musst die Einnahmen auch nicht bei der Steuererklärung angeben.
Ich bin jetzt kein Lohnrechner, aber ich denke, es waren so um die 25 %, die der AG bezahlen muss an die Bundesknappschaft.
Alternativ kann der Job auch ganz normal über die Lohnsteuerkarte laufen. Die müsstest du ja trotz Selbständigkeit haben.
LG Shelly
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sabine
Hallo,
ein 400 Euro Job wird eigentlich immer vom Arbeitgeber pauschal versteuert und für den Arbeitnehmer bleibt er steuerfrei. Das sollte auch so sein, wenn man ein Gewerbe betreibt.
Frag doch nochmal hier nach:
[http://www.minijob-zentrale.de/sid_DF615FAB5B1662C3D…](http://www.minijob-zentrale.de/sid_DF615FAB5B1662C3D8EEBB620DA1616C/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true):
gruß
Ikarus
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sabine
Hallo Sabine,
neben jeder Tätigkeit, egal ob selbständig oder nicht, darf ein Nebenjob steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeübt werden. D.H. Du bekommst Brutto wie Netto Deine 400 € und der AG zahlt die pauschalen Sozialabgaben. Es gibt allerdings die Variante, dass man auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten kann, damit der AG sich die 2 % pauschale Lohnsteuer spar, da bei einer Stkl. I z.B. keine Steuern anfallen. Allerdings bekommst Du dann eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch an das FA übermittelt wird und das ganze wird dann in der ESterklärung mit Deinen anderen Einkünften zusammengerechnet. Für Dich also ungünstiger.
Die pauschale Lohnsteuer 2% kann i. Ü. auch vom AG auf den AN abgewälzt werden, so dass eben 2 % weniger netto rauskommen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen, ansonsten nochmal mailen…
LG Denise
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sabine
Hallo,
steuerlich kann dein Arbeitgeber die 400 Euro mit 2% pauschal versteuern, dann braucht es nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn Sie eine Lohnsteuerkarte/bescheinigung vorlegen, wird es dementsprechend versteuert und muss aber auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Viele Grüße
ich bin selbstständig und möchte einen 400,-euro job
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sabine
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sabine
Hallo Sabine,
da der 400,00 € Job vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, brauchst du ihn nicht bei der Steuererklärung anzugeben und bleibt für Dich sozusagen „steuerfrei“.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG Manu
Hallo,
soweit ich weiß, fließt der gewerbliche gewinn in die private steuererklärung ein. in der privaten steuererklärung müssen dann diese einnahmen mit angegeben werden, so dass sich im ergebnis beider beträge entweder eine nachzahlung ergibt oder auch keine. bei dem 400 € job handelt es sich um arbeitslohn der nicht dem lohnsteuerabzug unterliegt und somit auch gesondert erfasst werden muss. 8004 € (nach abzug aller kosten) sind im jahr 2010 steuerfrei.
grüße
ich bin selbstständig und möchte einen 400,-euro job
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sabine
ein 400 € job wird pauschal von deinem Arbeitgeber versteuert, dass heißt dass du diese einnahmen nicht nochmals versteuern musst.
du brauchst dieses auch nicht mal in deiner steuererklärung angeben.
ich bin selbstständig und möchte einen 400,-euro job
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sabine
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sabine
Hallo Sabine,
wenn sonst keine Nichtselbständige Arbeit vorliegt, fallen keine Steuern an (also brauchst Du keine Steuerkarte) sondern nur die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Die trägt der Arbeitgeber, es entsteht kein Versicherungsanspruch für Dich. Dafür hast Du aber auch keine Abzüge. Der Aushilfsjob kann also ganz „normal“ nebenher erfolgen.
LG Silvia
Sehr geehrte Frau Teiss, leider hatte ich in letzter Zeit nicht in meine e-mail-post geschaut habe.
Wenn keine weitere nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, kann der Lohn bis 400,-- € pauschal versteuert werden.
sigrid
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sabine