Selbstständig o. freie Mitarbeit: USt-Voranmeldung

Hi,

mir geht es hier um die Frage, ob ich beim Finanzamt nun USt-Voranmeldungen abgeben muss oder nicht.

Meine Situation ist die Folgende:

Mir wurde zum 30.6. gekündigt, danach wurde ich von der selben Firma als freier Mitarbeiter übernommen. (Ich weiß, Scheinselbstständigkeit und so - aber das ist hier m.E. nicht das Problem.)

Ich war dann beim Arbeitsamt, da ich mich eigentlich als Rechtsanwalt selbstständig machen wollte. Ich hatte ein Angebot einer Kanzlei, die mir dabei geholfen hatte. Da ich davon ausgegangen war, dass das auch klappen würde, wollte ich Übergangsgeld beantragen. Eine Voraussetzung war: Meldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt.

Nachdem ich mich also beim Finanzamt selbstständig gemeldet habe, bekam ich von der Kanzlei eine Absage. Alleine (also ohne Unterstützung) wollte und konnte ich mich aber nicht selbstständig machen. Also blieb es erst einmal bei der oben erwähnten freien Mitarbeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Das mit dem Übergangsgeld habe ich nicht in Anspruch genommen.

Ich bin auf der Suche nach einer neuen Festanstellung und bin auch guten Mutes, dass das noch dieses Jahr klappt.

Nun meine Frage:

Meine eigentliche Selbstständigkeit habe ich ja nicht erreicht. Die derzeitige freie Mitarbeit soll übergangsweise sein.

Kann ich jetzt zum Finanzamt gehen, sagen, ich sei doch nicht „selbstständig“, so dass ich nicht diese USt-Voranmeldung ausfüllen muss? Ich bin mir nicht so sicher, ob Selbstständigkeit und freie Mitarbeit in diesem Zusammenhang das selbe ist. Oder ist das von dem (zu erwartenden) Einkommen abhängig?

Wie ihr seht, bin ich in steuerlichen Fragen nicht sonderlich firm. Ich würde mich daher freuen über eine kleine Hilfe von euch.

Baba

hallo,

völlig egal, wie du das kind nennst - freie mitarbeit oder gewerbliche tätigkeit oder selbständige tätigkeit - wenn du nicht über lohnsteuerkarte abgerechnet wirst, sondern selbst rechnungen schreibst ist die umsatzsteuer-voranmeldung ab dem monat der aufnahme der tätigkeit monatlich abzugeben - wenn fristen verpasst werden kanns schnell teuer werden…ggfs. kleinunternehmerregelung beachten…

gruß vom inder

Danke
Hallo, Inder,
merci für die kurze und schmerzhafte Auskunft :smile:
Ich habe die blöde USt-Voranmeldung heute abgegeben. Mal sehen, was kommt.
Grüße
Baba