Guten Tag,
ich befinde mich in folgender Situation und bitte um Ratschläge:
Angestellt bei einer Firma, Halbtagsstelle.
Jetzt will ich nebenberuflich für eine andere Firma regelmäßig Texte erstellen (Zeitung, Übersetzungen…)
und soll diese per Rechnung monatlich abrechnen.
Mein Verdienst wird vorr. höher sein, als der von meiner Halbtagsstelle.
Kann ich das als „Freier Mitarbeiter“ machen. Oder ist das eine selbstständige Tätigkeit? Muss ich dann
etwa ein Gewerbe anmelden?
Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen.
Vielen Dank für Antworten!
Freie Mitarbeiter SIND Selbstständig und müssen im Allgemeinen ein Gewerbe (zB. Schreibbüro) anmelden, wenn es aber um Texte und Übersetzungen geht kann es evtl auch eine Freiberufliche Tätigkeit sein (Übersetzer, Journalist wären da vergleichbare Katalogberufe), aber das entscheidet das Finanzamt.
Hätte nur den Vorteil dass man nicht irgendwann Gewerbesteuer oder IHk_Beiträge zahlen müsste und dass eine einfache Buchführung mit Einnahmen und Ausgaben reicht und es keine aufwendigen Bilanzen und so werden müssen.
Solange das Nebenberuflich gemacht wird, ist die Selbstständigkeit gar nicht so kompliziert.
Gruß Susanne
Guten Tag,
hallo,
Mein Verdienst wird vorr. höher sein, als der von meiner
Halbtagsstelle.
die behauptung erscheint mir sehr gewagt. ist das sicher oder vermutest du das so?
Kann ich das als „Freier Mitarbeiter“ machen. Oder ist das
eine selbstständige Tätigkeit? Muss ich dann
etwa ein Gewerbe anmelden?
als freier mitarbeiter IST man selbständig. als freiberufler ist aber eben KEIN gewerbetreibender.
jetzt kommt die unterscheidung zwischen gewerblich und freiberuflich.
bietest du reine schreib- und tippdienste an im sinne von externes sekretariat? -> gewerblich
oder verstehst du dich eher als texter, autor oder redakteur? das wäre ein -> freier beruf (und du zahlst dann hoffentlich auch in die künstlersozialkasse ein).
schöne grüße
ann
nachtrag
Mein Verdienst wird vorr. höher sein, als der von meiner
Halbtagsstelle.
als selbständige (freier mitarbeiter oder gewerbetreibender) musst du deine sozialkosten komplett selbst tragen. da geht dann von dem, was anfangs nach „verdienst“ aussah noch eine menge für kranken-, renten- und pflegeversicherung ab, speziell als gewerbetreibender. als freiberufler, der das glück hat, in der künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, ist das etwas besser - allerdings sind zur aufnahme dort mehrere auftraggeber nachzuweisen.
hast du mehrere auftraggeber? auch für ein gewerbe dürfte das von bedeutung sein, weil du sonst vielleicht nur scheinselbständig (unter dem begriff darf gern gegoogelt werden) bist.
gruß
ann