Selbstständig oder nicht?

Hallo,
ich (Angestellter) und meine Frau (Hausfrau) vermieten nebenbei 4 Ferienwohnungen. Damit die Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig werden, laufen 2 Wohnungen auf meinen Namen und 2 auf den Namen meiner Frau. Steuerlich gesehen sind es so 2 gewerbliche Kleinbetriebe und nicht umsatzsteuerpflichtig, vom FA auch so akzeptiert.
Aber, gilt meine Frau deshalb als Selbstständig und muß sich selbst privat krankenversichern??? Derzeit ist sie über mich familienversichert in der GKV.

mfg
Franz

Hallo !

Wer gewerbliche Einnahmen hat ist auch selbsständig tätig.
Sie wird bei der Aufnahme einer Tätigkeit selber beitragspflichtig. Die kann freiwillig in der Gesetzlichen sein oder in einer privaten KV.

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Hallo,
wenn das wirklich so ist, die Frau aber bisher familienversichert war (also nicht selbst versichert), wie lange könnte denn die GKV Beiträge nachberechnen?

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Hallo,
hier sind zwei voneinander unabhängige Fragen zu klären.

  1. Handelt es sich bei beiden Ehegatten um selbständig
    Tätige ?
  2. Besteht Anspruch auf Familienversicherung für die Ehefrau
    aufgrund der Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung ?

Frage 1:

Die Krankenkasse beurteilt diese Frage anhand der tatsächlichen Gegebenheiten. In diesem Falle würde ich nicht auf Selbständigkeit
entscheiden, da hier kein Gewerbe betrieben wird, sondern es sich
um z.B. eine Vorsorgemaßnahme für das Alter handelt.
Dies gilt allerdings nicht, sollte ein Arbeitnehmer (Hausmeister??)
beschäftigt werden, der selbst krankenversicherungspflichtig ist.

Frage 2:
Liegen die Einnahmen der Ehefrau mtl. über 340,00 €, hat sie keinen
Anspruch mehr auf die kostenlose Familienversicherung. Sie kann
sich deshlab bei der bisherigen GKV-Kasse Ihres Ehemannes freiwillig
weiterversichern oder ggf. zur PKV wechseln.

Noch Fragen ?? - gerne !!

Gruss

Günter Czauderna