Selbstständig ohne Meisterbrief

Hallo alle zusammen!

Mein Lebensgefährte ist gelernter Teilezurichter, hat eine Berufserfahrung von 4 Jahren und möchte sich nun gerne in diesem Bereich (insbesondere Fertigung, Reparartur, Maschinenbau) selbstständig machen.

Der Bereich „Metallbau“ ist allerdings eintragungspflichtung und steht unter Meisterzwang.

Gibt es evtl. eine branchenähnliche Bezeichnung bzw. Tätigkeiten, die er mit seiner Qualifikation ausüben kann und nicht unter Meisterzwang stehen?

Wenn ja, wie muss diese Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung formuliert werden um dieses Problem zu „umgehen“?

Danke im Voraus und Gruß, Vanessa

Hallo!

…möchte sich nun gerne in diesem Bereich (insbesondere Fertigung,
Reparatur, Maschinenbau) selbstständig machen.

Genauere Angaben zur beabsichtigten Tätigkeit könnten hilfreich sein. Falls mit Fertigung Serienherstellung gemeint ist, braucht man dafür keinen Meisterbrief. Reparaturen fallen i. d. R. in den Bereich des Handwerks und dabei kann ein Meisterbrief erforderlich sein.

Btw: Was habe ich mir unter der Tätigkeit eines Teilezurichters vorzustellen?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Btw: Was habe ich mir unter der Tätigkeit eines
Teilezurichters vorzustellen?

… habe dazu gerade folgendes gefunden…:

Aufgaben/Einsatzbereiche

Teilezurichter/-innen sind in der Industrie in verschiedenen Bereichen tätig. Als Hauptaufgabe kommt ihnen die Vorfertigung von Teilen zu, die anschließend zu Maschinen, Apparaturen oder Geräten zusammengebaut werden. Sie setzen dabei Maschi-nen wie Sägen, Brennschneidemaschinen, Stoßmaschinen oder Biegemaschinen ein und beherrschen einfaches Drehen, Fräsen und Schleifen. Die Pflege und Wartung der Geräte gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Teilezurichter arbeiten nach den genauen schriftlichen und mündlichen Vorgaben von Fachkräften. Obwohl sie in der Regel nur Zuarbeiten ausführen, werden sie in manchen Betrieben auch mit der Endbearbeitung oder Montage der Teile betraut oder sogar in die Bedienung von computergesteuerten Bearbeitungsmaschinen eingeführt.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert 15 Monate und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zu den Inhalten der Ausbildung gehören unter anderem:

Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, wie etwa Messen, Anreißen,
Meißeln, Sägen, Bohren, Biegen, Hämmern, Nieten, Weichlöten, einfache
Feil- und Passarbeiten, Fertigstellung von Teilen, die für den späteren Zusammenbau oder Einbau in Maschinen und Geräten bestimmt sind, durch einfache Dreharbeiten, Schaben und Formschleifen von Hand
Pflege und Instandhaltung der verwendeten Arbeitsgeräte

Voraussetzungen

Der/die Teilezurichter/-in arbeitet vorwiegend stehend in Werkhallen. Da er fast ausschließlich nach genauer Anleitung arbeitet, sind die Anforderungen an die Schulleistung relativ gering. Allerdings sollten Sie für die Teilnahme an der Ausbildung und die spätere Ausübung des Berufs Interesse und Verständnis für technische Zusammenhänge haben.

Daneben sind folgende Eigenschaften und Fähigkeiten wichtig:
Sie müssen körperlich anstrengende Arbeiten ohne Ermüdungserscheinungen über längere Zeiträume hinweg bewältigen können. Sie müssen über die nötige Geschicklichkeit verfügen, kleinteilige Arbeiten mit ruhiger Hand exakt auszuführen.

Gruß,
Frank

Hallo Frank!

Btw: Was habe ich mir unter der Tätigkeit eines
Teilezurichters vorzustellen?

… habe dazu gerade folgendes gefunden…:

Danke, nun habe ich eine ungefähre Vorstellung. Ich fragte nach, weil es sinnvoll sein kann, den Meisterbrief zu erwerben, sofern in dem Beruf überhaupt ein Weg zum Meister führt. Ein Meisterbrief bewahrt vor Problemen mit der Handwerkskammer und bringt neben vertieften fachlichen Kenntnissen nützliches kaufmännisches Wissen mit sich, was eine Existenzgründung berechenbarer macht.

Gruß
Wolfgang

Wendet Euch mal an den BUHEV
Hallo …

vielleicht wendet Ihr Euch mit dem Problem mal an den BUHEV (Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker) http://www.buhev.de dort kann man Euch vermutlich schnell weiterhelfen.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB

Hallo.

Danke, nun habe ich eine ungefähre Vorstellung. Ich fragte
nach, weil es sinnvoll sein kann, den Meisterbrief zu
erwerben, sofern in dem Beruf überhaupt ein Weg zum Meister
führt.

Der Teilezurichter - jedenfalls der industrielle Beruf TZ - ist eine verkürzte Ausbildung, in erster Linie in der Zerspanung (für Montagetätigkeiten gibt es inzwischen den „Fertigungsmechaniker“). Das Berufsbild des TZ ist nicht neu; erste Ausbildungen wurden bereits in den 80ern für sog. „Lernschwache“ installiert. Im Grunde sind die Inhalte die des Zerspanungsmechanikers „ohne 3. Lehrjahr“; d.h. die Vertiefungsebene fehlt ziemlich komplett.

Zum Erwerb des Industriemeisters braucht man nicht unbedingt eine dreijährige Berufsausbildung; allerdings verlängert sich die erwartete „praktische Berufserfahrung“ (das kann aber je nach Kammerbezirk ein wenig schwanken). Klar muss man sich in jedem Falle darüber sein, dass man im Fall des Falles den gesamten Stoff des dritten / vierten Ausbildungsjahres nachholen muss - die Meisterausbildung setzt auf dem dreieinhalbjährigen Beruf auf.

Wie sich das im Handwerk verhält, kann ich leider nicht definitiv sagen, vermute aber, dass es nicht sehr weit auseinander liegt, zumal der Handwerksmeister - zumindest bei uns - auch in der Industrie anerkannt wird.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo,

das Profil eines Teilezurichters ist treffend beschrieben - danke! Wobei ich erwähnen muss, dass mein Partner nicht NUR 15 Monate in der Ausbildung war. Er hat eine 3,5-jährige Ausbildung zum Industriemechaniker genossen und lediglich die Prüfung als Teilezurichter abgelegt, d.h. Fertigkeiten wie Hydraulik und Pneumatik wurden nicht geprüft.

Nun hat er gut 4 Jahre im Bereich des Metall-/Maschinenbau gearbeitet und sieht vor, sich in dieser Hinsicht selbstständig zu machen, wobei es da eher um kleinere Aufträge, als um Massenfertigungen geht. Zudem soll die Selbstständigkeit in der Anlaufzeit erstmal auf Basis von Dienstleistungen erfolgen, d.h. keine Anmietung einer eigenen Werkstatt, kein Personal, keine Maschinenaufwendungen, um das Unternehmerrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Arbeiten würden also vor Ort bei den Kunden ausgeführt und dann in Rechnung gestellt. Das Produzieren/Fertigen eigener Werkstücke ist vorerst nicht vorgesehen, es geht hier einzig und allein um spezifizierte Kundenaufträge.

Das typische Handwerk des „Metallbauers“ steht allerdings unter Meisterzwang, sodass wir uns nun Gedanken gemacht haben, welche benachbarten Berufe/Tätigkeiten es gibt, mit denen ihm eine solche Selbstständigkeit möglich sein dürfte.

Um Ratschläge und Informationen jeglicher Hinsicht sind wir dankbar!!!