selbststÄndig ohne meistertitel

Guten Tag Experten,

ich möchte sie freundlichst um Unterstützung bitten bei folgendem Problem:

Ich bin 30 Jahre alt und gelernter Zimmerer, ich habe diesen Beruf im Inland sowie
in verschieden anderen Ländern, Spanien und Marokko ausgeübt. Ich habe diesen
Beruf mit Leidenschaft und Freude bis vor ca. einem halben Jahr als Angestellter in
meist kleinen Firmen mit Führungs-. bzw… Leitenderposition ausgeübt.

Dann hatte ich einen Unfall und habe mir das Fersenbein gebrochen welches mir
nun nicht mehr erlaubt, Gefahrlos auf dem Dach zu arbeiten. Jedoch bin ich voll
belastbar und möchte schleunigst wieder einer geregelten Arbeit nachgehen.

Ich habe mir vor einem Jahr ein eigenes Haus mit großer Werkstatt und Zusatzräumen
wie auch Außenfläche gekauft wo ich eine perfekt eingerichtete Werkstatt besitze die
für die Holz und Kunstoffbearbeitung ausgelegt ist. Alle vorhanden Maschinen sind Gewerbe-
tauglich und auf dem neuesten Stand. Nach Anfragen bei unserer Gemeinde hat sich ergeben
das ich die Werkstatt gewerblich nutzen kann. Es müssten noch geringfügige Kleinigkeiten
erledigt werden die jedoch finanziell ohne weiteres umzusetzen sind.

Nun meine Frage:

Ich möchte ein Gewerbe anmelden mit dem ich individuelle Kleinmöbel aus einem neuartigen
Holzverbundwerkstoff produzieren und selbstständig vermarkten darf. Das ganze fällt nun unter
das Tischlerhandwerk und ist nach meinen Recherchen ausschließlich mit einer abgelegten
Meisterprüfung im Tischlerhandwerk machbar. Gibt es nicht eine Möglichkeit dies auch dann
anzustreben wenn keine Meisterprüfung vorhanden ist. Ich habe meine Leere und meine ganzes
Angestelltenleben bisher in Kleinfirmen gearbeitet, ich habe vom Abbund bis hin zur Edelholz-
verarbeitung im Schiffsbau gearbeitet, ich sehe mich als hochqualifiziert was jegliche Art der Holz-
bearbeitung betrifft. Der Umgang mit Maschinen und zusätzlich deren Bauweise wie die zugehörigen
Elektrokenntnisse sind mir auch vertraut.

Eine Unternehmensform mit einem Leitenden Angestellten der eine Tischlerprüfung besitzt, ist mir
finanziell nicht möglich. Derzeit ist auch kein weiterer Mitarbeiter geplant und natürlich auch kein
Auszubildender, es geht mir ausschließlich darum der Arbeitslosigkeit - sofortig zu entfliehen und
mein Jahrelang angearbeitetes Können umzusetzen.

Ich bitte Sie eindringlichst mir zu helfen.

Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen

Hallo

ich bin zwar kein Experte. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
http://www.bhkh.de/berufsbildung/ausbildung/meisterp…

So wie es aussieht, brauchst Du die Meisterprüfung, wenn du nicht unter
die Ausnahmeregelung fällst.

Gruss
Heinz

Hallo,

konkrete Tipps u. Ratschläge können Sie hier wohl am ehesten finden: http://www.buhev.de/

Ich drück Ihnen die Daumen und wünsche viel Erfolg.

Gruß
Frank

Hallo!

Ich möchte ein Gewerbe anmelden mit dem ich individuelle Kleinmöbel aus einem neuartigen
Holzverbundwerkstoff produzieren und selbstständig vermarkten darf. Das ganze fällt nun unter
das Tischlerhandwerk und ist nach meinen Recherchen ausschließlich mit einer abgelegten
Meisterprüfung im Tischlerhandwerk machbar.

Ich sehe 5 verschiedene Möglichkeiten für die beabsichtigte Unternehmensgründung:

Die Betriebsführung als Handwerksmeister ist allemal eine empfehlenswerte Methode. Der Meisterbrief ist nicht nur aus formalen Gründen sinnvoll, sondern auch, weil mit dem Meisterkursus neben vertieften fachlichen Inhalten auch Kenntnisse von Betriebsführung, Organisation und kaufmännischen Grundlagen verbunden sind. Ich würde an Deiner Stelle mit der Handwerkskammer reden mit dem Ziel, den Betrieb zu eröffnen und zeitnah parallel einen Meisterkursus in Abendform zu belegen.

Es gibt Alternativen. So gründen manche Leute zur Umgehung des Meisterzwangs eine britische Ltd mit einem Briefkasten nebst regelmäßig zu bezahlendem Strohmann im Königreich und Niederlassung in Deutschland. Aus verschiedenen Gründen (siehe Archiv) halte ich von dieser Methode nicht viel, aber sie kann funktionieren.

Eine weitere Möglichkeit zur Umgehung des Meisterzwangs ergibt sich, wenn man die Darstellung des Tätigkeitsschwerpunkts nicht auf das Handwerk, sondern auf Kunst und/oder Design legt. Dafür meldest Du kein Gewerbe an, sondern erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 EStG und bist damit Freiberufler, in diesem Fall Künstler oder Designer. Diese Variante hat nebenbei den Vorzug, daß Du Dich über die Künstlersozialkasse krankenversichern kannst, was unschlagbar günstig ist.

Auch mit einem Industriebetrieb kannst Du ohne Meisterbrief ein Unternehmen gründen. Dafür muß der Tätigkeitsschwerpunkt als Serienfertigung dargestellt werden und darf nicht auf Reparaturen oder Einzelanfertigungen liegen. Du wirst dann Mitglied der IHK und nicht der HK.

Schließlich gibt es die Möglichkeit, ein handwerksähnliches Unternehmen zu gründen. Diese Möglichkeit ergibt sich i. d. R., wenn das zu gründende Unternehmen nur in einem schmalen, sehr speziellen Bereich des berufsüblichen Spektrums tätig ist, vorzugsweise dann, wenn die beabsichtigte Tätigkeit vom typischen einschlägigen Handwerksbetrieb nicht ausgeführt wird. Ein Gespräch mit der Handwerkskammer bringt Klärung, ob die Herrschaften bei dieser Variante mitspielen.

Gruß
Wolfgang

Sehr geehrter Herr Zimmerer,
genug der Förmlichkeit.Ich mach mit dem üblichen „Du“ weiter.

Normalerweise unterliegt deine geplante Firma (ohne die vorgeschlagene andere Orientierung) ja der handwerksrolle.
Seit einiger Zeit gibt es aber auch eine Handwerksnebenrolle (heuißt glaub ich so).
In dieser Nebenrolle sind ganz bestimmte Tätigkeiten zusammengefasst. Villeicht fällst du auch darunter.

Ich weiss aber, dass die Handelskammern auch Ausnahmegenehmigungen für die gründung und fü Ausbildung erteilen.
Diese sind je nach Region jedoch verschieden.

Im Hochsauerlandkreis z.B. konnte ein gelernter Industriemechaniker einen Betrieb gründen fürImport/Export/Herstellung obwohl er nie etwas aus diesem Bereich gemacht hatte.
Die Grundlage war eine abgeschlossene Berufausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.
Einige Jahre später hat genau diser Frimengründer wieder ein Ausnahmegenehmeigung für die Ausbildung von Kaufleuten erhalten.
Grundlage abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Führung des Betriebes.

Das war meiner meiner ehemaligen Chefs. Von Einkauf/Verkauf/Buchhaltung keine Ahnung aber kostenlos Erlaubnis zur Ausbildung von Kaufleuten (mein Ausbilderschein kostete ca. 2000€ und er zahlte für die Ausnahmegenehmigung nur 50€)

Was der kann, kannst du doch auch vielleicht. Sprich mit Handelskammer und sprich mit Handwerkskammer. Könnte ja sein, dass du deinen Meisterbrief nicht extra machen musst um die Firme zu gründen.
Wer nicht fragt … bekommt auch keine Antwort.

Drück dir die Daumen

Gruß
BJ