Selbstständig: Rentenversicherungsbefreiung

Angenommen, man ist seit über 4 Jahren selbstständig (Kleingewerbe), und hat diese Tätigkeit neben dem Studium ausgeführt (Haupteinkommen in dieser Zeit: BAFöG, Einkommen durch Selbstständigkeit: ca. 200,-), und ist nun - nach Beendigung des Studiums - hauptberuflich selbstständig: Besteht dann immer noch die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von 3 Jahren von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, wenn man primär für einen Auftraggeber tätig ist?

Auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung findet sich lediglich die Angabe: „innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit“ - allerdings war man in diesem Fall ja anfänglich unter einem ganz anderen Status selbstständig, aufgrund des Studiums gar nicht rentenversicherungspflichtig und hat auch keinerlei Kundenakquise betrieben, da es sich nur um einen Nebenverdienst handelte.

Dank im voraus!

Besteht dann immer noch die Möglichkeit, sich für den Zeitraum
von 3 Jahren von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien
zu lassen, wenn man primär für einen Auftraggeber tätig ist?

Wohl kaum. Maßgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung und nicht wie intensiv man das Gewerbe betrieben hat.

Auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung findet sich
lediglich die Angabe: „innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit“

Siehe oben.

  • allerdings war man in diesem Fall ja
    anfänglich unter einem ganz anderen Status selbstständig,
    aufgrund des Studiums gar nicht rentenversicherungspflichtig
    und hat auch keinerlei Kundenakquise betrieben, da es sich nur um einen Nebenverdienst handelte.

Das ist der DRV alles schnurzepiepe egal. Exakt drei Jahre nach der Gewerbeanmeldung endet der Befreiungszeitraum.

Dank im voraus!

Hallo candy…,

die Fragen sind andere:
Bist du ganz sicher für die nächste Zeit keinerlei Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit zu benötigen?
Hast du die finanziellen Mittel um private Verträge zu schließen?

Auszug zu den Bedingungen ,um ohne Grundsicherung zu leben:

Schaffung eines Vollzeitarbeitsplatzes;
Auf keinen Fall für einen Auftraggeber tätig sein.

Gruß

Wader Hans