Angenommen, man ist seit über 4 Jahren selbstständig (Kleingewerbe), und hat diese Tätigkeit neben dem Studium ausgeführt (Haupteinkommen in dieser Zeit: BAFöG, Einkommen durch Selbstständigkeit: ca. 200,-), und ist nun - nach Beendigung des Studiums - hauptberuflich selbstständig: Besteht dann immer noch die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von 3 Jahren von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, wenn man primär für einen Auftraggeber tätig ist?
Auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung findet sich lediglich die Angabe: „innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit“ - allerdings war man in diesem Fall ja anfänglich unter einem ganz anderen Status selbstständig, aufgrund des Studiums gar nicht rentenversicherungspflichtig und hat auch keinerlei Kundenakquise betrieben, da es sich nur um einen Nebenverdienst handelte.
Dank im voraus!