Selbstständig seit 2005 und keine KV - brauche Rat

Hallo zusammen,

meine Situtation ist wie folgt: Seit 2005 bin ich selbstständig und habe es Jahrelang vernachlässigt mich Privat zu versichern, letztes Jahr habe ich dann einen Antrag für eine PKV gestellt, welche dann aber bei der A… abgelehnt wurde (bzgl. dem Score). Nun habe ich im Oktober 2011 geheiratet und mir sind gewisse Sachen deutlicher geworden, welche ich nun ändern möchte.

Zu meiner Finanziellen Situation, ich habe aufgrund verschiedener selbst verschuldeter Sachen kein Geld übrig. Monatlich bleiben mir zwischen 800-1300 EUR, von diesem zahle ich meine Verpflichtungen die sich angehäuft haben.

Daher ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich um wieder in KV zu kommen, ohne irgendwelche Nachzahlungen und der gleichen?? Denn das würde für mich die Privatinsolvenz bedeuten. Zuvor war ich bei der AOK bis ende 2004.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

mfg

Hallo Cengizy,
es gibt die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern.
Es ist unter bestimmten umständen sogar ohne eine Strafbeitrag möglich. Du brauchst eine Beratung durch einen PKV-Spezialisten. Mein Bruder, der so einer (seit über 25 Jahren) ist, kann vermutlich helfen, gerade bei der Problematik einer Ablehnung wegen Gesundheitsauskünfte. Er ist aber derzeit verreist. Er ist ab 6.10. zurück, weshalb ich ihn vertrete.

Antworte hier im Formum, wenn Du von ihm kontaktiert werden willst oder besuche seine Homepage.

Liebe Grüße
von Hans-Günter

Home: www.pkv-netz.com

Sehr geehrter Herr,

aktuell gibt es nur noch 2 PKV Gesellschaften am Markt welche auf einen Strafbeitrsg verzichten. Bei der einen haben Sie es mal probiert und die andere könnten wir noch probieren, welche auch noch günstige Einsteigertarife anbietet aber das hängt auch von ihrem Alter ab. Für weitere Fragen oder ein Angebot stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

[email protected]

Gruß

Marco Mahling

Hallo,

Möglichkeit 1: Gewerbe auf die Frau schreiben und sich anstellen lassen, dann als Pflichtversicherter in die gesetzliche

Möglichkeit 2: wenn die Bonität jetzt in Ordnung ist (keine EV, keine Mahnbescheide etc.) gibt es bis zum Jahresende noch eine Möglichkeit…

Möglichkeit 3: zur alten gestzlichen zurück und eine ratenzahlung für die nachzuzahlenden Beiträge vereinbaren

Tipp: wenn es viele Jahren dauern wird, die Schulden abzubezahlen und dadurch ständig Ärger und Stress droht, in die Privatinsolvenz gehen! Dann ist alles geregelt, es gibt Freibeträge und für Selbständige besondere Vergünstigungen…

fair123

Guten Tag,

grundsätzlich ist die Kassenart zuständig der Sie zuletzt angehört haben, z.B. gesetzliche Kasse.
Da es den Versicherungszwang gibt empfehle ich Ihnen ein offenes Gespräch mit Ihrer letzten Kasse zu führen.
Es wird zwar eine Nachberchnung durchgeführt aber da kaum finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wird die Forderung kaum
eingezogen werden können.
Lassen Sie sich dort erklären wie es laufen kann- wichtig: TUN Sie es, und es wird Ihnen zukünftig besser gehen.
Viel Erfolg.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo cengizy,
Du wirst von keiner PKV aufgenommen (Schufa).
Da aber Versicherungspflicht besteht muss die letzte Versicherung, bei der Du versichert warst) Dich aufnehmen.
Und zwar ob du nun Beiträge zahlst oder nicht. Dazu hat sie aber auch das Recht, ausstehende Beiträge (seit der Versicherungspflicht) von dir nach zu verlangen. Was Du natürlich nicht kannst. Trotzdem muss Dich die AOK nehmen.
Sie muss für Notfälle aufkommen. Dieses Gesetz hat die Ulla von der SPD verbrochen.
Also gehe hin zur AOK und melde Dich bei denen an. Wenn die sich sperren, dann weise sie auf das Versicherungsvertragsgesetz hin.
Sie werden knurren… aber müssen mitmachen.
Grüße
Hupftiegel

Hallo aus meiner Sicht gibt es nur eine reelle Möglichkeit: Nimm deinen letzten Einkommenssteuerbescheid und geh zu einer gesetzlichen Krankenkasse (auch zu deiner letzten AOK) und lass dich unter Nennung deiner ganzen finanziellen Situation beraten, welche Varianten es für dich geben kann.

VG
ayro

Bin ich überfragt.
Hallo zusammen,

meine Situtation ist wie folgt: Seit 2005 bin ich
selbstständig und habe es Jahrelang vernachlässigt mich Privat
zu versichern, letztes Jahr habe ich dann einen Antrag für
eine PKV gestellt, welche dann aber bei der A… abgelehnt
wurde (bzgl. dem Score). Nun habe ich im Oktober 2011
geheiratet und mir sind gewisse Sachen deutlicher geworden,
welche ich nun ändern möchte.

Zu meiner Finanziellen Situation, ich habe aufgrund
verschiedener selbst verschuldeter Sachen kein Geld übrig.
Monatlich bleiben mir zwischen 800-1300 EUR, von diesem zahle
ich meine Verpflichtungen die sich angehäuft haben.

Daher ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich um wieder
in KV zu kommen, ohne irgendwelche Nachzahlungen und der
gleichen?? Denn das würde für mich die Privatinsolvenz
bedeuten. Zuvor war ich bei der AOK bis ende 2004.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

mfg

Hallo,

eine Krankenversicherung ohne Nachforderung wird sehr schwierig.

Da Sie bis 2004 gesetzlich versichert waren, stehen der GKV die Beiträge von 4.2007 bis heute zu. Und da Sie selbstständig waren und sich nicht um eine günstigere Einstufung bemüht haben, kommt da mehr zusammen als Sie ahnen.

Wenn Sie in eine PKV gekommen wären, wäre das vielleicht unter den Tisch gefallen. Vielleicht. Der Basistarif der PKV kommt für Sie nicht in Frage, weil Sie ja der GKV „gehören“.

Wie ist denn Ihre Frau versichert ? Vielleicht geht da was.

Viel Glück

Barmer

Seit 2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Beiträge nachzuzahlen. Die AOK ist dann zwar verpflichtet, dich aufzunehmen, aber bis der Beitragsrückstand beglichen ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz auf absolute Notfälle.

Dass du das nicht gewusst, hat hilft dir keineswegs weiter.

Hans

Hallo
danke für deine Offenheit.
Es sieht nicht gut aus. Die einzige Möglichkeit kostenfrei aus der Sache raus zu kommen ist:
Gewerbe abmelden. Keine Einnahmen über 400 Euro mehr haben und kostenfrei in die Familienversicherung deiner Frau gehen. (Vorausgesetzt sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung als Mitglied versichert).
Ist dir das nicht möglich, dann bleibt nur zurück zur AOK und ab 01.04.2007 die Beiträge rückwirkend zu zahlen.
M.f.G.

Hallo Cengizy,

Daher ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich um wieder
in KV zu kommen, ohne irgendwelche Nachzahlungen und der
gleichen?? Denn das würde für mich die Privatinsolvenz
bedeuten. Zuvor war ich bei der AOK bis ende 2004.

Sie waren zuletzt in der AOK wenn Sie sich dort melden
entsteht Nachzahlungspflicht ab 2007.
Da Sie dem gesetzlichen Lager zu zurechnen sind hat die PKV keine Handhabe für eine Nachzahlung, hier ist nur das Problem mit der negativen Schufa, suchen Sie sich eine Gesellschaft welche bereit ist Sie aufzunehmen gegebenenfalls für die Zahlung eines Jahresbeitrages im Vorraus.Ebenfalls benötigen Sie ein Ärztliches Atest aus dem hervorgeht das Sie top fit sind.
Mit freundlichen Grüßen

DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo cengizy,

war leider im Krankenhaus, die Kollegen haben bestimmt schon geholfen.

MfG -Leo

Hallo cengizy,

deine letzte Versicherung war also bei der AOK bis Ende 2004 ?
Danach gar keien Krankenversicherung gehabt ? Auch keien private Kasse ?

deien letzte Krankenversicherung muss divh aufnehmen. Ob diese will oder nicht. Eine andere Kasse darf dich gar nicht aufnehmen. Also wende dich an deine wirklich letzte Krankenversicherung und beantrag die Wiederaufnahme.

Von den rückwirkenden Beitragsnachzahlungen kann dich jedoch niemand befreien.
Diese must du nachzahlen, ob du willst oder nicht.

War deine letzte Kasse die AOK dann musst du Beiträge rückwirkend ab 01.04.2007 nachzahlen. ( das ergibt bei einem Mindestbeitrag von ca. 150€/Monat eine ganz enorm beachtliche Summe)

War dieen letzte Kase eine private Versicherung, dann musst du Beiträge ab 01.01.2009 nachzahlen.

Die unterschiedlichen zeitlichen Rückdatierungen, hängen mit der Einführung des Gesetzes zusammen.

Auf jeden Fall kommt da eine Menge auf Dich zu. Aber melde dich auf alle Fälle bei deiner letzten Kasse!!

Denn weiterhin nichts tun verbessert deien Lage nicht. Du musst immer rückwirkend ab den beiden o.g. Daten nachzahlen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe