Selbstständig tätig für Lebensgefährtin

Hallo W-W-W !

Jemand ist selbstständig und macht Telefonmarketing und Schreibarbeiten.
Auch dessen Lebengefährtin ist selbstständig und zeitlich sehr knapp. Nun hat er seiner Lebensgefährtin angeboten das er den „Schreibkram“ (Rechungen, Gutschriften, Verträge…)der Lebensgefährtin gegen ein kleines Entgeld übernehmen könnte.
Das Entgelt natürlich nicht aus reiner Geldgier sondern um zu verhindern das man ihm mit Verdacht auf Schwarzarbeit oder ähnlichem kommt.

Jetzt die Frage: Ist es überhaupt möglich das eine Lebengefährtin auch gleichzeitig ein Aufrtaggeber ist oder muss man da mit rechtlichen Folgen rechnen.

Vielen Dank für die ernstgemeinten Anworten.

Hallo W-W-W !

Jemand ist selbstständig und macht Telefonmarketing und
Schreibarbeiten.

Auch dessen Lebengefährtin ist selbstständig und zeitlich
sehr knapp. Nun hat er seiner Lebensgefährtin angeboten das er
den „Schreibkram“ (Rechungen, Gutschriften, Verträge…)der
Lebensgefährtin gegen ein kleines Entgeld übernehmen könnte.

Nun ja, ich würde meiner Lebensgefährtin ohne Entgeld helfen,…
aber es ist ja nicht jeder so dumm wie ich,…

Das Entgelt natürlich nicht aus reiner Geldgier sondern um zu
verhindern das man ihm mit Verdacht auf Schwarzarbeit oder
ähnlichem kommt.

Wenn ich meiner Lebensgefährtin bei „Schreibkram“ helfe, wer sollte mir denn da Schwarzarbeit unterstellen?
Schwarzarbeit ist doch, nach meiner subjektiven Rechtsauffassung, wenn ich für eine Tätigkeit Geld kassiere, ohne hierfür dem Staat seinen Tribut zu zollen oder vom Staat Unterstützung bekomme und diesen Erwerb dann verschweige.

Wo wird mir verboten, meiner Lebensgefährtin beim „Schreibkram“ zu helfen; es gehört doch zu einer fuktionierenden Partnerschaft, sich gegenseitig zu unterstützen,…

Jetzt die Frage: Ist es überhaupt möglich das eine
Lebengefährtin auch gleichzeitig ein Aufrtaggeber ist oder
muss man da mit rechtlichen Folgen rechnen.

Da fehlen mir jetzt die Worte,…;-(

Vielen Dank für die ernstgemeinten Anworten.

Hallo,

Das Entgelt natürlich nicht aus reiner Geldgier sondern um zu
verhindern das man ihm mit Verdacht auf Schwarzarbeit oder
ähnlichem kommt.

Bei ohne Entgelt könnt auch kein Gedanke an Schwarzarbeit aufkommen :wink:

Jetzt die Frage: Ist es überhaupt möglich das eine
Lebengefährtin auch gleichzeitig ein Aufrtaggeber ist oder
muss man da mit rechtlichen Folgen rechnen.

Klar, warum nicht. Man schreibt eine Rechnung. Es fließt Geld. Man gibt das Geld als Einnahme beim Finanzamt an.

lg
Richard